Von primacall beantwortete Beschwerde. | 531 Views | 19.08.2015 | 15:20 Uhr
geschrieben von Hans-Willi Schwarz

primacall GmbH (Berlin)

Primacall Ärger und kein Ende, keine Leistung kein Geld!

primacall erkennt Sonderkündigungsrecht nicht an. Keine Nachbesserung der DSL Leistung, Telefon geht nicht immer! DSL Leistung Laut Vertrag 16000 kb/s tatsächlich gerade Höchstens 3500 kb/s. Erst 1 Woche ohne Telefon, dann Ausetzer in der Leitung oder aber kein Telefon mehr! Kein Entgegenkommen im Preis zb. 1/3 Leistung gleich 1/3 Grundgebühr, nichts. primacall besteht auf dem 24-monatigen Vertrag (den ich bis heute noch nicht gesehen habe). Dann wird man aufgefordert, Telefonnummern zu portieren ohen dabei zu sagen, dass dies auch bezahlt werden muss (primacall bezahlt jedenfalls nicht), also muss ich die wohl selber bezahlen (man hätte dies vorher auch sagen können, woher soll ein Laie das wissen). Jetzt muss ich auch noch 35,- Euro für 2 portierte Telefonnummern zahlen, na Schönen Dank! . Mit der Firma bin ich durch, ob meine Kündigung nun anerkannt wird oder nicht! Muß halt ein Gericht dies klären, es gibt ja Gesetzte! Keine Leistung kein Geld!

SCHLAGWORTE

Hier noch ein Auszug eines Urteils. Fristlose Kündigung beim DSL Vertrag!

Die meisten DSL-Verträge werden mit einer Laufzeit von rund 2 Jahre abgeschlossen. Im Laufe der Zeit verändern sich Tarife und man wäre froh, wechseln zu können. Werden Verträge nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängern sie sich je nach Vertrag automatisch um 12 Monate oder 24 Monate. Die außerordentliche Kündigung ist allerdings nicht ohne besonderen Grund möglich.

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Wann tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Mit dem DSL-Sonderkündigungsrecht ist es möglich, einen DSL-Vertrag auch noch während der Laufzeit zu kündigen. Außerordentlich bezeichnet den Umstand, dass weder auf die vertragliche Kündigungsfrist oder andere vertragliche Bedingungen Rücksicht genommen werden muss. Eine solche Kündigung kann aber nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Das kann zum Beispiel eine Änderung des Providers bei den AGB sein, die dem Kunde Nachteile bringt.
Auch wenn zugesicherte Leistungen des Anbieters nicht erbracht werden, kann der Kunde unter bestimmten Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn dem Provider die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde und diese trotzdem die vertragliche Leistung nicht erbringen kann.

Und Tschüss primacall

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Meine Forderung an primacall GmbH: Anerkennung der Sonderkündigung, sofortige Abschaltung der DSL Verbindung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.09.2015 | 15:01
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Presseabteilung

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Leider müssen wir Ihrer Darstellung widersprechen. Am 10.11.2014 haben Sie uns Online mit der Einrichtung eines Vollanschlusses beauftragt. Daraufhin haben Sie von uns mit Schreiben vom 14.11.2014 eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Anhand dieser konnten Sie nochmals alle wesentlichen Vertragsbestandteile einsehen und überprüfen. Zudem wurden Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage belehrt. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Der schriftlichen Auftragsbestätigung war auch ein Portierungsformular beigefügt. Dieses haben Sie am 18.11.2014 eigenhändig unterschrieben und an uns zurückgesendet. Hieran lässt sich sehen, dass Sie alle Unterlagen erhalten haben und auch selbst von einem bestehenden Vertrag ausgegangen sind. Zwischen Ihnen und primacall ist also zweifelsfrei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Die erreichbare Bandbreite ist jeweils von den örtlichen Begebenheiten abhängig. Dies wurde Ihnen auch mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Wir bedauern, dass die Leistung von primacall Ihre Erwartungen nicht erfüllt hat. Ihren Unmut hierüber können wir verstehen. Die Erhöhung der Bandbreite wird jedoch in absehbarer Zeit für keinen Anbieter, aufgrund der schlechten Anbindung Ihres Wohnortes an das DSL-Netz, möglich sein. Für eine Verbesserung der Infrastruktur ist im Übrigen ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich und primacall hat leider keinen Einfluss auf den Ausbau der Netzinfrastruktur.

Bitte haben Sie insofern Verständnis dafür, dass wir uns an einem gültigen Vertrag festhalten müssen. Ihren Austrittstermin haben wir somit zum 31.07.2017 vorgemerkt.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie derzeit noch Rechnungsbeträge offen sind. Wir fordern Sie daher zur Vermeidung weiterer Ungereimtheiten auf, diese alsbald zu begleichen.

Wir sind zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (11)


26.08.2015 | 18:22
von Hans-Willi Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die sind der Meinung wenn man sich nicht Meldet sei das OK. Ist es aber nicht! MfG


02.09.2015 | 16:12
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
Wie gehabt Standard Antwort. Diese Reicht aber nicht aus. Meine Sonderkündigung ist Rechtskräftig. Die Vertraglichen Leistungen Wurden nicht erbracht! Und ein Vertrag liegt nicht vor! Alles andere muss dann wohl ein Gericht klären! Wie gesagt für keine Leistung kein Geld!

02.09.2015 | 16:18
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
Meine Forderung an primacall GmbH: Anerkennung der Sonderkündigung, sofortige Abschaltung der DSL Verbindung!

03.09.2015 | 21:20
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
JA da bin ich mir sicher es gibt mittlerweile Diverse Fälle von Sonderkündigungsrecht. Und im Falle der langsamen DSL Verbindung, ist dies ganz klar ein Vertragsbruch. Der Kunde muss doch auch 100 % Zahlen und dafür steht im auch 100 % Leistung zu. Bitte im Internet suchen nach Sonderkündigungsrecht bei DSL Verträgen und anderen! Kann die verkaufte Geschwindigkeit gar nicht erreicht werden, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Denn kann der Anbieter die vereinbarte Bandbreite gar nicht liefern, stellt das dem Urteil zufolge eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde nicht mehr im Vertrag gehalten werden kann. Daran ändern auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts, die einen zu langsamen Anschluss nicht entschuldigen können. Denn der Kunde muss nach solchen Geschäftsbedingungen ja trotzdem den vollen Preis zahlen – das benachteilige den Kunden unangemessen und mache die Bedingungen unwirksam, urteilte das Gericht. MfG

04.09.2015 | 09:35
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
Eine zu geringe DSL-Geschwindigkeit führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Kunden, hat ein weiteres Amtsgericht entschieden.

Kunden, die mit ihrem DSL-Anschluss nur 5,4 MBit/s an Geschwindigkeit erreichen können, obwohl bei Vertragsschluss von 18 MBit/s die Rede war, haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung. So hat es das Amtsgericht München entschieden (Az. 223 20C/20760/14). Die Richter bleiben damit der bisherigen Linie der Gerichte treu.

Der Kunde hatte mit seinem Internet-Anbieter einen DSL-Vertrag geschlossen. Die DSL-Verbindung sollte dabei eine Geschwindigkeit von 18 MBit/s erreichen. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit, die der Kunde mittels eines Speedtests ermittelte, lag jedoch tatsächlich nur zwischen 30 und 40 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit. Der Kunde erreichte damit lediglich 5,4 bis 7,2 MBit/s.

Der erboste Kunde kündigte den DSL-Vertrag außerordentlich, also ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Der Anbieter akzeptierte diese Kündigung jedoch nicht. Er verwies den Kunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort fand sich eine Klausel, wonach der Anbieter dem Kunden an dessen Wohnort lediglich eine maximal mögliche Bandbreite von "bis zu" 18 MBit/s zur Verfügung stellen müsse.

04.09.2015 | 10:42
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
Alles Richtig. Aber Fact ist es geht so nicht weiter mit der Willkür der Provider alles zu Versprechen und nichts zu Halten (wie gerade in diesem Fall)! Siehe auch andere Beschwerden. Die machen Ja was Sie wollen und sind immer noch der Meinung im Recht zu sein! Und wir als Verbraucher sind die Dummen. Denn ich bin der Meinung das was Verkauft wird muss, auch Geliefert werden, oder? MfG

05.09.2015 | 15:26
von Hans-Willi Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist nicht gelöst da primacall ja immer Standard Antworten Parat hat!


17.09.2015 | 19:35
von Hans-Willi Schwarz
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

17.09.2015 | 19:36
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


17.09.2015 | 19:37
von Hans-Willi Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die neue Rechtslage: Sonderkündigungsrecht

Diesen Umstand hatte wohl auch der Gesetzgeber erkannt. Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.


01.10.2015 | 20:08
von Hans-Willi Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Primacall und kein Ende mit dem Ärger!


22.10.2015 | 20:37
von Hans-Willi Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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