311 Views | 21.08.2015 | 12:20 Uhr
geschrieben von Johannes Hoffmann

Germanwings GmbH (Köln)

Flugstorno wenige Stunden nach Buchung nicht kostenfrei möglich

Bestell-/Kundennummer: Buchungscode RYC4YJ

Wenige Stunden nach einer versehentlichen Buchung einer Flugreise im Dezember über Internet ist nach mehrfacher Rücksprache eine Rücknahme der Buchung nicht möglich.

Das ist sehr erstaunlich und entspricht gar nicht der Üblichkeit. Selbstverständlich ermöglichen alle anderen Fluggesellschaften dies inner halb von 24 Stunden bei einem weit entfernten FLUGTERMIN

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.08.2015 | 17:24
von Johannes Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider keine Reaktion von Germanwings.
Sehr ärgerlich.


13.09.2015 | 18:55
von Johannes Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Firma trotz meiner Beschwerde.
Sehr erstaunlich.


19.09.2015 | 14:01
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
'Grundsätzlich ist die Partei an den geschlossenen Vertrag gebunden. Nur ausnahmsweise steht das Recht zur Anfechtung gemäß § 119 BGB zur Verfügung. Das Gesetz unterscheidet u. a. zwischen dem Inhalts- und dem Erklärungsirrtum. In Ihrem Fall scheidet der Inhaltsirrtum aus, zu denken ist an den Erklärungsirrtum. Dieser liegt dann vor, wenn schon der äußere Erklärungstatbestand nicht dem willen des Erklärenden entspricht. Als Beispiel werden hier das Versprechen, Verschreiben oder Vergreifen genannt. Ein Gericht hat zudem den Irrtum in der Erklärungshandlung angenommen als der Verkäufer ein Verkaufsangebot auf einer Internet-Plattform mit einem erheblich unter dem Wert liegenden Mindestpreis eingestellt hat.

In Ihrer Buchung des Flugtickets liegt ganz offensichtlich der Fall des "Verschreibens" hinsichtlich des Rückflugdatums vor.

Allerdings könnten gewisse Einschränkungen gelten, wenn Sie den Irrtum vor Absenden der Daten an das Vermittlungsportal hätten erkennen können.

Mir ist bekannt, dass bei der Onlinebuchung nach der Eingabe der Flugdaten eine Zusammenfassung der Eingaben erfolgt, bevor die Daten tatsächlich abgesendet werden. Hier könnte man eventuell Ihren Irrtum in der Erklärungshandlung widerlegen, da die Daten im Bewusstsein des Inhaltes abgesendet wurden. Daneben dürfte Ihnen sicherlich entgegengehalten werden, dass Sie den Inhalt der Bestätigungs-E-Mail nicht genau gelesen haben.Es dürfte demzufolge nicht ganz leicht werden, die Anfechtung tatsächlich durchzusetzen. ' Quelle: www.frag-einen-anwalt.de/Irrtumsanfechtung-bei-Online-Flugbuchung---f135920.html

04.10.2015 | 23:41
von Johannes Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr schade. DIE FIRMA SIEHT HIER WOHL ALLES SEHR locker




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