1170 Views | 20.09.2015 | 14:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8210443

ENSTROGA AG (Berlin)

Keine Weitergabe von Preissenkungen an Bestandskunden

Bestell-/Kundennummer: 3G0772041

Am 11.09.2014 hatte ich bei der ENSTROGA AG den "Vollstromtarif.de" (ohne Neukundenbonus) mit einem Arbeitspreis von 23,09 Cent/kWh, einem Grundpreis von 7,52 €/Monat, einer Laufzeit von 12 Monaten und einer eingeschränkten Preisgarantie von ebenfalls 12 Monaten gebucht.

SCHLAGWORTE

Der Auftrag wurde am 12.09.2014 und der Vertrag am 18.09.2014 bestätigt, so daß die Umstellung und Lieferung pünktlich zum 01.11.2014 erfolgte.

Seit einigen Monaten habe ich allerdings bereits beobachtet, daß Sie die Konditionen des "Vollstromtarif.de" geändert haben.
So wurde schon seit längerem der Arbeitspreis auf 21,46 Cent/kWh gesenkt und der Grundpreis auf 8,55 €/Monat erhöht, was, in der Bilanz, jedoch eine nicht unerhebliche Preissenkung gegenüber den Konditionen vom September 2014 ausmacht.

Ich hatte mich daher an Ihre Service-Hotline gewandt, mit den Fragen:

Werden die Preissenkungen in dem "Vollstromtarif.de" an den Kunden weitergegeben oder nicht?
-und-
Wird mein aktueller Vertrag bei Vertragsverlängerung nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf die aktuellen Konditionen angepasst?

Dort wurde mir gesagt, daß die z. B. bei Verivox angegebenen Konditionen den aktuellen Preisen auf dem Strommarkt entsprechen und danach regelmäßig angepasst würden, aber praktisch nur für Neukunden gelten würden, während die Konditionen der Tarife von Bestandskunden auf dem Niveau des Abschlussdatums der Tarife verbleiben würden. (Solange keine gesetzliche Preiserhöhung erfolgt.)

Mir wurde außerdem gesagt, daß mein Tarif, sollte daran nichts geändert werden, sich mit den gleichen Konditionen wie 2014 zum Ende des Lieferzeitraums verlängern würde.

Man könnte mir jedoch ein Angebot über die derzeit gültigen Konditionen unterbreiten, wodurch sich aber mein Vertrag ab dem Bestätigungsdatum um 12 Monate verlängern würde.

Auf meine Frage, ob dieses Angebot auch ab dem 01.11.2015 möglich wäre, wurde mir gesagt, daß "man keine Angebote für die Zukunft machen könne. ".

Es sind also folgende Punkte Festzuhalten:

1. Preissenkungen innerhalb eines Tarifs werden von Ihnen also NICHT an die Bestandskunden weitergegeben.
Auch die Senkung der EEG-Umlage zum 01.01.2015 wurde von Ihnen scheinbar nicht weitergegeben bzw. hat mich dazu noch keine E-Mail erreicht.
Laut telefonischer Auskunft scheint es sich dabei jedoch um einen Computerfehler zu handeln, den ich jedoch möglicherweise nicht bemerkt hätte.

2. Auch bei der Verlängerung eines Vertrages nach Ablauf des Lieferzeitraums werden von ihnen die Vertragskonditionen nicht auf die aktuellen Konditionen aktualisiert, sondern verbleiben auf den Konditionen des Abschlussdatums, solange es nicht zu einer Preiserhöhung gekommen ist.

3. Gleichzeitig nehmen sie sich, wie praktisch jeder Stromanbieter mit eingeschränkter Preisgarantie, das Recht heraus, jede gesetzliche Preiserhöhung, auch während eines laufenden Vertrages, an den Kunden weiterzugeben.
Für Preissenkungen setzen Sie jedoch andere Standards an.
Preissenkungen, scheinbar selbst gesetzliche Preissenkungen, werden von Ihnen jedoch nicht oder nur nach Nachfrage und auch dann nur bei Verlängerung der Vertragsdauer um 12 Monate Weitergegeben.

Die Laufzeit meines Vertrages dauert noch bis zum 31.10.2015.
Ich würde daher nur ungern meinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit verlängern lassen.

Daher fordere ich folgendes:
1. Einberechnung der Senkung der EEG-Umlage auf meinen aktuellen Tarif.
2. Anwendung der Preisanpassungen des "Vollstromtarif.de" auf meinen Vertrag ab dem Datum der Anpassung.
3. Verlängerung der Vertragslaufzeit ab dem 01.11.2015 zu den aktuell oder am 01.11.2015 gültigen Konditionen.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Anwendung der Preisanpassungen auf meinen Vertrag und Verlängerung der Vertragslaufzeit ab dem 01.11.2015 zu den aktuell oder am 01.11.2015 gültigen Konditionen.


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2015 | 12:48
von ReclaBoxler-8210443 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meiner Beschwerde erhielt ich von der ENSTROGA AG eine E-Mail mit dem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr xxx,

wir nehmen Bezug auf Ihr derzeitges Anliegen.

Gerne teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir die Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2015 an Sie weitergeben werden.

Ihrem Wunsch eines Tarifwechsels können wir nach wie vor nur mit der Gültigkeit des Wechsels "ab sofort" zustimmen.
Unser Angebot vom 15.09.2015 ist noch Gültig bis zum 01.10.2015, danach verfällt das von uns an Sie gerichtete Angebot.

Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

ENSTROGA AG
Ihr Energieversorger

Pascal Zientz
Kundenbetreuung"

Da die Kündigungsfrist bereits überschritten war und eine Sonderkündigung vermutlich nicht ohne Probleme ablaufen würde, entschied ich mich, zum 01.10.2015 auf das "Tarifwechselangebot" einzugehen.
Weshalb ich auf die ursprüngliche E-Mail vom 15.09.2015 mit dem Angebot zum Tarifwechsel wie angegeben unter Angabe des Zählerstandes(!) antwortete.
Daraufhin erhielt ich am 02.10.2015 eine E-Mail mit der Mitteilung, daß der Zählerstand zur Kenntnis genommen wurde und am 05.10.2015 eine E-Mail mit der Bestätigung des Tarifwechsels.

Am 19.10.2015 erhielt ich nun noch eine E-Mail, in der ich zur Übermittlung des aktuellen Zählerstandes aufgefordert wurde, was bereits am 01.10.2015 passiert ist, und in der mir ansonsten mit der Hochrechnung meines Verbrauchs gedroht wird:

"Sehr geehrter Herr xxx,

seit einem guten Jahr dürfen wir Sie zu fairen Konditionen und mit günstigen Preisen zuverlässig mit Strom beliefern. Für Ihr Vertrauen möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Bitte teilen Sie deshalb der EnergieNetz Mitte GmbH Ihren aktuellen Zählerstand zu Ihrem Stromzähler Nr. bis spätestens zum 02.11.2015 mit.

Alternativ teilen Sie uns den Zählerstand über das Kundenportal auf unserer Webseite www.enstroga.de/portal/login.php mit. Hier ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Daten:

Kundennummer:

Vertragsnummer:

Allgemeine Hinweise zur Zählerstandserfassung:

- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ab dem 03.11.2015 eine Hochrechnung Ihres Zählerstandes unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vornehmen werden.

- Fehlende oder falsche Zählerstände verursachen unnötige Kosten und Aufwand. Eine sorgfältige und genaue Ablesung dient Verbraucher und Versorger gleichermaßen.

Wir danken für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen nach Göttingen.

Enstroga AG

Ihr Energieversorger

Julia Rasch

Kundenbetreuung"

Da die neue Vertragslaufzeit ab dem 01.10.2015 läuft, sollte der am selben Datum mitgeteilte Zählerstand vom 30.09.2015 eigentlich der Zählerstand sein, der für die aktuelle Jahresabschlußrechnung gültig ist.
Daher verstehe ich nicht, wieso ich einen weiteren Zählerstand mitteilen soll und mir andernfalls von der ENSTROGA AG eine Hochrechnung angedroht wird?

Bemerkenswert ist auch, daß die ENSTROGA AG seit rund einem Monat nicht zu einer öffentlichen Stellungnahme bereit war.




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