926 Views | 21.09.2015 | 11:27 Uhr
geschrieben von Frank Resmer

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Zuschnitt verweigert

Beim Einkauf von Bodendielen (Art. 5146385) wollte ich mir eine der Dielen entsprechend auf die Breite zuschneiden lassen. Hier hat mich dann der Mitarbeiter informiert, daß er zwar die Länge zuschneiden kann, aber die Breite nicht. Nach meiner Nachfrage wurde ich unterrichtet, daß auch die Buchenplatten, da sie besonders hart sind und auch so lange Schnitte nicht durchgeführt werden. Dies sei einfach zu "hart" für die Maschine.

SCHLAGWORTE

Ich war etwas verwirrt, da meiner Meinung nach Hornbach mit einem Zuschnittservice wirbt "Wir schneiden die bei uns gekauften Platten auf das korrekte Maß".

Auf meine Frage, ob ich wegen dieser zusätzlichen Abnutzung der Säge dann etwas bezahlen könnte, wurde mir mitgeteilt, daß dies vom System nicht vorgesehen sei und auch Anweisung von oben wäre.

Ich finde es irreführend, wenn ein Unternehmen wie Hornbach Kunden Versprechen macht, die dann nicht gehalten werden. Fairerweise sollte dann die Werbung auch sagen: "Wir schneiden ausgesuchte bei uns gekaufte Platten auf das korrekte Maß".

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Angleichung der versprochenen Leistungen an tatsächlich erbrachte Leistungen (oder umgekehrt)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


28.09.2015 | 11:33
von Frank Resmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bestätigung des eingangs der Beschwerde bei Hornbach erhalten. Sonst keine weitere Information.




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