577 Views | 24.09.2015 | 12:28 Uhr
geschrieben von Katharina Wähler

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Mangelhafte Geschirrspülmaschine, Neulieferung bzw. Rücktritt vom

Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer 405777855 Kundennummer 2035220

Wir kauften am 18.06.2015 in Ihrer Filiale "Innova Berlin Neukölln EKZ Gropius Passage" nach eingehender Beratung eine Geschirrspülmaschine der Firma Oranier, Modell GAB7580, 60 cm.

SCHLAGWORTE

Rechnungsnummer: 405777855 Kd.Nr. 2035220

Die Maschine funktionierte ab dem ersten Benutzen durch uns nicht einwandfrei.
Das Geschirr wurde nicht, wie man es erwarten darf, sauber.

Nach ca. 6 Wochen und 6-maliger Benutzung wurde unser Geschirr nun durch die gekaufte Maschine sogar beschädigt. Geschirr, Besteck und Gläser hatten einen milchigen, nicht abwaschbaren Film, die sog. Glaskorrosion durch defekte Technik.
Das Innengehäuse der Spülmaschine ist ebenso milchig wie das durch Glaskorrosion geschädigte Geschirr. Wir meldeten dies umgehend der Firma Innova und nach Absprache mit Innova auch dem Oranier Kundendienst.

Insgesamt warteten wir ca. 3 Wochen, bis der Kundendienst mit einem Geräteteil zu uns kam, um die Maschine zu reparieren!
Nach mündlicher Auskunft dieses Mitarbeiters ist nicht klar, ob das ausgetauschte Teil den Schaden dauerhaft beheben kann, da nur vermutet wird, dass das ausgetauschte Teil Ursache des Problems ist.
Dies geschah am 28.08.2015.
Danach spülte die Maschine weiterhin unsauber und schädigt fortgesetzt unser Geschirr, so dass wir wieder auf Handspülung umsteigen mussten.
Dass das für uns unzumutbar ist, dürfte nachvollziehbar sein.
Es stellt sich außerdem die Frage, wer uns den durch diese Spülmaschine entstandenen Schaden an unserem unbrauchbar gewordenen Geschirr ersetzt.

Eine Unmöglichkeit der Nachbesserung ist bei technischen Mängeln anzunehmen, wenn die Mängel im Wege der Nachbesserung überhaupt nicht, nicht einwandfrei oder nicht ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt werden können (siehe Aktuelle Entwicklung im Kaufrecht III zu „Alltagsgeschäften“, § 439 BGB vgl. Woitkewitsch, MDR 2004, 862, 864 m. w. N. Reinking/Eggert).

Die Firma Innova bzw. der Oranier Kundendienst konnte den Mangel durch Reparatur nicht beseitigen. Aus diesem Grund lehnen wir eine weitere Reparatur an dieser Maschine ab.
Nunmehr möchten wir eine neue Spülmaschine von Ihnen erhalten und bitten um Abholung des defekten Geschirrspülers.

Wir setzen Ihnen daher eine Frist bis zum

30.09.2015

und erwarten die Abholung der fehlerhaften Maschine und den Austausch gegen ein neues, fehlerfreies Exemplar.

Falls dies Ihrerseits abgelehnt wird, machen wir von unserem Käuferrecht nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB Gebrauch und treten vom Kaufvertrag zurück. Wir erwarten in diesem Fall die Rückzahlung des Kaufpreises von 499,- Euro zuzüglich 59,99€ Innova Service Paket Classic Maxi WW bis zum

30.09.2015

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Meine Forderung an INNOVA Handelshaus GmbH: Lieferung eines neuen fehlerfreien Exemplar oder Rückzahlung des Kaufpreises zzgl. Lieferkosten


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Kommentare und Trackbacks (4)


02.10.2015 | 12:31
von Katharina Wähler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.10.2015 | 13:18
von Katharina Wähler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sowohl die Firma Innova als auch die Firma Oranier wollen sich aus der Verantwortung stehlen. Bisher gibt es keine zufriedenstellende Lösung. Wir sind weiterhin ohne funktionierenden Geschirrspüler.
Kundenfreundlichkeit ist etwas anderes, ganz abgesehen von den Rechten, die ich als Käufer und Kunde habe.


09.10.2015 | 15:27
von Katharina Wähler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. heute war noch einmal ein Kundendienstmitarbeiter von Oranier vor Ort. Leider auch nur vertrösten, Zeit gewinnen u. s.w. Der Vorgang wird nun an die Berliner Presse weitergeleitet und einem Anwalt vorgelegt. Ich werde berichten.


25.10.2015 | 06:53
von Katharina Wähler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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