Germanwings GmbH (Köln)
Flug annulliert, Entschädigung verschleppt
Bestell-/Kundennummer: Flug Nummer 4U9023
Am 14. September wurde der Abendflug 4U9023 von Dresden nach Düsseldorf kurzfristig gestrichen. Die Crew habe die gesetzliche Einsatzzeit überschritten, weshalb das Flugzeug am Boden bleiben musste. Mein Geschäftstermin war geplatzt.
Die Rechtslage ist in diesem Fall simpel: Laut EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) hat die Fluggesellschaft den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen zu erstatten und zusätzlich eine Enschädigung von 250 Euro sowie anfallende Hotelkosten zu zahlen.
Ein per E-Mail gestellter Erstattungsantrag wurde mit einem neutralen Textbaustein beantwortet. Inzwischen habe ich noch eine Mahnung mit Frist (unbeantwortet) und mehrere Anrufe beim kostenpflichtigen Servicetelefon folgen lassen. Die Auskunft war immer die gleiche: man wisse nichts, ich möge Geduld haben. Diese ist jetzt zu Ende. Der Betrag ist zu hoch, ihn einfach in den Wind zu schreiben. Ich muss die Sache einem Anwalt übergeben.
Man könnte sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. wenden. Die Vorteile sind hier aufgeführt: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html
Deshalb liegt die Sache nun bei einem Inkasso-Anwalt, der auf Erfolgsbasis arbeitet. Solche Spezialisten sind im Internet leicht zu finden und werben mit Erfolgsquoten von weit über 90 Prozent.
Beschwerde ist noch nicht gelöst