Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 14461 Views | 06.11.2015 | 07:21 Uhr
geschrieben von Georg Fröhlich

voxenergie GmbH (Berlin)

Voxenergie schliesst ohne meinen Willen einen Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 7000034316

Anlässlich einer - m. E. nicht gesetzeskonformen telefonischen Akquise - wurden mir die Leistungen des Stromanbieters erläutert. Das Angebot erschien mir interessant, deshalb bat ich um ein schriftliches Angebot.

Da das Angebot nicht den telefonisch zugesicherten Bedingungen entsprach, habe ich darauf nicht reagiert. Trotzdem hat VOXenergie meinen Vertrag beim bisherigen Stromanbieter gekündigt und mir den von mir "angeblich" abgeschlossenen Vertrag bestätigt.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Wiedereinsetzung des gekündigten Vertrags beim vorherigen Anbieter


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.11.2015 | 15:30
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns sind zufriedene Kunden sehr wichtig, wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Im Rahmen des von Ihnen erwähnten fernmündlichen Gesprächs, welches wir mir Ihrem ausdrücklichen Einverständnis aufgezeichnet haben, haben Sie uns einen verbindlichen Auftrag erteilt. Im Anschluss daran haben wir Ihnen mit Schreiben vom 28.08.2015 den Auftrag schriftlich bestätigt. Diese schriftliche Auftragsbestätigung enthielt alle Vertragsdetails übersichtlich zusammengefasst und selbstverständlich stimmt die schriftliche Auftragsbestätigung vollständig mit der fernmündlichen Auftragserteilung überein. Zudem wurden Sie ausdrücklich über Ihr Widerrufsrecht informiert. Von diesem Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht. Zwischen den Parteien ist somit ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Im Rahmen dieses Vertrags haben Sie uns außerdem beauftragt und bevollmächtigt, Ihren bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen. Wir haben daher in der Folge auftragsgemäß Ihren derzeitigen Stromliefervertrag gekündigt. Bisher haben sich also beide Parteien vollständig vertragskonform verhalten.

Ihr derzeitiger Liefervertrag läuft noch bis zum 01.03.2016 und mit Schreiben vom 16.09.2015 haben wir Ihnen daher den Lieferbeginn zu diesem Termin bestätigt. Die Kündigung Ihres bisherigen Liefervertrags ist aufgrund der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wirksam und kann von uns nicht Rückgängig gemacht werden. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, einen (weiteren) Lieferanten Ihrer Wahl für die Belieferung Ihrer Entnahmestelle zu beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dessen ungeachtet grundsätzlich verpflichtet sind, Ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Selbstverständlich sind wir aber daran interessiert, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir werden uns daher in den nächsten Tagen nochmals persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.11.2015 | 13:40
von Georg Fröhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.11.2015 | 02:41
von Georg Fröhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von Voxenergie strotzt vor unwahren Behauptungen:
Ich habe in dem Telefonat mit dem Werber ausdrücklich betont, dass ich telefonisch keinen Auftrag erteile, sondern ein schriftliches Angebot wünsche. Daraufhin erhielt ich von diesem ein Angebot per Email, das ich -zwecks Bestätigung der Angebotsannahme- mit "JA" benatworten sollte. Da ich am nächsten Tag auf Urlaub ging, habe ich nicht gleich und dann auch später nie geantwortet.
Vom Urlaub zurückgekehrt, fand ich nämlich eine schriftliche "Auftragsbestätigung" in meinem Briefkasten und einen mit meinen Daten auszufüllenden Fragebogen vor. Da die in der "Auftragsbestätigung" enthaltenen Vertragsbedingungen von den im Telefonat und in der Email zugesagten erheblich voneinander abwichen, habe ich den Fragebogen weder ausgefüllt noch zurückgesandt. Folglich habe ich Voxenergie auch nicht beauftragt meinen bestehenden Vertrag bei meinem bisherigen Stromanbieter zu kündigen.


17.11.2015 | 03:16
von Georg Fröhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Behauptungen von Voxenergie stimmen nicht.
Ich habe zwar telefonisch und per Email ein Angebot erhalten, das ich aber mit "Ja" beantworten sollte.
Obwohl ich das Angebot nicht beantwortet habe, erhielt nach Rückkehr aus einem Urlaub eine "Auftragsbestätigung", die mit den telefonisch und per Email zugesagten Vertragsbedingungen nicht überein stimmten.
Deshalb habe das mitgesandte Stammblatt nicht ausgefüllt und auch nicht zurück gesendet.
Folglich habe ich Voxenergie auch nicht beauftragt meinen besthenden Vertrag bei meinem bisherigen Stromanbieter zu kündigen!


22.11.2015 | 14:29
von Georg Fröhlich | Regelverstoß melden
Voxenergie hat den Vertrag mit Schreiben vom 16.11.2015 beendet!

22.11.2015 | 14:30
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.11.2015 | 20:33
von Georg Fröhlich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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