ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)
Couch durchgesessen
Bestell-/Kundennummer: 604VH3
Ich habe am 21.09.2014 meine Couch im Roller Nordhausen/Bielen gekauft, welche auch nach einer gewissen Zeit geliefert wurde (Katastrophe die Spedition zu erreichen, Roller kann ganz schön schweigen).
Im September 2015 reklamierte ich, das die Couch durchgesessen ist und an der Lehne keine Polsterung ist und ich an der Armlehne das Holz spüre.
Prombt bekam ich schriftlich Bescheid, allerdings aus Kulanz und ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (den Spruch hörte ich später vom "Polsterer"noch mehrfach)
würde man mir die Firma POS beauftragen die Positionen instandzusetzen bzw zu reparieren.
Da aber schon mehr als 6 Monate vergangen sind, liegt die Beweislast für herstellungsbedingten Mangel bei mir. Was habe ich mit der Herstellung zu tun?
Kosten: 120-150€ Hallo?
Die Fa. Roller hat mir heute den Mann der Fa. POS hergeschickt. Ich persönlich glaube ja, die gehören zu Roller. Freundlich ist auch anders, ständig auf dem ollen Tablet rumgehauen, dafür hat er mich dann einfach mal so geduzt. Dann hat mir erzählt das wäre konstruktionsbedingt, natürlich könne er das reparieren, aber nur? (genau habe ich oben schon erwähnt). Also für mich als Endverbraucher eine Sache des Herstellers, schließlich habe ich das Produkt nur gekauft und weder konstruiert noch produziert und wenn ein fahrender Handwerker das so nebenbei reparieren kann, sollte der Hersteller in seinen Hallen doch in der Lage sein, das vernünftig zu produzieren.
Ich habe den Schaden nicht "reparieren" lassen, ich möchte für anständiges Geld anständige Ware.
16.11.2015 | 14:38
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Mogk,
es tut uns leid, dass Sie mit der Qualität des Sofas so unzufrieden sind. Gerne besprechen wir noch einmal mit den Kollegen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt.
Viele Grüße
Ihr ROLLER-Kundenservice
Aber. Mit dem §476 BGB haben sie zu tun in dem ist die Beweißlastumkehr nach 6 Monaten geregelt.
Gerade in der heutigen Zeit und Situation sollten wir um so mehr verlangen das jemand (Kunde Händler oder sonst wer) an das geltende Recht hält in allen Situationen.
Ach ja wenn wir schon mal dabei sind:
§4 Nr. 8 UWG zum Satz "Ich persönlich glaube ja, die gehören zu Roller"
Klar, Anruf von Roller, der Mann ist heute nicht da.
Ich muß dazusagen, das die Mitarbeiter im Roller Nordhausen freundlich und zuvorkommend sind.
Ich hoffe ich ich habe niemanden verletzt, denn ich weiß ja andere haben auch Gefühle.
Hauptsache das Geld wird behalten und die Zählen stimmen.
Kunde ist man nur um gemolken zu werden.
Gibts doch garnicht. Doch bei Roller.