Durch Tchibo Mobilfunk gelöste Beschwerde. | 384 Views | 13.11.2015 | 21:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3582836

Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG (Hamburg)

2. Mahnung trotz fristgerechter Zahlung per Sammelüberweisung

Bestell-/Kundennummer: 017651632773 und 017650276051

Ich kaufte bei Tchibo mobil zwei Surfsticks mit jeweils eigener Mobilfunknummer à 9,95 Euro. Beide Verträge habe ich sofort wieder gekündigt. Dennoch musste ich nochmal 19,90 Euro überweisen, weil meine Kündigungen zwar mit Wirkung zum 11.9.2015 bestätigt wurden, aber dennoch eine weitere Zahlung von jeweils 9,95 Euro erforderlich wäre. Warum? Es gibt keinen Grund.

SCHLAGWORTE

Ich bezahlte also für zwei Tchibo Surf/Web-Sticks, die ich 10 Tage nutzte und die nach 4 Wochen gekündigt wurden (mit Bestätigung durch Tchibo mobil) bis jetzt:

2 x 9,95 Euro = 19,90 beim Kauf der Sticks im Tchibo-Shop im Rhein-Neckar-Zentrum Viernheim

2 x 9,95 Euro = 19,90 nochmals aufgrund elektronischer versendeter Tchibo mobil-Rechnungen per Mail an mich. Diese beiden Rechnungen überwies ich fristgerecht und zusammengefasst in einer Sammelüberweisung in der ich beide Surfstick-Nummern und beide Rechnungsnummern im Betreff angegeben hatte.

Daraufhin ordnete Tchibo den Gesamtbetrag nur einem der beiden Rechnungsnummern zu und bezeichnete dieses eine Rechnungskonto als "ausgeglichen", obwohl ich nach dieser Auslegung ja eindeutig 9,95 Euro zuviel gezahlt haben muss. Denn das ist genau der Betrag, den sie dem zweiten Rechnungskonto nicht zuordnen wollen. Stattdessen erhielt ich hierfür (ungeachtet meiner Reaktion per Mail) bereits die 2. Mahnung zzgl. 4,-- Euro Mahngebühr.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG: Schriftliche Bestätigung an meine Postadresse, dass beide Mobilfunknummern bezahlt und ausgeglichen sind.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


20.12.2015 | 22:02
von ReclaBoxler-3582836 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tchibo Mobil hat nach nochmaliger schriftlicher (juristisch abgestimmter) Aufforderung eingelenkt. Wenn die Gutschrift demnächst erfolgt, wäre dieses Ärgernis nach einigem Hin und her endlich gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!