EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)
Abnahme Drehstromzähler verweigert
Guten Tag,
wir wollen unseren Wechselstromzähler in 71272 Renningen in einen Drehstromzähler ändern. Dies müssen wir uns von der Netze BW abnehmen lassen. Alle Zähler dieser WEG sitzen im Treppenhaus im obersten (dritten) Stock.
Der zuständige Sachbearbeiter verweigert uns jedoch die Abnahme, obwohl alle Vorschriften aus der TAB und LAR eingehalten werden, mit dem Argument, die Vorschriften besagten, dass der Zählerkasten im Keller angebracht werden solle. Abgesehen davon, dass ich diese Information in keiner der für mich zugänglichen Richtlinien finden konnte, ist die Anbringung im Keller in unserem Fall unmöglich. Die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ist hier schlichtweg nicht realisierbar, da alle unserer Kellerräume durch Heizöllagerung feuer- und explosionsgefährdete Bereiche sind. Im Kellerflur können die in der TAB vorgeschriebenen Maße aus Platzmangel nicht eingehalten werden. Sicherlich ist es nicht zumutbar, von uns zu verlangen, im Keller einen Hausanschlussraum anzubauen. Warum kann uns die Abnahme des Drehstromzählers im Hausflur in der dritten Etage verweigert werden?
An einer schnellen Lösungsfindung wäre ich sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Wanner
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst