primastrom GmbH (Berlin)
Willkürliche Preiserhöhung bei Prima Strom
Zum 01.01.2016 hat Prima Strom Preiserhöhungen den Kunden mitgeteilt. Angeblich wurden nur die neuen gesetzlichen Abgaben in diese Erhöhung eingerechnet. Bei genauer Betrachtung ergibt sich ein ganz anderes Bild, denn diese Preisanpassung ist erheblich höher als das, was die neuen Abgaben wirklich ausmachen. Beispiel Stadt Essen Grundpreis von 6,95€ auf 7,30€ und der Strompreis von 24,49ct. /kWh auf 25,68ct. /kWh. Die höheren Abgaben belaufen sich auf unter 1,0 ct. pro kWh. So ist es in allen Ruhrgebietsstädten. Das ist aus meiner Sicht reines Abzocken. Ferner schließt diese Firma in Ihren AGB's ein Sonderkündigungsrecht aus, was eindeutig gegen den §307 Abs. 1 BGB verstößt und dadurch der Kunde benachteiligt wird und eine solche Klausel unwirksam ist. Das Sonderkündigungsrecht ist gemäß § 314 BGB geregelt. Jeder seriöse Anbieter gewährt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht unabhängig davon wodurch eine Preiserhöhung entsteht.
Anscheinend hat dieser Anbieter Angst, das die Kunden Ihn mit fliegenden Fahnen verlassen.
16.12.2015 | 15:47
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Schiemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnten wir aufgrund der unvollständigen Vertragsdaten Ihren Fall im Einzelnen nicht prüfen. Wir können aber allgemein zu Ihrer Frage mitteilen, dass wir, entgegen Ihrer Behauptung, ausschließlich Mehrkosten an unsere Kunden mit Energiepreisgarantie weiter geben, die auf gesetzlichen Erhöhungen wie EEG-Umlage, KWK-Auflage oder Offshore-Haftungsumlage beruhen.
Außer den eben genannten Erhöhungen enthalten die ab 01.01.2016 geltenden Preise keinerlei Preissteigerungen und sämtliche Änderungen stehen zudem im Einklage mit unseren AGB, die - sowohl im Hinblick auf die Änderungen als auch im Hinblick auf die Kündigungsrechte - den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!
Eine Antwort darauf wird diese Firma wohl schuldig bleiben, da gegen bestehendes Recht verstoßen wird. Ich werde mich damit an die Regulierungsbehörde und den Verbraucherschutzverband wenden.
Meine Sonderkündigung des Stromvertrages ist nach einigem hin und her gelaufen. - Das ist Glück -
Da mir bereits eine unangekündigte Preiserhöhung bei der Jahresabrecnung 2015 ins Haus flatterte, habe ich eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur gerichtet. primastrom reagierte und nahm 2 Preiserhöhungen zurück. - Das ist auch noch Glück
Pech ist für primastrom, dass die Endabrechnung falsch ist. Nachdem bereits eine Schlichtung im Juli 2015 erfolgte, werde ich jetzt alle Unterlagen zur Prüfung an meine Anwältin geben, weil ich eine korrekte Endabrecnung und Auszahlung meines bestehenden Guthabens erreichen möchte.
Also empfehle ich die Schlichtungsstelle oder Bundedsnetzagentur für Energie und Telekommunikation
Dafür ruft dann primacom an um Telefonverträge zu verkaufen, obwohl für Werbeanrufe keine Genehmigung erteilt wurde.
Hände weg von primastrom.