Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1056 Views | 25.11.2015 | 13:59 Uhr
geschrieben von Klaus Schiemann

primastrom GmbH (Berlin)

Willkürliche Preiserhöhung bei Prima Strom

Zum 01.01.2016 hat Prima Strom Preiserhöhungen den Kunden mitgeteilt. Angeblich wurden nur die neuen gesetzlichen Abgaben in diese Erhöhung eingerechnet. Bei genauer Betrachtung ergibt sich ein ganz anderes Bild, denn diese Preisanpassung ist erheblich höher als das, was die neuen Abgaben wirklich ausmachen. Beispiel Stadt Essen Grundpreis von 6,95€ auf 7,30€ und der Strompreis von 24,49ct. /kWh auf 25,68ct. /kWh. Die höheren Abgaben belaufen sich auf unter 1,0 ct. pro kWh. So ist es in allen Ruhrgebietsstädten. Das ist aus meiner Sicht reines Abzocken. Ferner schließt diese Firma in Ihren AGB's ein Sonderkündigungsrecht aus, was eindeutig gegen den §307 Abs. 1 BGB verstößt und dadurch der Kunde benachteiligt wird und eine solche Klausel unwirksam ist. Das Sonderkündigungsrecht ist gemäß § 314 BGB geregelt. Jeder seriöse Anbieter gewährt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht unabhängig davon wodurch eine Preiserhöhung entsteht.

SCHLAGWORTE

Anscheinend hat dieser Anbieter Angst, das die Kunden Ihn mit fliegenden Fahnen verlassen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Stellungnahmezu diesem Sachverhalt


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
16.12.2015 | 15:47
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schiemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnten wir aufgrund der unvollständigen Vertragsdaten Ihren Fall im Einzelnen nicht prüfen. Wir können aber allgemein zu Ihrer Frage mitteilen, dass wir, entgegen Ihrer Behauptung, ausschließlich Mehrkosten an unsere Kunden mit Energiepreisgarantie weiter geben, die auf gesetzlichen Erhöhungen wie EEG-Umlage, KWK-Auflage oder Offshore-Haftungsumlage beruhen.

Außer den eben genannten Erhöhungen enthalten die ab 01.01.2016 geltenden Preise keinerlei Preissteigerungen und sämtliche Änderungen stehen zudem im Einklage mit unseren AGB, die - sowohl im Hinblick auf die Änderungen als auch im Hinblick auf die Kündigungsrechte - den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (8)


03.12.2015 | 08:06
von Klaus Schiemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion von primastrom. Was mich bei diesem Geschäftsgebahren auch nicht wundert.


10.12.2015 | 20:52
von Gert Dressler | Regelverstoß melden
Primastrom und Voxenergie sind ein Laden. Lesen Sie doch die Einträge über Voxenergie. In Ihrem Falle hilft nur ein Rechtsanwalt.

16.12.2015 | 19:38
von Klaus Schiemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Primastrom geht mit keiner Silbe auf Ihr rechtswidriges Verhalten bzgl. Sonderkündigungsrecht ein das gesetzlich jedem Kunden bei Preiserhöhungen zusteht.
Eine Antwort darauf wird diese Firma wohl schuldig bleiben, da gegen bestehendes Recht verstoßen wird. Ich werde mich damit an die Regulierungsbehörde und den Verbraucherschutzverband wenden.


18.12.2015 | 19:27
von Petra, Brigitte Schmidt | Regelverstoß melden
Da hatte ich wohl Glück im Unglück!
Meine Sonderkündigung des Stromvertrages ist nach einigem hin und her gelaufen. - Das ist Glück -
Da mir bereits eine unangekündigte Preiserhöhung bei der Jahresabrecnung 2015 ins Haus flatterte, habe ich eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur gerichtet. primastrom reagierte und nahm 2 Preiserhöhungen zurück. - Das ist auch noch Glück
Pech ist für primastrom, dass die Endabrechnung falsch ist. Nachdem bereits eine Schlichtung im Juli 2015 erfolgte, werde ich jetzt alle Unterlagen zur Prüfung an meine Anwältin geben, weil ich eine korrekte Endabrecnung und Auszahlung meines bestehenden Guthabens erreichen möchte.

Also empfehle ich die Schlichtungsstelle oder Bundedsnetzagentur für Energie und Telekommunikation

20.12.2015 | 06:55
von Klaus Schiemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Kommentar zu Gesetzeswidrigen AGB's. Ausschluss des Sonderkündigungrecht.


27.12.2015 | 08:49
von Klaus Schiemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Kommentar zu dem rechtlich und gesetzlich zustehendem Sonderkündigungsrecht.


10.01.2016 | 09:28
von Klaus Schiemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Information zu dem rechtswidrigen Ausschluß des Sonderkündigungrechts bei Preiserhöhung. Gebe jetzt die Angelengenheit zur Bundesnetzagentur


31.01.2016 | 09:38
von Klaus Schiemann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Stellungnahme zum verweigerten gesetzlichen Sonderkündigungsrecht. Anrufe bei der Hotline mit null Ergebnis. Die Leute am Telefon versprechen alles, aber es passiert nichts. Vor allen Dingen wollen die nach dem Gespräch eine Bewertung, obwohl nichts geregelt ist.
Dafür ruft dann primacom an um Telefonverträge zu verkaufen, obwohl für Werbeanrufe keine Genehmigung erteilt wurde.
Hände weg von primastrom.




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