2008 Views | 09.12.2015 | 11:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2578846

Unitymedia NRW GmbH (Köln)

Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung seit Feb 15

Bestell-/Kundennummer: 478648201

Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung seit Vertragsbeginn Feb. 2015

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich hiermit auf meine fristlose Kündigung vom 27.07.2015. Da Unitymedia mir seit Beginn des Vertrages (Feb. 2015), trotz mehrfachen Aufforderungen zur Nachbesserung und trotz mehrfachen Techniker-Besuchen, die im Vertrag vereinbarten Leistungen (200.000 kBit´s) nicht annährend erfüllen kann, fordere ich die Firma Unitymedia nun nochmals auf, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzuheben und die Erstattungen für den bezahlten aber von Ihnen nicht ordnungsgemäß gelieferten Dienst zu veranlassen. Wie Unitymedia dem eigenen System entnehmen kann, liegt seit Feb. 2015 die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit viel zu niedrig (ca. 15% von der vereinbarten Leistung) welche nicht als geringe Abweichung rechtzufertigen ist. Des Weiteren handelt es sich zudem dauerhaft und immernoch um Abbrüche der Internetverbindung sowie extreme Geschwindigkeitsschwankungen.

Da ich mich nun bereits über 10 Monate gedulde die mit Unitymedia vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten und ich bislang immernoch keine Änderung in Sicht ist, sehe ich mich gezwungen den geschlossenen Vertrag aufgrund nicht erbrachter Leistung durch Unitymedia (geringe Geschwindigkeit, dauernde Abbrüche) fristlos zu kündigen, sowie Erstattungen für die nicht erbrachte Leistung von Unitymedia anzufordern (Feb. 2015 - Dez. 2015).

Meine Kundennummer lautet 478648201

Die gesamten Geschwindigkeitsmessungen (über das komplette Jahr verteilt) mit ID Nr. kann Unitymedia seinem System entnehmen. Diese bestätigen, dass Unitymedia bislang nicht die Leistung erbringt die ich bestellt und bezahlt habe!

----------------------------------------

Mein Schreiben vom 28.10.2015 - auf dieses ich bislang keine Rückmeldung erhalten habe:

Ihr Techniker war heute gegen 8:30 Uhr zu Besuch und hat seinen Test durchgeführt – selbstverständlich mit einem Unitymedia Auslesegerät, welches selbstverständlich optimale Werte generiert hat. Im Anschluss des Techniker – Besuchs habe ich den Test über Ihre Website ebenfalls durchgeführt, mit dem Ergebnis: 50,66 Mbit´s – TEST ID: 220151028085135 (gemessen im Anschluss des Techniker Besuchs ohne Neustart der Horizon Box).

Diesbezüglich habe ich heute gegen 10:10 Uhr mit Frau R. N. und gegen 10:45 Uhr mit Frau M. W. gesprochen – leider können Ihre Mitarbeiterinnen nichts weiter tun, als die Werte an die Technik Abteilung weiterzuleiten, diese dann wohl erneut einen Techniker vorbei senden, der dann erneut das Problem nicht beheben kann, weil aufgrund seines vorgeschriebenen Unitymedia Auslesegerätes „angeblich“ alles in Ordnung ist. Dieses Gerät ist meiner Meinung nach ein absoluter Fake! Denn der Speedtest Ihrer Website spricht andere Worte! Des Weiteren habe ich mir das Gerät angeschaut, welches eine Upload Geschwindigkeit von 46 Mbit´s anzeigt! Welches nicht möglich ist (da der Upload bei 9-10 Mbit´s liegen sollte/darf), und der Wert durch fünf geteilt wird (wie man mir sagte) – demnach ist mir sehr klar, dass auch hier der Wert der Download Geschwindigkeit durch fünf geteilt wird und man demnach bei realistischen ca. 40 Mbit´s landet, diese ich selber auch mit dem Speedtest auslese. Mein Verdacht ist daher dass das Gerät Ihrerseits manipuliert wurde, um den Kunden glaubhaft rüberzubringen dass die volle Leistung von 200 Mbit´s erreicht wird – wäre dies ein realistischer Wert – würde ich diesen ebenfalls per LAN Verkabelung über den Speedtest auslesen können.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Warum kann den Test nicht ein anderes renommiertes Unternehmen durchführen? Ich würde mir gerne ein Unternehmen aussuchen dass den Test nicht bloß in Ihrem Interesse durchführt sondern neutral. Und warum nicht anhand Ihrer Speedtest Seite, die doch exakt dafür gedacht ist? Oder welchen Sinn ergibt die Speedtest Seite!

Des Weiteren hat die WLAN Antenne der Horizon Box eine unzureichende Leistung, diese ist extem schwankend, d. h. von Sekunde zu Sekunde unterschiedlich und liegt stets zwischen 2 und 25 Mbit´s sogar im gleichen Raum neben der Horizon Box (egal welches Gerät).

Alle Speedtest, ob per LAN Verkabelung oder per WLAN habe ich nun schon ausreichende Male durchgeführt – das Ergebnis dass alle unsere Geräte (Lenovo, Apple, Iphone, Samsung etc.) defekt sind oder nicht im Stande sind diese Leistung zu empfangen oder wiederzugeben – schließe ich nach nun neun Monaten vollständig aus! Es sollte Ihnen ebenfalls bekannt sein, dass die Horizon Boxen oft nicht optimal/einwandfrei funktionieren, denn dies wurde mir oft genug mitgeteilt. Aber warum wird die Horizon Box dann nicht einfach mal gegen was anderes ausgetauscht bzw. getestet ob es mit anderer Hardware besser funktioniert? Dies ist nach neun Monaten nicht passiert.

Der Techniker war nun ebenfalls ausreichende Male zu Besuch und kann immernoch keine konstante (ohne Abbrüche) und vertragsentsprechende Leistung bzw. Geschwindigkeit herstellen, denn diese liegt lt. Test nun immernoch bei rund 40 Mbit´s.

Ich bitte Sie daher zügig um eine ergebnisorientierte Stellungnahme zu o. g. Punkten. Des Weiteren um Eingeständnis, dass Sie nun mehr seit Vertragsbeginn (Feb. 2015) nicht das liefern was ich bestellt habe und monatlich bezahle, und dies nicht mal annähernd – dies können Sie alles Ihrem System entnehmen (Tests, Auswertungen der Techniker, Auswertungen der Box, Störungsmeldungen, Abbrüche etc.).

Ich bitte nun letztmalig um eine kompetente Bearbeitung sowie Rückmeldung. Andernfalls werde ich diesen Sachverhalt an diverse Stellen weiterleiten die sich daran sicherlich sehr interessiert sind.

Bekannt ist ebenfalls dass auch in der Vergangenheit in dieser Wohnung/Haus ständig Probleme mit Unitymedia existierten/existieren (z. B. ebenfalls bei den Nachbarn sowie bei der Vorbesitzerin dieser Wohnung).

-----------------------------------------------------

Ich fordere Unitymedia nun letztmalig auf, das Spielchen in diesem man sich nur im Kreis dreht (auch nach zehn Monaten noch) zu beenden und mich fristlos aus dem Vertrag zu entlassen. Die Kündigungsbestätigung durch Unitymedia zu Feb. 2017, d. h. zu Vertragsende ist eine Frechheit. Ich zahle monatlich ca. 80 Euro für den Anschluss mit 200.000 kbits, erhalte jedoch max. 50. 000 kbits und diese mit dauerhaften Abbrüchen, so dass man diese kaum nutzen kann.

Des Weiteren fordere ich einen Schadenersatz aufgrund der etlichen Umstände die mir durch Unitymedia seit Feb. entstanden sind, sowie die Rückerstattung der monatlich zuviel gezahlten Beträge (da ja niemals die vereinbarte Leistung angekommen ist).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH: Erstattung von 80% der monatlichen Zahlungen von Feb. 2015 - Dez. 2015 (fortlaufend), sowie fristlose Kündigungsbestätigung (Sonderkündigungsrecht)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


21.01.2016 | 06:19
von ReclaBoxler-2578846 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unitymedia rührt sich nicht! Kundenzufriedenheit steht hier wohl an letzter Stelle.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!