Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 462 Views | 14.12.2015 | 12:41 Uhr
geschrieben von Niklas Thiele

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

EON kündigt fälschlicherweise Vetrag, keine vollst. Korrektur

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 232002807804

Am 13.11.2015 erhielt ich überraschend eine Bestätigung, dass mein Vertragskonto wunschgemäß zum 31.10.2015 gekündigt worden sei. Ich hatte jedoch überhaupt keine Kündigung bei EON eingereicht oder anderweitig eine entsprechende Absicht geäußert.

SCHLAGWORTE

Daraufhin rief ich die „Service“-Hotline an. Ma erklärte mir, der Vertrag sei durch eine Immobilienfirma als meinem Vermieter abgemeldet worden, da ich aus der Wohnung ausgezogen sei. Da ich in einem Eigentum lebe, habe ich keinen Vermieter, auch von der mir genannten Firma hatte ich zuvor noch niemals etwas gehört und umgezogen bin ich zuletzt in 2011. Der Vertrag wurde daraufhin zum 01.11.2015 wieder aktiviert. Im Laufe des Gespräches erfuhr ich dann, dass ein neuer Vertrag auf meinen Namen lauten würde, Lieferanaschrift sei in Werder (Brandenburg). Diese Auftragserteilung habe ich natürlich bestritten.

Die Beschwerdeabteilung rief mich kurzfristig zurück und sagte mir eine Entschädigung von 50,00 € zu. Ebenfalls sicherte man mir nach einigem Hin und Her schließlich zu, zu meinen nun wieder aktiven Vertrag keine Schlussabrechnung vorzunehmen. Es wurde vereinbart, dass ich im Dezember 2015 die zählerstände mitteile und dann die gewohnte Jahresabrechnung vorgenommen wird.

Als ich feststellte, dass der Vertrag, welcher in Brandenburg fälschlicherweise auf meinen Namen angemeldet worden war, auch in meinem Account des Kundenserviceportals „MeinE. ON“ auftauchte, versuchte ich diese Angelegenheit telefonisch zu klären. Man erklärte mir mehrfach, dass dieses nicht möglich sei. Daraufhin verfasste ich am 16.11.2015 meine erste, an den Vorsitzenden der Geschäftsführung der E. ON Energie Deutschland GmbH & Co. KG, Robert Hienz, adressierte Beschwerde. Am 24.11.2015 erhielt ich schriftlich Antwort von EON und man teilte mir mit, dass der fehlerhafterweise auf meinen Namen beauftragte Vertrag aus meinem Kundenaccount gelöscht sei. Ich erhielt neue Registrierungsdaten für das Portal „MeinE. ON“ und damit sollte dann alles geklärt sein. Ferner sagte man mir erneut 50,00 € Entschädigung zu, welche ich auch prompt erhielt.

Als ich mich dann in „MeinE. ON“ einloggte, stand dort immer noch der auf mich lautende Vertrag in Brandenburg, den ich niemals beauftragt hatte. Die Aussage aus dem Schreiben von E.ON vom 24.11.2015, dass dieser „gelöscht“ sei, ist somit als sachlich falsch zu beurteilen. Auch gab man an, dass der Auftrag für das fälschlicherweise auf mich angemeldete Konto in Werder „storniert“ sei. Diese Aussage ist ebenfalls schlichtweg falsch, da ich niemals einen entsprechenden Auftrag erteilt habe und folglich ein solcher auch nicht zu stornieren ist, da er ja gar nicht existiert hat. Ferner gab man an, dass der Kundenservice, den ich erleben musste, nicht dem Niveau entsprechen würde.

Anfang Dezember stellte ich fest, dass in meinem Kundenaccount bei „MeinE. ON“ nach wie vor das Konto in Werder zu finden war, was dann die das nächste Beschwerdeschreiben an Herrn Hienz meinerseits nach sich zog. Ich fragte ihn, inwieweit falsche Zusagen des Kundendienstes seinem Anspruch genügen, denn das Konto sollte ja „gelöscht“ sein.

Am 04.12.2015 erhielt ich – entgegen der tel. Vereinbarung vom 13.11.2015 – eine Schlussabrechnung meines nun wieder aktiven Vertrages, diese habe ich bestritten, da ich ja nicht gekündigt hatte und folglich keine SCHLUSS-Abrechnung zu erstellen war. Da ich mich an Absprachen halte, teilte ich E.ON am 07.12.2015 den aktuellen zählerstand zur Jahresabrechnung mit. Einen Tag später erhielt ich dann eine korrigierte Schlussabrechnung zum 31.10.2015. Als Grundalge dafür diente der am 07.12.2015 mitgeteilte Zählerstandswert. Dieser wurde nunmehr als Stand am 31.10.2015 angenommen, obwohl ich klar gesagt hatte, dass er der Jahresabrechnung dient.

Ich griff erneut zum Telefonhörer und suchte Kontakt mit E.ON. Man teilte mir mit, dass die am 13.11.2015 vereinbarte Lösung, keine Schlussabrechnung vorzunehmen, technisch gar nicht möglich sei. Ich bot an, die Schlussabrechnung der Höhe nach zu akzeptieren, wenn man sie als Zwischenabrechnung deklarieren würde. Auch dieses ist angeblich technisch nicht möglich. OK, nächstes Schreiben an Herrn Hienz, es entwickelt sich anscheinend eine Brieffreundschaft.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus meiner Sicht abgesehen von den Wiedergutmachungszahlungen nicht von dem eingehalten worden ist, was E.ON mir zugesagt hat.

Gestern, 09.12.2015, fiel mir bei einem Blick in meinen Account bei „MeinE. ON“ auf, dass der aktive Vertrags als Vertragsbeginn den 01.11.2015 und eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.10.2016 aufwies. Ich habe seinerzeit die Belieferung von E.ON zum 01.04.2011 beginnen lassen, woraus sich folglich eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.03. eines jeden Jahres ergibt. Als ich dieses telefonisch klären wollte, war man bereit, einmalig nächstes Jahr aus Kulanz die Mindestvertragslaufzeit zu verkürzen, in den Folgejahren jedoch auf den 31.10. des jeweiligen Jahres bestehen würde. Außerdem hätte ich ja schon eine Entschuldigung erhalten. OK, E.ON scheint also der Ansicht zu sein, dass es nach einer „Entschuldigung“ keiner weiteren Klärung von Angelegenheiten bedarf, zumindest kam es so bei mir an. Als ich erklärte, dass es ja nicht sein kann, dass E.ON sich 6 Monate „Vertragssicherheit“ einsteckt und ich im Gegenzug entsprechend benachteiligt werde, obwohl ich mich in dieser Sache niemals fehlerhaft gegenüber E.ON verhalten habe, wurde durch die E.ON-Mitarbeiterin einfach aufgelegt.

Daraufhin setzte ich die Brieffreundschaft mit Herrn Hienz fort: In meinem gestrigen Schreiben habe ich E.ON nun eine Frist bis zum 23.12.2015 gesetzt, um diese Angelegenheit abschließend, vollständig und ohne Nachteile für mich zu klären. Dabei möchte ich lediglich erreichen, dass mein Vertragsverhältnis so behandelt wird, als wenn es nicht fälschlicherweise durch E.ON beendet worden wäre. Ich habe als Zeichen meiner Kooperationsbereitschaft sogar angeboten, auf das Bestreiten der fälschlicherweise erstellten Schlussabrechnung zu verzichten und mich mit der Verrechnung mit dem bestehenden Kundenkontoguthaben einverstanden erklärt. Ich habe dort auch darauf hingewiesen, dass ich – sofern E.ON nicht bereit ist, meinen Vertrag vollständig so zu stellen, als wenn er niemals fälschlicherweise durch einen Fehler durch E.ON beendet worden sei – die Schlichtungsstelle Energie einschalten werde.

Die Behauptungen von E.ON, dass eine vollständige Rückabwicklung der fehlerhaften Vertragsbeendigung - welche allein durch einen Fehler des Unternehmens verursacht worden ist - aus technischen Gründen nicht vollständig möglich sei, vermag ich nicht zu akzeptieren.

Villeicht fühlt E.ON sich jetzt endlich motiviert, eine sachlich vollständig korrekte Lösung zu finden, die mich weder benachteiligt noch die Geschäftsbeziehung fehlerhaft darstellt… Vielleicht vermag E.ON ja sogar, wie in meinem letzten Schreiben angeregt, sich persönlich bei mir zu entschuldigen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Die Geschäftsbeziehung zwischen E.ON und mir wird vollumfänglich so gestellt, als wenn E.ON den Vertrag 2322002807804 niemals fälschlicherweise beendet hätte.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.12.2015 | 12:41
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Thiele,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Dies war nicht unsere Absicht.

Aktuell prüft ein Mitarbeiter Ihr Anliegen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen in Verbindung setzten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


21.12.2015 | 17:32
von Niklas Thiele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwar hat E.ON es geschafft, meinen Vertrag - v. a. hinsichtlich der Kündigungsfrist – so wiederherzustellen, wie ich ihn seinerzeit abgeschlossen habe, die Schlussabrechnung wurde storniert und E.ON hat mir schriftlich erklärt, dass es ein dortiger Fehler war, der zur Abmeldung meines noch bestehenden Vertragskontos sowie fälschlicherweise zur Anmeldung des Vertrages in Werder (Brandenburg) geführt hat. Gleichwohl wird letzteres Vertragsverhältnis noch in meinem Kundenkonto bei "MeinE. ON" angezeigt, was aus meiner Sicht zu einer fehlerhaften Darstellung der Geschäftsbeziehung und zur Speicherung von falschen Daten von mir bei E.ON führt. Interessant ist dabei, dass E.ON mir zuvor zweimal schriftlich erklärt hat, dass es im Kundenserviceportal „MeinE. ON“ „gelöscht“ bzw. „entfernt“ worden sei, was jedoch offensichtlich nicht der Fall ist.

E.ON gab diesbezüglich an, dass es technisch nicht möglich sei, den Vertrag für die Lieferanschrift in Werder aus meinem Kundenaccount zu entfernen. Dieses ist für mich nach wie vor nicht hinnehmbar, da – wie oben bereits angeführt – die Geschäftsbeziehung fehlerhaft dargestellt und nicht zutreffende Daten über mich gespeichert werden.

Folglich ist meine Beschwerde m. E. nicht vollumfänglich gelöst. Aber ich habe E.ON zur vollständigen Lösung in meinem Schreiben vom 09.12.2015 eine Frist bis einschl. 23. 12. 2015 gewährt, welche heute ja noch nicht verstrichen ist. Vielleicht findet man dort bis dahin noch eine Lösung, wie das Vertragskonto mit der Lieferanschrift in Werder aus meinem Kundenaccount entfernt werden kann, damit ich nicht nach Fristende die Schlichtungsstelle Energie zur Klärung dieser Angelegenheit bemühen muss. Ich habe m. E. als Kunde einen Anspruch auf eine korrekte Darstellung der Geschäftsbeziehung mit E.ON habe. Wie E.ON diesen (technisch) realisiert, ist schlichtweg nicht mein Problem.


05.01.2016 | 09:31
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Thiele,

es tut uns leid, dass Sie noch verärgert sind. Das war nicht unserer Absicht.

Wir verstehen, dass Sie unzufrieden mit der aktuellen Situation sind und bedauern, dass wir Ihnen derzeitig keine andere Lösung anbieten können.

Selbstverständlich ergeben sich dadurch keine Nachteile für Ihr aktuelles Vertragsverhältnis.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



15.08.2016 | 11:20
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Thiele,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.

Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



18.08.2016 | 12:18
von Niklas Thiele gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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