Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1342 Views | 04.01.2016 | 16:51 Uhr
geschrieben von Patrick Haack

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

E.ON zahlt Guthaben wieder nicht aus und verrechnet es!

Bestell-/Kundennummer: 242 006 328 212

Ich habe letztes Jahr 2015 wie immer meine Zählerstände für Gas und Strom bei der E-ON eingereicht!

SCHLAGWORTE

Meine Jahresendabrechnung für Strom ist auch pünktlich im September gekommen, die Endabrechnung für Gas kam diesmal komischerweise nicht. Auf einmal bekam ich im Dezemeber 2015 eine Mahnung + 5€ Mahngebühren, daß noch offene Forderungen bestehen, worüber ich sehr verwundert war da regelmäßig gezahlt wird. Daraufhin schrieb ich der E.ON per Email daß ich gerne wissen möchte warum ich noch offene Forderungen haben soll, wo ich doch regelmäßig zahle, außerdem habe ich dieses Jahr meine Endabrechnung für Gas nicht bekommen und möchte diese so langsam haben, da ich gerne wissen möchte wie hoch mein Verbrauch ist und ob ein evtl. Guthaben vorhanden ist!

Achso die Mahnungen bezogen sich auf die neuen Abschlagszahlungen für die Gas Abschläge die man erhöht hatte ohne daß ich je eine Endabrechnung dafür bekommen habe.

Erst nachdem ich mich dort meldete sendete man mir nun endlich meine Endabrechnung

3 Monate später am 15 Dezember 2015 kam dann die Endabrechnung für Gas mit einer kurzen knappen Entschuldigung, als ich diese sah traute ich meinen Augen nicht, ich hatte ein Guthaben von 101€ und man erhöhte meinen neuen Abschlag um 62% und verlangten 5€ Gebühren für die Mahnungen. Man versuchte wieder das Guthaben einzubehalten indem man den ersten neuen Abschlag berechnete. Ich habe der E.ON aber bereits mitgeteilt daß ich dies so nicht möchte und das Guthaben voll ausgezahlt haben will!

Darüber war ich sehr erbost und schrieb dies der E.ON, daß ich mit diesem neuen Abschlag nicht einverstanden bin und ich bei einem Guthaben von 101€, bei meinen alten Abschlag bleiben möchte! Am 21. Dez. 2015 erhielt ich erneut ein Schreiben von der E.ON worin stand: Sehr geehrter Herr Haack, Sie haben uns gebeten Ihren Abschlagsplan zu ändern, dies haben wir gern getan. Ihren aktuellen Abschlag sowie die Zahlungstermine sehen Sie hier: Bitte merken Sie sich folgende Termine 28.01.16, 29.02.16, 29.03.16,28.04.16, 30.05.16, 28.06.16, 28.07.16

Da ich hier bereits merkte, daß durch diese neuen Zahlungstermine wieder versucht wird den ersten neuen Abschlag einzubehalten, schrieb ich der E.ON erneut daß für diesen Monat das Geld schon bei Ihnen eingehen wird und ich nicht möchte das mein Guthaben verrechnet wird und sie es mir voll auszahlen sollen.Außerdem ist es nicht rechtens denn Energieversorger müssen Rechnungsguthaben unverzüglich erstatten, dies wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 16.12.2014 entschieden (Az. I-20 U 136/14). Außerdem kann man mir keine Mahngebühren aufbürden für einen Fehler ihrerseits! Also bitte ich nochmals um Auszahlung des vollen Guthabens ohne Einbehaltung von 5€ Mahngebühren!

Am 29.12.2015 erhielt ich die korrigierte Endabrechnung mit meinen neuen Abschlag und einer Entschuldigung daß bei der letzten Endabrechnung leider ein Fehler aufgetreten ist. Diese Endabrechnung hat mich wieder total verärgert.

Wieder wird versucht meinen ersten neuen Abschlag einzubehalten auch verlangt man von mir die 5€ Mahngebühren noch immer, diesmal hat man einfach die neuen Zahlungstermine verändert, sie sind nun wie folgt 12.01.16, 08.12.16, 07.03.16, 07.04.16, 09.05.16, 07.06.16, 07.07.16, 08.08.16.

Ich habe nun der E.ON Avacon folgendes geschrieben:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen sie bitte aber es ist schon wieder etwas falsch in der Endabrechnung.
Werden meine Emails überhaupt gelesen?
Da sie wie sie selbst sagen einen Fehler gemacht haben und mir zu unrecht Mahnungen gesendet haben, mit 5€ Mahngebühren können Sie mir diese nun nicht auch noch berechnen! Was Sie aber tun! Desweiteren habe ich ihnen eine E-Mail gesendet, worin hervor ging daß für diesen Monat ein Abschlag bei ihnen eingeht!
Was machen Sie,
In ihrem nächsten Schreiben verschieben Sie einfach die nächsten Abschlagstermine
denn laut ihrers ersten Schreibens wären es!

28.01.16---29.02.16-----29.03.16----28.04.16----30.05.16------28.06.16------28.07.16. Und genauso soll es auch bleiben!

Sie behalten wieder den ersten Abschlag ein und wollen mir nur die Differenz überweisen!
Ich sage jetzt noch einmal, ich wünsche dies nicht!
Ich bitte um Überweisung des vollen Guthabens von 101€ ohne Einbehaltung von Mahnkosten!
Ferner habe ich Ihnen mitgeteilt daß die Einbehaltung des Guthabens nicht rechtens ist, dies wurde mir von der Verbraucherzentrale so mitgeteilt! Gerne sende ich Ihnen den Link dazu, denn ich habe keine Lust mehr mein Recht einzufordernund Ihnen zu erklären was sie ganz genau wissen!
Sollte dies wieder ignoriert werden, werde ich den Anbieter wechseln!

Ich biitte um Rückantwort da ich dies notfalls benötige

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Haack

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Ich bin mit meinem Latein mit der E.ON Avacon wirklich total am Ende und ich könnte heulen vor Wut, mir kommt es wirklich so vor als würde die E.ON mit aller Macht versuchen Gelder einzubehalten.

Ich erhoffe mir wirklich daß sich hierdurch etwas ergibt

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Erstattung meines Guthabens sowie Schadenersatz in Höhe von 100 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2016 | 16:51
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Herr Haack,

es tut uns wirklich leid, dass Sie erneuten Anlass zur Verärgerung sehen. Das war nicht unsere Absicht.

Ein Mitarbeiter klärt aktuell Ihr Anliegen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


05.01.2016 | 10:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.01.2016 | 13:26
von Patrick Haack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf eine Reaktion der E.ON.sowie dies geschehen ist werde ich mich hier kurz melden!


11.01.2016 | 13:53
von Patrick Haack gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


16.01.2016 | 11:58
von Patrick Haack | Regelverstoß melden
Kleiner Nachtrag, ich habe diese Anzeige als gelöst beendet weil ich dachte es wäre so!
Ist es aber nicht, da EON nachwie vor das Guthaben verrechnet, ich werde nun nach ordentlicher Suche den Anbieter definitiv wechseln!
Es ist ein Armutszeugnis seitens der EON, die mittlerweile einen doppelten Abschlag einkassierte.
Habe der EON geschrieben daß sie den Rest meines Guthabens auszuzahlen haben



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