Startseite > Handel > Baumärkte > OBI Group > gelöste Beschwerde-Nr.: 110790
Durch OBI Group gelöste Beschwerde. | 911 Views | 06.01.2016 | 12:59 Uhr
geschrieben von Markus Fluck

OBI Group Holding SE & Co. KGaA (Wiesbaden)

Ab einer Küche für 4000€ gibt es eine Kaffemaschine dazu.

Bestell-/Kundennummer: 9010000890092

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wir haben im Dezember eine Küche bei Obi gekauft. Im selben Monat gab es auch das Angebot, dass man eine Kaffevollautomat bekommt, wenn man eine Küche über 4000 € kauft. Nun ergibt sich folgendes Problem. Ich habe laut Marktleiter keinen Anrecht darauf, weil ich beim Kauf der Küche meine Top-Kundenkarte genutzt habe. Da ich dennoch über 4000 € gekommen bin verstehe ich nicht, wieso ich das Angebot nicht nutzen konnte.

1.) Stand in der Werbung nirgends, dass man den Kaffevollautomat nicht bekommt, wenn man seine Top-Kundenkarte nutzt.

2.) Finde ich es mehr als merkwürdig, dass die Zugabe der Kaffeemaschine als Rabatt deklariert wird, obwohl es sich doch offensichtlich um einen Bonus bzw eine Sachleistung handelt, die mit dem Kauf der Küche beworben wird. Fakt ist, dass ich für diese Küche mit den 10% Topkundenrabatt über 4000 € bezahlt habe und nirgendwo in den AGB's etwas schriftliches finde, dass mir diesen Bonus verwehrt.

3.) Ausserdem wurde mir die Möglichkeit eingeräumt auf den Topkundenrabatt (520€) zu verzichten um in Genuss des Bonus Kaffemaschine (Wert laut Obi Prospekt 350€) zukommen. Auf Nachfrage, wer denn so etwas aufgrund der Differenz vorziehen würde, war die Antwort: "Niemand, da es sich nicht lohnt"

Für mich ist diese Kaffemaschine in dem Fall nur ein Lockangebot und es ergibt für mich keinen Sinn, warum ein Ware die mit Sachbonus beworben wird als nicht rabattfähig gilt. Ergo kann niemand der Topkunde bei Obi ist in den Genuss dieser Kaffemaschine kommen, ohne finanziellen Verlust zu machen. Das kann doch nicht sein!

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Meine Forderung an OBI Group Holding SE & Co. KGaA: Denn der Werbung beworben Kaffevollautomat von Melitta


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


06.01.2016 | 23:44
von Markus Fluck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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