Urlaubstours GmbH (Leipzig)
Abzocke 80 Prozentige Anzahlung nicht sichtbar im Internet
Bestell-/Kundennummer: 900261810
Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Reise nach Teneriffa am 24.6.16 bis 11.7.16 gebucht am 20.01.16 12.28 Uhr
für 2 Personen ca 1760,00 € verlangt die o. g.Firma Reisegeier 80 % Anzahlung
also 1401 € als ich dann die Rechnung im Internet aufmachte fiel ich aus allen Wolken.
Ich stornierte diese Reise am selben Tag 20.01.16 um 21.36 Uhr. Dann kam eine E-mail
das ginge nicht es sei denn ich würde die 1040,00 € Storno Gebühr zahlen. Wenn das
kein Betrug ist und das diese so genannte Firma immer noch nicht vom Staatsanwalt
zur Rechenschaft gezogen wird dann weiß ich es auch nicht
Sachsen Dimitristr. 1 in 04107 Sachsen und
habe Ihr Schreiben, mein Einschreiben vom
20.01.2016 eingegangen bei Urlaubstours am
22.1.2016 und ein neues Schreiben von der
Verbraucherzentrale NRW von Rechtsanwalt Höft plus 1. Mahnung Urlaubstours 27.1.2016
über 1401,00 € verschickt und habe ein
Vorgangszeichen von der Polizei, Und alle weiteren Unterlagen gingen an das Landeskriminalamt Sachsen nach Leipzig. Ich
hoffe jetzt passiert was vom Oberstaatsanwalt in Leipzig und Dresden.
Ich werde auch nichts bezahlen auch wenn es zu einem Mahnbescheid kommt. Dann geht alles vor ein ordentliches Gericht.
WDR im Internet an, dann wurden viele Kunden durch die gleiche Masche wie bei mir abgezockt.
die ganze Sache ist jetzt beim LKA Landeskriminalamt in Sachsen Leipzig. Von Urlaubstours liegt die 2 Mahnung vor zahlbar bis 9.2.2016 immer noch die Abzocke von 80 % also 1401,00 €. Die haben immer noch nicht gesehen das die Reise am 20.1.2016 storniert wurde, denn das steht in deren Buchungsmaske und wurde auch noch
von Indio Reisen ist ein Abklatsch von Urlaubstours oder Reisegeier. Ich glaube das
jetzt auch noch ein Mahnbescheid in den nächsten Tagen kommt. Die Kofferversicherung
bei der Berliner Versicherung konnte ich auch kostenlos stornieren. Nach den evtl. Mahnbescheid lasse ich es auf Gerichtsprozess drauf ankommen um andre Kunden vor diesem schlechten Reiseanbieter zu schützen. Nochmals vielen Dank für Ihre bisherige Hilfe. Gruß Reinhard Herbst Betriebswirt früher Abteilungsleiter bei einem großen Energieversorger Abteilung Mahn und Klagewesen.
Meine bisherigen Nachfragen, sowohl an ab-in-den-urlaub.de als an Urlaubstours zur extremen Anzahlungshöhe von 80% blieben unbeantwortet. Auch nach den AGBs ist die Höhe nicht nachvollziehbar.
Es wirkt auch nicht sehr vertrauensbildend, dass lt. Impressum die beiden Firmen identisch sind. Bei Beiden der gleiche Geschäftsführer Namens Thomas Wagner, die gleiche Adresse, und sogar die gleiche Telefonnummer mit einem zeitraubenden AB, wo man quasi keine Chance hat, einen Mitarbeiter zu erreichen.
Da meine mehrmaligen E-Mail Nachfragen zur Anzahlungshöhe hartnäckig ignoriert wurden, werde ich morgen die Lastschrift zurückgehen lassen. Ich würde allerdings jedem empfehlen, die Reise nicht zu stornieren, sondern den Vertrag anzufechten, da dem Verbraucher mit der unzulässigen Anzahlungshöhe hier rechtswidrige Vertragsdedingungen erst nach der Buchung aufs Auge gedrückt werden.
Nebenbei empfinde ich es übrigens auch als weitere Abzocke, dass dieser Veranstalter für die Bezahlung der Reise extra Gebühren verlangt, ganz egal welche Zahlungsart man wählt. Es gibt keine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit, was de facto eine versteckte Reisepreiserhöhung darstellt.
Bitte halten Sie uns über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
wieder 20 € Mahnkosten. Alles weitergeleitet
zum LKA Leipzig und zum Oberstaatsanwalt Leipzig/Dresden weitergeleitet. Antworten weiterhin nicht auf Einschreiben oder Anwaltsschreiben. Buchen Sie niemals mehr Urlaubstours es droht Insolvenz.
Aber es ist schon sehr beunruhigend, wenn ein Reiseunternehmen es nötig hat, rechtswidrig (!) 80% der zu erbringenden Dienstleistungsn über ein halbes Jahr im Voraus kassieren zu müssen.
Da macht man sich Sorgen um die Kapitaldecke, und selbst wenn nach sehr aufwendigem Papierkram im Falle einer Insolvenz die Versicherung (gemäß Sicherungsschein) etwas bezahlt, bliebe als Ergebnis immer noch ein versauter Jahresurlaub.
Irgendwie erinnert mich das an Teldafax, wo nan die Kunden mit dem Konkurs um ihre gesamten Vorauszahlungen geprellt hat.
ermitteln laut Leipziger Volkszeitung wegen
Steuerhinterziehung und Reisebetrugsmaschen.
Also vorsichtig sein
herrscht seitens Urlaubstours stille. Lasse es weiterhin als Strafanzeige laufen und habe auf mein Einschreibebrief oder Anwaltsschreiben auch keine schriftliche Stellungsnahme bekommen und sowas nennt man wohl nicht seriöses Reiseunternehmen. Blebe aber weiterhin dran.
könnten Sie mir per Mail evtl. nähere Info und Kontaktadressen zur Strafanzeige zuschicken? Falls sich eine Möglichkeit ergibt, würde ich mich gerne als weiterer Kläger einreihen.
Da ich das gleiche Problem habe (Urlaubstours antwortet nicht auf Einschreiben und droht mir nach meiner Vertragsanfechtung und Rücklastschrift nun mit gerichtlichen Schritten) habe ich ebenfalls einen ausführlichen Beitrag verfasst, der z. Zt. noch von reclabox geprüft wird. Sobald er online ist, muss ich ihn gleich ergänzen mit meinen neuesten Erkenntnissen, die auch für Sie und andere Geschädigte interessant sein könnten:
Beim ausgiebigen Überprüfen der kompletten Websites von Urlaubstours und ab-in-den-urlaub fand ich gestern heraus, dass bei ab-in-den-urlaub die AGB der Schwesterfirma Urlaubstours innerhalb des Buchungsvorgangs vorübergehend manipuliert wird.
Das lässt sich wie folgt nachweisen:
- Die echten AGB findet man unter
www.vidado.com/booking/agb.php3?KID=625602&vacode=ULT_sommer
- Um die manipulierten AGB zu erhalten, sucht man bei ab-in-den-urlaub eine Pauschalreise aus, wählt unter den vielen Angeboten den Veanstalter Urlaubstours und klickt sich durch bis zur Buchungsmaske. Dort steht ganz unten die Klausel für die allgemeinen Infos:
"Ja, ich habe alle oben stehenden Daten und Eingaben überprüft und bin mit der Geltung der AGB und den Hinweisen des Reiseveranstalters und -mittlers, den Geld-zurück-Gutschein-Bedingungen, sowie der Sicherheitshinweise einverstanden. "
- Wenn man hier auf "Reiseveranstalter" klickt, um die AGB zu erhalten, sehen diese plötzlich anders aus als üblich, nämlich mit einer vorangestellten Leistungsbeschreibung und der Kategoriebenennung, woraus sich dann tatsächlich die Anzahlung gemäß AGB 2.2.1 ableiten ließe.
Es ist die erste und einzige Gelegenheit, etwas über die geplante Anzahlungshöhe zu erfahren. Denn vor und während des Buchungsvorgangs, also beim Auflisten der gewählten Leistungen und Hoteldetails wird jeglicher Hinweis zur Anzahlungshöhe oder zur relevanten Kategorie verschwiegen, obwohl dies technisch genauso leicht machbar wäre, wie es später in der Bestätigung geschieht. Die wichtige Hotelkategorie-Information wird bis zur letzten Sekunde verschwiegen und dann unauffällig und heimtückisch zu den üblichen allgemeinen Informationen gepackt. Es gibt während der Buchung noch nicht mal einen Hinweis darauf, dass die AGB die Höhe der Rücktrittskosten beschreiben (das tun sie ja auch nicht wirklich, es sei denn sie sind vorübergehend manipuliert). Da wird mittels automatisierter AGB-Manipulation die Intransparenz auf die Spitze getrieben, um den Kunden zu überrumpeln.
Erst mit der Bestätigung der sogenannten "verbindlichen" Buchung wird dann auf Transparenz umgeschaltet. Erstmalig wird offen und ehrlich die Kategorie und Anzahlungshöhe genannt und auf die AGB verwiesen. Diese AGB sind dann natürlich wieder die echten, die Unverbastelten, denn man muss ja nun nichts mehr verstecken.
Ich hatte leider schon längst vor der Buchung die echten AGB des Reiseveranstalters gelesen und wäre im Traum nicht darauf gekommen, dass diese sich ganz plötzlich und nur temporär verändern. Dem vagen Spielraum zwischen 20% und 100% Anzahlung hatte ich nicht viel Bedeutung zugemessen, da ich mangels eindeutiger Erklärung bzw. Zuordnung davon ausging, dass die Kategorisierung wohl abhängig ist vom Zeitraum zwischen Buchung und Abreise, und dass bei 7 Monaten Abstand diesbezüglich eigentlich alles klar sein sollte. Deswegen hatte ich die entsprechenden AGB an dieser Stelle nicht mehr angeklickt. Diese vorübergehende Manipulation der AGB dient ausschließlich dem Verstecken wichtiger Informationen, nach denen ich vergeblich gesucht hatte, und die nirgendwo sonst zu finden sind.
Es ist schon unangenehm, dass Urlaubstours nach Belieben und mittels beliebiger Buchstabenkategorisierung ein Vielfaches der vom BGH festgelegten Anzahlung verlangt, und dies sogar ohne Nachweis oder Begründung.
Wenn aber zusätzlich auch noch die AGB quasi für ein virtuelles Hütchenspiel missbraucht werden, um gravierende Nachteile für den Verbraucher bis zum Vertragsabschluss zu verschleiern und zu vertuschen, sollte meiner Meinung nach das BGB mit seinen Paragraphen 307 und speziell dem § 305 c zur Anwendung gebracht werden.
"Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1)
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. "
Gruß
Bernhard Michelsen
Polizeirevier Leipzig Zentrum
zu Hd. von Herrn Böhland
Ritterstr. 19-21
04107 Leipzig
sowieso nichts. Einschreiben und Anwaltsschreiben werden weiterhin nicht beantwortet
Und auch kein Antwortschreiben von Unister
auf mein Einschreiben und Anwaltsschreiben,
können warscheinlich aus Personalmangel nicht kundenfreundlich antworten. Ich werde
weiterhin keine 80 %ige Anzahlung und auch
keine Stornogebühren von 60 % leisten-Am
24 April 2016 läuft gegen diesen Verein eine Sammelklage und hoffentlich werden dann diese Kundenbetrüger endlich weggesperrt.
Strafanzeige bei dem Polizeizentrum in Leipzig Ritterstr. 19-21 beim Herrn Böhland denn auf mein Einschreiben und Anwaltsschreiben über die Verbraucherzentrale NRW wird weiterhin von
Urlaubstours oder Reisegeier nicht beantwortet. Zahle sowieso nichts.
die Anzahlungsrechnung 80 % ige laut BGH
ist sowieso verfassungswidrig die ich nicht bezahlt habe. Dafür wurden jetzt Stornokosten von 1060,97 € als letzte Mahnung neu erstellt für 9 Stunden denn die Reise wurde am 20.1.16 gebucht und am
selben Tag wieder storniert. Diese Unterlagen liegen jetzt auch beim LKA und
bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig und
wird laut meinen Rechtsanwalt notfalls vor
Gericht vielleicht schon im April 2016 in einer Sammelklage wegen Reisebetrugs entschieden. Zahle laut BGH Urteil sowieso
keine 60 % igen überhöhten Stornokosten.