Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 617 Views | 24.02.2016 | 11:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6211186

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 zahlt 100 € Cashback nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 6176983

Ich habe am 27.07.2015 über Check24 einen DSL Vertrag mit O2 abgeschlossen. Im folgenden kam der Vertrag zustande. Die erste Rechnung vom 23.08.2016 habe ich fristgerecht am 11.09.2016 an Check24 übermittelt. Die Bestätigung dazu erfolgte am 22.09.2016.

SCHLAGWORTE

Nach Ablauf der 16 Wochen möglicher Bestätigungszeit durch O2, mahnte ich die überfällige Auszahlung am 24.01.2016 bei Check24 an. Daraufhin wurde ich lediglich vertröstet, dass O2 den Auftrag bislang nicht besätigt hat. Dies ist in meinen Augen eine fadenscheinige Ausrede. Dass der Vertrag zustande gekommen ist, kann ich leicht durch mittlerweile fünfe weitere Rechnungen und Kontoabbuchungen nachweisen. Es ist wohl eher so, dass Check24 die 100 € bislang nicht von O2 erhalten hat und nicht in Vorkasse gehen will. Dies ist jedoch nicht mein Problem, da ich bezüglich Cashback nicht mit O2, sondern mit Check24 im Vertragsverhältnis stehe.

Das ist ein unprofessionelles und unverschämtes Geschäftsgebaren. Die eigene Unfähigkeit seine Vetragspartner zur Zahlung zu motivieren, muss hier der Kunde ausbaden. Abgesehen davon, dass ich in Zukunft die Finger von Check24 lassen werde, würde ich mich freuen, wenn das ganze zeitnah ohne Beteiligung von Anwälten geklärt werden kann. Freundliche Grüße A. Reinhardt

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung von 100 € innerhalb der nächsten 14 Tage


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2016 | 11:17
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unsere Kollegen sind bereits informiert und arbeiten auf Hochtouren daran, schnellstmöglich Ihren Sachverhalt und die damit verbundene Verzögerung zu klären. Eine derart ungewöhnlich lange Verschleppung ist ohne Zweifel sehr ärgerlich.

Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten und uns melden, sobald wir Neuigkeiten für Sie haben.

Liebe Grüße,

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.02.2016 | 13:30
von ReclaBoxler-6211186 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
mittlerweile hat check24 mich benachrichtigt, dass der Vertrag mit O2 storniert wurde (was natürlich nicht stimmt)

Ich habe mir daraufhin die Mühe gemacht alle Unterlagen chronlogisch zusammenzustellen und an check24 zu schicken. Die Antwort war, dass dieser Vertrag nicht über check24 zustande gekommen war (nach Aussage von O2).
Logik? Die Auftragsbestätigung von O2 war auf den 28.07.2015 datiert. Darin enthalten ein SEPA-Mandat, das sogar auf den 27.07.2015. Ich habe also angeblich am 27.07.2015 über check24 den Vertrag abgeschlossen, anschließend sofort storniert und stattdessen direkt bei O2 abgeschlossen.

Weiterhin schreibt check24:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen, bleiben uns weitere Informationen leider verschlossen.
Sollte diese Information nicht richtig sein, bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen. Nach aktuellem Stand können wir den Cashback leider nicht auszahlen. "

Sehr interessant. Die Aussage wird einfach dahin gestellt ohne irgendeinen Nachweis, dass es eine Stornierung und dass es einen zweiten Auftrag gab.
Zudem bin ich jetzt in der Pflicht dies mit dem Vertragspartner von check24 zu klären.
Ich wiederhole: O2 hat mir keinen Cashback zugesagt, sondern check24! Somit habe ich bezüglich Cashback kein Vertragsverhältnis mit O2!


01.03.2016 | 15:03
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihr Cashback gerade in die Buchhaltung gegeben haben und dieser Sie in den nächsten Tagen erreichen wird.

Wir hoffen sehr wir konnten Ihnen helfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit über die Servicehotline mit uns in Verbindung setzten.

Liebe Grüße und einen schönen Tag Ihnen,

Ihr CHECK24 Team



07.03.2016 | 11:40
von ReclaBoxler-6211186 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe das cashback heute erhalten.

Vielen Dank an Reclabox.
Vielen Dank an Check24. Man hat sich letztendlich doch bemüht und das Problem gelöst.

Leider geschah dies erst auf verstärkten Druck und die Beschwerde hier bei Reclabox.
Ich war mit check24 ansonsten immer zufrieden, aber bei der cashback-Geschichte machen Sie leider keine gute Figur.

Nach Vermittlung des Vertrags erhalten Sie die Vermittlungsprovision wahrscheinlich direkt von O2/Telekom. etc. Da der Cashback für Sie anschließend nur Arbeit bedeutet, gehen Sie dem sehr "lässig" bzw. unmotiviert hinterher. Das ist für Sie schädlich, da dies direkt ein schlechtes Licht auf Sie wirft.

Hier sind härtere Vertragskonditionen gefragt. So sollte O2,Telekom. etc. den Cashback sofort zusammen mit der Provision an Sie auszahlen. Sie behalten den Cashback anschließend für eine angemeßene Zeit, in der noch storniert werden könnte (keine 16 Wochen!). Falls es zur Stornierung kommt, wäre dann O2, Telekom. etc. in der Beweispflicht und nicht der Kunde.
Dann ergeben sich auch nicht derart mekrwürdige Situationen, dass der Kunde nach 5 Monaten nach seinem Cashback verlangt und man zuerst fragen muss, ob der Vertrag zustande gekommen ist (Warum sollte er sonst fragen? Seltene Betrugsversuche mal ausgeschlossen).

Wie ich auf Reclabox öfter gelesen habe, ist es wohl auch kein Einzelfall, dass es Probleme mit dem cashback gibt.

Sie sollten sich daher mein Konzept oder ein alternatives evtl. mal überlegen. Langfristig verlieren Sie so Kunden.

Freundliche Grüße




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