Von von Bartels beantwortete Beschwerde. | 1392 Views | 29.02.2016 | 12:21 Uhr
geschrieben von Tobias Leithold

von Bartels GmbH (32361 Pr. Oldendorf)

Lieferzusagen werden nicht eingehalten

Hallo,

SCHLAGWORTE

leider muss ich auch über negative Erfahrungen mit der Fa. von Bartels berichten.

Ich habe mir letztes Jahr eine Solaranlage bestellt, die Lieferzeit wurde mit 20 Werktagen angegeben. Nach Ablauf dieser Lieferfrist erkundigte ich mich telefonisch nach meiner Ware. Mir wurde nach angeblicher Suche im Lager mitgeteilt, dass es noch 1 Woche dauern würde, da einige Teile (das Solarrohr und die Befestigung der Kollektoren) aus meiner Bestellung noch nicht im Lager sind und somit auslieferbar wäre. So weit so gut. Leider erfolgte dann auch keine Lieferung, also wieder ein Anruf meinerseits. Jetzt hieß es fehlen die Kollektoren, die waren doch letzte Woche schon vorhanden? Das wurde mir indirekt durch die Mitarbeiterin bestätigt, aus unserem Gespräch war für mich zu erkennen, dass die Kollektoren an jemand anders gingen. Mir wurde aber die Lieferung für die nächste Woche garantiert. Ich habe mir dann mein Gerüst bestellt und aufgebaut und auf die Lieferung gewartet. Diese kam natürlich auch zu dem Zeitpunkt nicht, es war schon der 03. Juli, also 7 Wochen nach Bestellung. Auf erneute teleonische Nachfrage bekam ich zur Antwort die Lieferung dauere noch 6-8WOCHEN. Das Gerüst stand zu dem Zeitpunkt schon und hätte jetzt noch 2 Monate sinnlos an meinem Haus gestanden und Kosten verursacht.

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Auf meine Mail an die Fa. von Bartels bekam ich eine sehr enttäuschende Antwort. Es wurden alle telefonischen Lieferzusagen abgestritten und mir lediglich andere Produkte angeboten, die für meine Bestellung nicht passten. Auch eine Übernahme der Gerüstkosten wurde kategorisch angelehnt, die Aussage von "von Bartels" war ich müsse die Lieferbestätigung beweisen, was bei einer telefonischen Bestätigung wohl recht schwierig ist. Ich habe die Bestellung dann storniert.

Wer mit dieser Firma unbedingt Geschäfte machen möchte sollte sich meiner Meinung nach jeden Vorgang schriftlich bestätigen lassen, da sich an ein gesprochenes Wort schnell nicht mehr erinnert wird.

Für mich ist so ein Handeln ein absolutes No Go!

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Meine Forderung an von Bartels GmbH: 250€ für das Gerüst, Nerven und Zeit und verschwendete Zeit sind leider schlecht zu bemessen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2016 | 11:21
Firmen-Antwort von: von Bartels GmbH
Abteilung: Einkauf

Hallo!

Der Vorgang war im Mai/Juni 2015. Ca. 10 Monate später schreiben Sie hier über uns um noch nachträglich Geld einzufordern, obwohl wir bereits seit Juni 2015 keine Geschäftsbeziehung mehr miteinander haben und der Auftrag damals auch aufgrund Ihrer Stornierung nicht zum tragen kam.

Wir sollten dann die Daten- und Fakten uns anschauen:

12.05.2015 - Auftragsbestätigung mit Angabe einer ca. Lieferzeit von 20 Werktagen. Diese wäre dann unter Berücksichtigung aller Feiertage am 15.06.2015 vorüber. Ware war bis zu diesem Zeitpunkt nocht nicht bezahlt. Wir haben dann die Ware zum 18.06.2015 angekündigt.

Der Auftrag wurde dann von Ihnen storniert.

Im Mai, Juni, Juli ist bei uns Hochsaision. Aus diesem Grund geben wir die Lieferzeit vorher bekannt. Hier in diesem Fall mit ca. 20 Arbeitstagen.

Es ging also um genau 3 Tage. Die Lieferzeit wurde aus diesem Grund mit ca. angegeben. Lieferzeiten werden von uns nur schriftlich bekannt gegeben. Eine Nachfrage in unserer Technik (Hr. Kolkhorst) kann somit nicht stattgefunden haben, da dieser Mitarbeiter nichts mit dem Versand zu tun hat.

Ein Gerüst, Handwerker oder änhliches kann man natürlich erst bestellen, wenn man die Ware hat oder einen schriftlich bestätigten Liefertermin. Beides hatten Sie nicht vorliegen, eine Haftung unsererseits ist damit ausgeschlossen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


03.03.2016 | 13:09
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider setzt die Fa. von Bartels ihr Taktik fort, es werden die Tatsachen verdreht, verschwiegen und die Schuld von sich abgewälzt.
Die Fakten sind:
-meine Forderung ist ihnen seit 10 Monaten bekannt
- meine Stornierung erfolgte nach dem die Lieferung noch 2 Monate länger dauern sollte, ich hatte vorab schon 6 Wochen gewartet
-das Gerüst stand, von Bartels wollte die kosten für die Wartezeit nicht übernehmen
-mit der Vorgeschichte hielt ich die neue Lieferzusage für nicht sehr glaubwürdig
- es wurde BARZAHLUNG bei Lieferung vereinbart
-es ging in keine Fall und 3 Tage, 18.06. Liefertermin dann nach einigen hin und her für September angekündigt
-anscheinend sind die Zuständigkeiten und die Handlungsspielräume in der Fa. von Bartels nicht ganz klar


08.03.2016 | 07:24
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.03.2016 | 14:33
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2016 | 15:46
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.03.2016 | 17:43
von Christopher Hölscher | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Leithold,

wir können nicht verstehen warum Sie ein Gerüst bestellt haben wollen, wenn laut Ihrer Aussage her der Auftrag dann doch nicht von uns angekündigt wurde und kein Liefertermin kam. Wir geben grundsätzlich alle Liefertermine nur schriftlich per Mail bekannt.

Fakt ist folgendes:
-Auftragsbestätigung 8609 vom 12.05.2015
-Lieferzusage für 18.06.2015 und Erstellung der Rechnung 10420 vom 18.06.2015
-danach erfolgte die Stornierung von Ihnen

Wann Sie ein Gerüst und wie Sie dieses bestellen liegt voll in Ihrer Haftung. Sie können dieses erst tun, wenn Sie einen bestätigten Liefertermin haben oder die Ware. Beides war nach Ihrer Schilderung her nicht der Fall. Rechtlich gesehen ist die Angelegenheit damit klar.

Sie haben dann den Auftrag, der für den 18.06.2015 avisiert war, selber storniert. Sie haben an uns nichts bezahlt, wir haben die Stornierung entgegen genommen. Seitdem gab es keinen Kontakt mehr, da die Angelegenheit für beide Parteinen abgeschlossen ist.

Ich erinnere Sie an Ihre Wahrheitspflicht, denn diese Rechnungen und
Auftragsbestätigungen sind offiziell und können jederzeit eingehsehen werden.

Im übrigen waren Sie damals bei der Stornierung zu keinen Gesprächen bereit und wollten weder unser Lieferung, noch weiteren Kontakt. Das sollten wir in Zukunft auch so weiterpflegen, denn wir haben keine Geschäftsbeziehung miteinander. Wären Sie unser Kunde geblieben und hätten unser Gesprächsangebot damals angenommen, wäre die Sache sicherlich für beide Seiten korrekt und zufriedenstellend abgelaufen.

Sie Sach-und Rechtslage ist hier eindeutig klargestellt worden. Wenn Sie Ihre Kasse aufbessern möchten, dann müssen Sie sich leider eine andere Einnahmequelle suchen.

05.04.2016 | 13:39
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hölscher,

positiv und ehrlich ist erst einmal, dass sie mir die Liefertermin zusage bestätigen.
Das ich mir darauf hin mein Gerüst bestelle ist eigentlich nur logisch oder?
Das Problem ist halt nur das, dass sie diesen Termin nicht einhalten konnten, was da bei ihnen schief gelaufen ist von Grunde her völlig egal.
Nach dem mir Lieferung nicht kam und auf meine Nachfrage und durch sie die Lieferung 6-8 Wochen später als der bestätigte Termin 18.06.2015 angekündigt wurde habe ich mich wiederum bei ihnen gemeldet und gefragt, wie das Problem mit dem Gerüst, welches entweder angebaut oder für die Zeit stehengelassen werden muss, gelöst werden kann. Beide Varianten kosten natürlich Geld und Sie waren nicht bereit mir in irgendeiner Weise entgegen zu kommen.
Die Antwort der Ihrer Firma von 01.03.2016 gibt die Fakten in keinster weise wieder.
Genau so entspricht ihre Aussage vom 23.03.2016 nicht der Wahrheit. Die Fakten:
1. es war Barzahlung bei Lieferung ausgemacht
2. ich habe erst storniert, als die 6-8 Wöchige Verspätung mir durch sie mitgeteilt wurde und KEIN Entgegenkommen wegen das Gerüstes durch sie zu erreichen war
3. das sie an die Wahrheitspflicht erinnern ist sehr schön, lesen sie sich bitte die widersprüchlichen Aussagen ihrer Firma hier durch, mehr muss ich dazu nicht sagen
4. sie haben den Kontakt zu mir abgebrochen, ich wahr immer Gesprächsbereit - die Mails liegen mir natürlich noch vor
5. ihre letzte Aussage ist Verleumdung und wenn sie sich Sachlage nur einmal richtig angeschaut hätten wäre ich bestimmt zu einer Lösung bereit gewesen
Ich erwarte von Ihrer Firma auch auf Grund dieser Schreiben hier eigentlich nichts mehr, ich möchte nur andere potenzielle Kunden warnen.


27.04.2016 | 09:42
von Tobias Leithold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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