Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 570 Views | 16.03.2016 | 13:45 Uhr
geschrieben von Kerstin St.

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Rechnungsstellung konträr zu Buchungsvorgang

Da wir in diesem Jahr mit airberlin sowohl nach New York, als auch nach Los Angeles fliegen, haben wir uns nach vorheriger ausführlicher Information auf der Homepage dazu entschieden, die airberlin Service Card zu erwerben.

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Zwar bietet sie zum gleichbleibenden Preis von 119,- € im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Vorteile, dennoch wollten wir das Angebot gern nutzen. Im Vorjahr bot die Servicecard, die ich auch damals schon gern nutzte, noch eine kostenfreie (!) Sitzplatzreservierung auf Langstreckenflügen für den Inhaber der Karte und eine Begleitperson, sofern die Reservierung über die gleiche Buchung erfolgt. Seit der Umstellung des Sitzplatzkonzeptes im Dezember 2015 bietet sie leider nur noch eine Reduzierung der Reservierungsgebühr um 15 €, d. h. man zahlt statt neuerdings 49 € pro Sitzplatzreservierung noch 34 € (pro Person pro Strecke). So verstand ich es jedenfalls anhand der Bedingungen, in denen es unter anderem heißt:

"Für Inhaber einer topbonus Service Card oder Silver Card sowie eine erwachsene Begleitperson und mitreisende Kinder (bis 12 Jahre) ist eine Reservierung von Standard Seats in Kategorie B auf allen Flügen kostenfrei. Weiterhin erhalten topbonus Service Card und Silver Card Inhaber auf alle kostenpflichtigen Sitzplatzkategorien (zum Beispiel XL Seats) einen exklusiven Rabatt in Höhe von 10 Euro auf Flügen der Kurz- und Mittelstrecke sowie 15 Euro auf Langstreckenflügen.

Für die kostenlose oder rabattierte Sitzplatzreservierung Ihrer Begleitperson und Kinder ist es erforderlich, dass diese in derselben Buchung wie der Karteninhaber aufgeführt sind und die Reservierung aller Sitzplätze gemeinsam erfolgt. "

Ich fragte diesbezüglich vor Kauf der Servicecard am 28.02. bei der airberlin Hotline nach, ob ich dies explizit richtig verstehe, dass die Reduzierung für mich UND meine Begleitperson auf einem Langstreckenflug gilt. Dies wurde mir zwei mal deutlich bestätigt, weshalb ich mich für den Kauf der Servicecard entschied.

SCHLAGWORTE


Leider haben sich in diesem Zusammenhang nun gleich zwei äußerst unschlüssige Themen ergeben.

1. Kauf der Servicecard

Beim Onlinekauf der Servicecard entdeckte ich den Button "Möchten Sie einen Fluggutschein einlösen", was mein Interesse weckte. Ich informierte mich daher und fand heraus, dass man mit gesammelten Topbonus Meilen sog. Fluggutscheine erwerben kann, um sie "online während einer Flugbuchung auf airberlin.com oder bei Kauf einer Zusatzleistung auf airberlin.com" einzulösen. Ich investierte also 17.700 Topbonus Meilen, um Gutscheine im Wert von 60 € zu erwerben, welche ich auch umgehend per E-Mail erhielt.
Bei dem Kauf der Servicecard am 02.03.16 konnte ich die Gutscheine inkl. PIN eingeben und es wurde der Betrag von 60 € angezeigt. Danach wurde meine Kontoverbindung abgefragt. - Für den Differenzbetrag von 59 €, wie ich dachte. Ich schloss also den Kauf ab und erhielt unmittelbar danach per E-Mail eine Rechnung, auf der zu meiner Überraschung kein Fluggutschein aufgeführt war. Ich erhielt also eine Rechnung über den vollen Preis in Höhe von 119 €, welcher auch wenige Tage darauf von meinem Girokonto abgebucht wurde.
Ich habe mich mit diesem Problem bereits an den Facebook-Support von airberlin gewendet, der auch zunächst antwortete und sich die Codes geben lies, dann um ein wenig Geduld bat und sich seitdem nicht wieder zurück gemeldet hatte. Da mittlerweile der Gesamtbetrag in Höhe von 119 € abgebucht wurde, bin ich äußerst unglücklich mit dieser Situation und erwarte eine Rückerstattung oder die Zusicherung, dass diese Fluggutscheine für eine Sitzplatzreservierung für den Flug DUS-LAX im Juni genutzt werden können!

2. Reservierung der Sitzplätze:

Für den Flug im April nach New York habe ich die Sitzplatzreservierung am 06.03. vorgenommen. Wie sowohl im Internet nachgelesen als auch telefonisch an der Hotline bestätigt, zeigte das Buchungsportal für die Zusatzleistungen mir wie erwartet die reduzierten Reservierungsgebühren in Höhe von 34 € pro gewünschtem Sitzplatz "Standard Seat Kat. A" pro Person pro Strecke an und ich schloss die Buchung unter Zustimmung des Gesamtpreises in Höhe von 134 € ab (siehe hierzu Fotos zur Darstellung anbei). Die Rechnung, die ich kurz darauf per E-Mail erhielt, überraschte mich allerdings nun kolossal! Auf der Rechnung, und tatsächlich zum allerersten Mal überhaupt, wurde der reduzierte Preis nur meinem Namen zugeordnet und meine Begleitung, die in der identischen Reservierung und Buchung aufgeführt ist, soll laut Rechnung den vollen Preis in Höhe von 98 € statt 68 € für Hin- und Rückflug zahlen. Die ausgestellte Rechnung entspricht also weder den Bedingungen der Servicecard, die im Internet nachzulesen sind, noch der Aussage der Dame an der Hotline, und auch nicht den ausgewiesenen Preisen im Onlineportal von airberlin, auf dem man die Zusatzleistungen erwirbt!

Auf Rückfrage beim Facebook-Service von airberlin erfolgte bis heute keine Reaktion. Von meinem Girokonto abgebucht wurden nicht die 136 €, denen ich zugestimmt habe, sondern die überraschenderweise im Nachhinein berechneten 166 €.

Da an der Hotline leider aufgrund langer Warteschleifen kein Durchkommen ist und der fb-Support nicht mehr antwortet (und die Nachrichten auch nicht liest), hoffe ich, hier eine Rückmeldung zu erhalten und zum Einen die Anrechnung der erworbenen Fluggutscheine in Höhe von 60 € zu erwirken und zum Anderen eine Gutschrift des falsch berechneten Betrages in Höhe von 30 € zu erhalten, zumal diese Thematik unter Umständen auch bei Reservierung der geplanten XL-Seats für den Flug DUS-LAX im Juni auftreten wird und die Servicecard für uns unter diesen Umständen keinen Mehrwert bietet. Das Locken des Kundens unter Vortäuschung falscher Tatsachen ist wirklich äußerst bedenklich und unschön!

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Abwicklung der Rechnung laut der Bediungungen, also Rückerstattung der unzulässig abgebuchten Beträge sowie Anrechnung der Fluggutscheine!


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.04.2016 | 07:22
von Kerstin St. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ohne Beteiligung von Reclabox wurde die Thematik gelöst. Trotzdem Dankeschön




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