Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 432 Views | 17.03.2016 | 10:30 Uhr
geschrieben von Martin Trauth

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Rechtswidriges Verhalten bei Sonderkündigung nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 272008904338

Am 15.02.2016 erhielt ich von E.ON ein Schreiben mit einer angekündigten Preiserhöhung. Die Preiserhöhung betrifft ein bereits von mir zum Oktober 2016 gekündigtes Konto.

Auch in der Kündigungsphase nehme ich keine Preiserhöung hin. Am 16.02.2016 kündigte ich daher den Vertrag nun fristgerecht zum Datum der Preiserhöhung am 31.03.2016 nochmals. Seitdem erhielt ich auch nach mehrmaligem Schreiben keine Kündigungsbestätigung.

In einem Telefonat mit dem Call Center wurde nun ganz dreist behauptet, meine Sonderkündigung sei nicht gültig, da ich ja bereits gekündigt habe. Auf meinem Hinweis, dass dieses Verhalten rechtswidrig sei wurde mir versichert, mein Anliegen an die Fachabteilung weiter zu leiten. Seitdem ist nichts passiert.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Bestätigung der fristgerechten Sonderkündigung zum 31.03.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.03.2016 | 10:30
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Trauth,

es tut uns leid, dass wir Sie verärgert haben.

Wir freuen uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, Ihr Anliegen zu klären. Diese Chance nutzen wir gern und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.03.2016 | 13:51
von Martin Trauth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Soeben erhielt ich einen Anruf durch den E.ON Kundendienst, dass mein Sonderkündigungsrecht wirksam sei und der Vertrag bis zum 31.03.16 gekündigt ist. Die Bearbeitung würde jedoch noch 3-4 Tage dauern. Ich hoffe also demnächst etwas schriftliches von E.ON in der Hand zu halten.


21.03.2016 | 14:37
von Martin Trauth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile warte ich seit 5 Wochen auf eine Kündigungsbestätigung. Mein zukünftiger Energieanbieter benötigt diese Bestätigung und sagte mir bereits, dass er nicht mehr rechtzeitig liefern kann und ich somit in den Regeltarif falle. Ob dies seitens E.ON wohl so gewünscht ist?


29.03.2016 | 19:09
von Martin Trauth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. immer noch keine Kündigungsbestätigung. Ich werde nun die Schlichtungsstelle Energie einschalten.


09.04.2016 | 11:21
von Martin Trauth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun, das Einschalten der Schlichtungsstelle Energie konnte letztendlich dazu führen, dass mir ein Kündigungsschreiben übermittelt wurde. Mein Eindruck war, dass E.ON sich sehr resistent gegenüber Kundenanfragen präsentiert hat. Als Energieanbieter wäre E.ON derzeit für mich keine Empfehlung wert!




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