E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Rechtswidriges Verhalten bei Sonderkündigung nach Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 272008904338
Am 15.02.2016 erhielt ich von E.ON ein Schreiben mit einer angekündigten Preiserhöhung. Die Preiserhöhung betrifft ein bereits von mir zum Oktober 2016 gekündigtes Konto.
Auch in der Kündigungsphase nehme ich keine Preiserhöung hin. Am 16.02.2016 kündigte ich daher den Vertrag nun fristgerecht zum Datum der Preiserhöhung am 31.03.2016 nochmals. Seitdem erhielt ich auch nach mehrmaligem Schreiben keine Kündigungsbestätigung.
In einem Telefonat mit dem Call Center wurde nun ganz dreist behauptet, meine Sonderkündigung sei nicht gültig, da ich ja bereits gekündigt habe. Auf meinem Hinweis, dass dieses Verhalten rechtswidrig sei wurde mir versichert, mein Anliegen an die Fachabteilung weiter zu leiten. Seitdem ist nichts passiert.
17.03.2016 | 10:30
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Trauth,
es tut uns leid, dass wir Sie verärgert haben.
Wir freuen uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, Ihr Anliegen zu klären. Diese Chance nutzen wir gern und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH