Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 515 Views | 05.04.2016 | 10:56 Uhr
geschrieben von Sybille Feige

AXA Versicherung AG (Köln)

Per Email erteilte Aussagen sind im Schadensfall nicht gültig

Bestell-/Kundennummer: 4930854331

AXA Zahnversicherung kündigt den Vertrag fristlos und zahlt Heil- und Kostenplan nicht, obwohl die gemachten Antragsangaben entsprechend der per Email bestätigten Aussagen getätigt wurden.

Vor Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung habe ich per Email angefragt, ob ich auch die beiden bei mir genetisch (fehlender Zahnkeim) fehlenden Backenzähne 37+47 im Antrag als fehlende Zähne anzugeben habe.

SCHLAGWORTE

Antwort von AXA per Email zu dieser Frage: Gerne beantworte ich Ihre Frage: Im Kiefer nie vorhandene Zähne gelten nicht als fehlende Zähne.

Dementsprechend habe ich diese beiden Zähne auch nicht im Antrag als fehlende Zähne angegeben.

Mit Einreichung des ersten Heil- und Kostenplans wurde mir von AXA die Zahnversicherung fristlos gekündigt, da die beiden Zähne nicht im ursprünglichen Antrag als fehlend vermerkt wurde + somit damals ein Vertrag nicht zustande gekommen wäre.

Habe daraufhin AXA den ausgedruckten Emailschriftverkehr mit der Info, dass ich damals die fehlenden Zähne angegeben habe und der o. g. Antwort zukommen lassen.

Meine Ansprüche werden nicht anerkannt.

Also VORSICHT mit der AXA = Zusagen werden nicht eingehalten + hauptsache, es wird ein neuer zahlender Kunde gefangen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Meine bislang unnötig gezahlten Monatsbeiträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.04.2016 | 11:08
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


12.04.2016 | 13:46
von Sybille Feige gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
AXA Versicherung: Axa-Gebäudeversicherung
AXA Versicherung: Nach Unfall AXA zahlt nicht
AXA Versicherung: Riester Rente
AXA Versicherung: Massive Beitragserhöhungen
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!