Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 297 Views | 12.04.2016 | 18:15 Uhr
geschrieben von Heike Salomon-Krellig

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Top-Angebot mit neuen Preisen ab 01.04.2016 Schr. v. 14.03.16

Bestell-/Kundennummer: 162872

Mit Datum vom 14.03.2016 kam ein bunter Flyer per Post "Unser TOP-Angebot: 24 Monate Preisgarantie. Nett gemeint, aber im vorletzten Absatz wird der Tarif ab 01.04.2016 aufgeführt, der Arbeitspreis stimmt nicht mehr mit der Auftragsgebestäigung überein.

SCHLAGWORTE

Da die Preiserhöhung nicht greift, habe ich am 19.03.2016 zum 31.03.2016 gekündigt.

Das Schreiben, mit der Bitte die Kündigung zu bestätigen, wurde per Post, Mail und Fax übermittelt. Am 31.03.2016 habe ich nochmals um Bestätigung gebeten; dieses Mal sogar mit Einschreiben, das Einschreiben ist bis heute noch nicht zugestellt.

Da nach meiner Berechnung unser Verbrauch und die gezahlten Abschläge bereits zu einer Überzahlung führen, habe ich die Einzugsvermächtigung widerrufen und der Abbuchung für den April widersprochen.

Zeitgleich habe ich mir einen anderen Anbieter gesucht, sollte ab 08.04.2016 losgehen.

Der neue Anbieter hat mir mitgeteilt, dass BEV für mich eine Vetragsdauer bis 31.12.2016 gespeichert hat.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung oder Garantie, dass der Arbeitspreis gem. dem Angebot bei 25,73 Cent/kWh bleibt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2016 | 10:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Salomon-Krellig,

vielen Dank für Ihre erneute Antwort auf unsere Lösung Ihres Anliegens.

Gemäß der GPKE-Richtlinien (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) bestehen festgesetzte Abmeldefristen, sodass der frühestmögliche Beendigungstermin von uns gewählt wurde. Dieser ist in Ihrem Fall der 19.04.2016.

Wir bedanken uns, dass Sie uns unterstützt haben, Ihrem Anliegen schnell Abhilfe leisten zu können und würden uns freuen Sie zukünftig wieder als Kunde bei uns begrüßen zu können.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.04.2016 | 19:13
von Heike Salomon-Krellig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meiner Kündigung vom 19.03. zum 31.3.16 wurde zwar nicht gefolgt; aber aus Kulanz wurde derVertrag zum 19.4. beendet.




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