Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 673 Views | 21.04.2016 | 16:13 Uhr
geschrieben von Klaus B.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV zahlt Sofortbonus nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 177769

Zum 28. Januar 2016 sind wir zu BEV Energie gewechselt und eigentlich hat der Wechsel von unserem alten Lieferanten zu BEV störungsfrei geklappt.

Leider hat BEV den Sofortbonus in Höhe von 142,- € bis heute nicht ausbezahlt, obwohl ich dieses bereits telefonisch am 11. April angemahnt hatte und mir die Auszahlung zum Ende der Woche durch einen Servicemitarbeiter zugesagt wurde.

War inzwischen bereits durch ähnlich gelagerte Beschwerden gegen BEV auf reclabox vorgewarnt und hatte ehrlicherweise genau dieses Verhalten auch erwartet. Auch wäre dieses Energieunternehmen nicht der erste Fall, den ich über die Schlichtungsstelle oder gerichtliche Schritte zur Einhaltung Ihrer Zusagen bewegt hätte. Daher bleibe ich noch relativ gelassen und hoffe dass BEV dieses sinnlose Hinhalten von Kunden künftig unterlässt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Ausbezahlung des Sofortbonus in Höhe von 142,-€ bis Mttwoch, den 20. April 2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.04.2016 | 08:42
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Bohnenstengel,

Ihr Anliegen wurde umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.

Sie erhalten in Kürze eine weitere Mitteilung durch uns.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2016 | 17:23
von Klaus B. | Regelverstoß melden
Wenn Sie einfach den im Vertrag festgelegten Zusagen folgen würden, könnten Sie erheblich Personal in Ihrer sogenannten Fachabteilung einsparen. Zunächst werden Zusagen am Telefon getätigt, danach auf schriftliche Abmahnung mit einer weiteren Zusage reagiert. Am Ende verpufft es jedoch ohne wirkliche Einhaltung dieser Zusagen.
Kann Ihnen versprechen, dass am Ende der Vertragslaufzeit meines Vertrages ein Wechsel unumgänglich sein wird. Seien Sie Gewahr, dass ich den Neukundenbonus auf die gesamte Abrechnungssumme sowie die Auszahlung eventueller Überzahlungen auf mein Konto, wie auch die eigentliche Abrechnung nachdrücklich durchsetzen werde.
Habe wie oben bereits angekündigt, schon einige Erfahrungen mit den verschiedenen Optimierungsversuchen der einzelnen Energieunternehmen. Eine Scheu vor der nachhaltigen Durchsetzung scheue ich sicherlich nicht.

25.04.2016 | 10:04
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Allen Ankündigungen zum Trotz hat BEV den Sofortbonus bisher noch nicht überwiesen. Hier scheint sich ein neues Verhaltensmuster anzukündigen. Werde jetzt eine Zahlungsaufforderung mit Terminsetzung postalisch übermitteln und anschliessend eine Vollstreckung erlangen.
Wobei ich letzteres zunächst verzögern werde damit die Schlichtungsstelle auch noch zu dem Fall hinzugezogen werden kann. Diese Kosten werden darüber hinaus durch BEV zu tragen sein.


26.04.2016 | 11:47
von Klaus B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat heute den Sofortbonus überwiesen. Bin jedoch überzeugt, dass ich nach dem Wechsel zum nächsten Energielieferanten wieder in eine Situation komme, wo ich mich mit BEV auseinandersetzten darf.




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