889 Views | 27.04.2016 | 19:59 Uhr
geschrieben von Der M.

Opodo Deutschland (Hamburg)

Flugstornierung - Opodo verliert Prozess

Bestell-/Kundennummer: 599765017

Es ging um eine Stornierung einer Nur-Flug-Buchung. Opodo verweigerte die Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl dies bei einem Werkvertrag bis kurz vor Abflug eingefordert werden kann. Des Unternehmen beruft sich auf seine AGB. Da steht allerdings viel "Bla Bla", welches den Kunden derart benachteiligt, dass diese zu mindest in Teilen nicht wirksam sind - egal was Opodo behauptet. Nach wochenlangen frustrierenden Mailverkehr mit diversen Opodo-Mitarbeitern habe ich das Unternehmen verklagt. Am AG Hamburg habe ich 2015 ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Opodo musste 95 Prozent des Ticketpreises und meine Ausgaben (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) erstatten.

SCHLAGWORTE

Selbst bin ich in Rechtsangelegenheiten Laie und hoffe, anderen Opodo-Geschädigten Mut zu machen gegen diese vorzugehen. Auf jeden Fall hilfreich ist es, sich z. B. bei einer Verbraucherzentrale zu informieren oder ggf. einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Aussicht auf Erfolg ist gut. Bei der der Verbraucherzentrale Brandenburg findet ihr einen entsprechenden Artikel "Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen". Ein Musterbrief ist ebenfalls abrufbar.

Vor wenigen Tagen ist auch ein Bericht zu diesem Thema bei n-tv.de erschienen. Hier ein Auszug: "Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 (Az.: 2-24 S 152/13) hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Demnach muss eine Airline bei einer Stornierung den vollen Flugpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zurückzahlen, sofern sie nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte. "

. und sehr geehrte Opodo-Auftrags-Bewertungsschreiber: gekaufte Lobhudeleien sind der Sache nicht dienlich. Ich hoffe, es ist ihnen wenigstens peinlich.

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.04.2016 | 20:13
von Fred S. | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch. Endlich mal jemand der den Abzockern das Handwerk legt. Mehr davon, Leute wehrt Euch gegen solche selbstherrliche Unternehmen. Da gibt es noch jede Menge davon - siehe die Reclabox, -ja hier in diesem Forum!

28.04.2016 | 11:15
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Hallo Der M.

wir bedauern sehr, dass Sie ihre Flugreservierung stornieren mussten.

Erstens, wir bedauern, daß Sie es für notwendig gefunden haben, sich aufgrund dieser Angelegenheit bei uns zu melden.
Wir sind stolz auf einen hervorragenden Kundendienst und bedauern, daß Sie das Gefühl haben, in dieser Angelegenheit von uns enttäuscht zu sein.

Bitte beachten Sie folgendes aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie vor dem Kauf gelesen und bestätigt haben:
2. Ihre Buchung
2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf.
2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Bitte beachten Sie daher die Hyperlinks auf unserer Website, die auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter verweisen. Diese sollten Sie sorgfältig lesen. Im Einzelfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen. Die Dienste von Opodo beschränken sich auf die Vermittlung der von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte oder Dienstleistungen und enden mit der Übersendung der Reisebestätigung und den sonstigen erforderlichen Bestätigungsunterlagen zur erfolgreichen Vermittlung des Reisevertrages.

Fluggesellschaften sind der Vertragspartner für das erworbene Flugticket, somit gelten die Bestimmungen der Fluggesellschaft bezüglich Stornierungen. Opodo tritt als vermittelnde Partei hat hierauf keinerlei Einfluss. www.service.opodo.de/impressum/pdf/opodo-agb.pdf

Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß.
Cristina - Customer Care

04.05.2016 | 20:17
von Der M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.05.2016 | 16:57
von ReclaBoxler-3194527 | Regelverstoß melden
Ich habe dasselbe Problem und möchte mich jetzt auch wehren und diese dreiste Abzocke nicht so hinnehmen. Kann man auch in Kontakt treten? Ich würde gerne genaueres erfahren. (Frage an den Autor gerichtet)



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