Durch Unitymedia BW gelöste Beschwerde. | 392 Views | 06.05.2016 | 18:16 Uhr
geschrieben von Matthias Ulrich

Unitymedia BW GmbH (Pforzheim)

Mögliche Bearbeitungskosten durch Umzug werden zur Pauschale

Bestell-/Kundennummer: 237678403

Sehr geehrte Damen und Herren,

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bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 20.04.2016 betreffend eines Umzugs möchte ich auf Aussetzung der Bearbeitungskosten in Höhe von 39,99€ bestehen. In ihrem Schreiben heißt es "Im Rahmen eines Umzuges können Bearbeitungskosten in Höhe von 39,99 € entstehen".

Nach telefonischer Rückfrage bei mehreren Mitarbeitern ihres Kundenservices (drei Telefonate am 02.05.2016) wird von diesen Mitarbeitern eingeräumt, dass besagte mögliche Bearbeitungskosten eigentlich ein Pauschalbetrag seien, welcher generell im Rahmen eines Umzugs fällig würde. Dies wird aus ihrem Schreiben jedoch nicht ersichtlich.

Mit der vor Ort zuständigen Service-Firma 3Kabel GmbH habe ich zudem vereinbart, dass kein Servicetermin zur Einrichtung des Produkts an der neuen Adresse nötig ist. Es entsteht diesbezüglich also keinerlei Mehraufwand ihrerseits.

Ihre Mitarbeiter rechtfertigen diese Pauschale durch "internen Aufwand". Genauer begründet wird dieser Mehraufwand jedoch auch auf mehrfache Nachfrage nicht. Ferner wird auch nicht klargestellt, in welcher Relation dieser "interne Aufwand" zu dem ausgeschriebenen Betrag steht.

Zudem brachte auch ein Blick in ihre aktuelle Preisliste keine Aufklärung. Es ist allein schon erstaunlich, dass in der Preisliste für Baden-Württemberg nirgendwo eine Pauschale bei einem Umzug aufgeführt ist. (

SCHLAGWORTE
https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/Preisliste_Internet_Telefonie.pdf, aufgerufen am 02.05.2016) In den für andere Bundesländer gültigen Preislisten wird dieser Betrag mit einer Fußnote versehen, welche besagt, dass es dem Kunden unbenommen bleibt, "nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. " ( https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/Preisliste_Kabelanschluss_0116.pdf, unter 9.2, aufgerufen am 02.05.2016). Es scheint jedoch unmöglich, als Kunde diesen Umstand nachzuweisen, wenn ominöse interne Aufwände entgegengehalten werden.

In meinem Fall sind ihnen tatsächlich einige Mehraufwände entstanden. Diese sind jedoch durch Fehler ihrerseits entstanden. So wurde intern mein Umzug bereits auf den 01.05.2016 datiert, wodurch ich automatisch eine neue Rufnummer erhalten habe. Unter der alten Rufnummer war ich nicht mehr erreichbar. Das wurde mir jedoch nicht mitgeteilt und wurde nur durch Zufall bekannt! In einem Telefonat am 02.05.2016 mit einem Mitarbeiter ihres Kundenservice, Hr. Wilhelm, erklärte mir dieser Mitarbeiter, dass durch die neue Rufnummer auch ein möglicher Notruf nicht mehr an meine jetzige Adresse verweisen würde. Eine Notwendigkeit der Änderung dieses Umstands erkannte Hr. Wilhelm jedoch nicht. Ferner erklärte er, dass durch eine Richtigstellung dieses Fehleintrags Kosten enstehen würden, die uns jedoch kulanzweise erlassen werden würden. Welche Kulanz?

Es wäre überaus freundlich, wenn sie zu diesen Umständen Stellung nehmen und im Zuge dessen die Bearbeitungskosten für den Umzug erlassen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Ulrich

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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Erlassen der Umzugspauschale von 39,99 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.05.2016 | 07:32
von Matthias Ulrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von Unitymedia: Solang noch keine Rechnung mit Umzugspauschale existiert kann nichts gutgeschrieben werden. Telefonnummer ist bis heute noch nicht umgestellt. Rechnung mit Umzugspauschale ging gestern zu, nun wurde prompt erneut Beschwerde eingereicht.


24.06.2016 | 10:10
von Matthias Ulrich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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