Startseite > Handel > Baumärkte > BAUHAUS > gelöste Beschwerde-Nr.: 120411
Durch BAUHAUS gelöste Beschwerde. | 825 Views | 13.06.2016 | 12:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7754137

BAUHAUS GmbH & Co. KG (Mannheim)

Was bedeutet unversehrt

Am 01.06.2016 kauft ich in oben genannten Bauhaus zwei Luftkühler MIT zum Preis von je 99,- Euro. Eines der Geräte probierte ich am Wochenende zu Hause aus. Es entsprach überhaupt nicht meinen Vorstellungen. Also wollte ich die Umtauschgarantie;

SCHLAGWORTE

"Wenn Sie einmal zuviel oder nicht das Richtige gekauft haben, tauschen Sie es einfach um. Bis zu 4 Wochen nach dem Kauf. Bringen sie das unversehrte Produkt in der Originalpackung mit dem Kassenbon in Ihr Bauhaus Fachcentrum. Sie erhalten einen Warengutschein oder Ihr Geld zurück"

nutzen. Um so erstaunter war ich, als man mir dort sagte, dass man nur das originalverpackte und unbenutzte Gerät erstatten würde. Das andere Gerät wäre ja benutzt worden. Ich hätte mir die Leistung des Gerätes ja im Laden anschauen können.

Am nächsten Tag rief ich bei der Geschäftsleitung des Bauhaus an und versuchte den Fall zu klären. Dort sagte man mir das "unversehrt" auch "unbenutzt" bedeutet. Auch mein Hinweis, dass das Wort "unversehrt" laut Duden "nicht beschädigt" und nicht "nicht benutzt" bedeutet, schien niemanden zu interessieren. Man bot mir dann 75% des Kaufpreises, für ein einmal benutztes aber unversehrtes Gerät an, was schon ein großes Entgegenkommen sei. Soviel zum Thema "Umtauschgarantie"!

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Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG: Vollständige Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


05.07.2016 | 10:30
von ReclaBoxler-7754137 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe einen Antwort von Bauhaus bekommen, dass man das Gerät auf Kulanz beim Kauf anderer Sachen verrechnen würde. Ich habe das Gerät dann ohne Probleme bei einem andern Baus gegen Bares getaucht




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