Durch computeruniverse gelöste Beschwerde. | 792 Views | 22.06.2016 | 10:14 Uhr
geschrieben von Temser

computeruniverse GmbH (Friedberg)

Händler verweigert Umtausch/Rücknahme/Ersatzlieferung

Bestell-/Kundennummer: DQ0816

Ich habe am 08.04.2015 eine Corsair Gaming K70 RGB Mechanical Gaming Keyboard zum Preis von 179,90 erworben.

SCHLAGWORTE

Im Mai 2016 trat an der Tastatur einn technischer Defekt auf, weshalb ich es beim Händler zur Reparatur gebracht habe. Nach üner zwei Wochen bekomme ich eine E-Mail, mit der Meldung dass mir eine Gutschrift von 120,53 Euro auf mein Kundenkonto gutgescrieben wurde. Es wurde einfach eine Gutschriftskürzung, Kürzung auf Zeitwert, in Höhe von 59,37 Euro vorgenommen. Auf Nachfrage warum das Gerät innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit von 24 Monaten nicht repariert wird oder aber mir ein gleichwertiger Ersatz geliefert wird, kam lediglich die Antwort von Computeruniverse, dass die hieraus resultierende Nutzungsdauer bei einer Gutschrift in Abzug gebracht wird. Dies wäre eine gängige Praxis der Hersteller. Ein Anspruch auf eine Vollpreisgutschrift bestehe in einem solchen Fall leider nicht.

Im Rahmen der Gewährleistung habe ich als Kunde als Vertragspartner die Möglichkeit zwischen einem neuen Gerät oder aber der Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, so habe ich das Recht auf Lieferung neuer Ware, oder aber Auszahlung des ganzen Kaufpreises. Laut Gesetzestext muss ich als Kunde keinen Wertersatz leisten und erhalte den vollen Kaufpreis zurück. Denn es ist nicht meine Schuld, das die gekaufte Ware defekt ist und einen technischen Defekt aufweist.

Der Händler verweist immer nur an den Hersteller, obwohl er selber in der Pflicht ist.

Der Händler ist für den Kunden der Ansprechpartner, denn in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist es Sache des Händlers, dafür gerade zu stehen, dass die verkaufte Ware einwandfrei ist. Er darf seine Kunden nicht auf den Hersteller verweisen!

Leider weigert sich Computeruniverse auf eine geforderte Nachbesserung, eine Auszahlung des vollen Kaufpreises oder einer Ersatzlieferung.

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Meine Forderung an computeruniverse GmbH: Ich verlange den vollen Kaufpreis zurück oder aber ein gleichwertiges Gerät


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Kommentare und Trackbacks (2)


22.06.2016 | 10:22
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Das ist leider ein gewaltiger Irrtum.

Sie verwechseln "Gewährleistung" und Garantie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung beträgt 24 Monate und und gilt für den Händler.

6 Monate nach Kauf tritt jedoch die sog. Beweislastumkehr ein,
Sie müssen also beweisen können, dass der Mangel nicht von Anfang
an bestand.

Natürlich ist das Verhalten von Computeruniverse nicht gerade kundenfreundlich, deshalb wenden Sie sich am besten an Corsair.

Viel Erfolg.

22.06.2016 | 11:18
von Temser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem wurde mittlerweile gelöst, mir wurde vom Händler ein gleichwertiges Gerät angeboten, was ich angenommen habe. Deshalb hier auch nochmals ein Dank an Computeruniverse.




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