MVV Energie AG (Mannheim)
MVV Energie behauptet Vertragsverhältnis mit falscher Rechnung
Bestell-/Kundennummer: 20130537514
Ich bin Hauseigentümer und Vermieter und Vertragspartner der MVV mit Fernheizung, Wasser und Allgemeinstrom. Unerwartet erhalte ich Anfang Mai eine Rechnung über einen "maschinell geschätzten" Stromverbrauch von 438 kWh in einer der Wohnungen zwischen Mitte Januar bis Mitte Februar. Tatsächlich hatte Mitte Februar ein Mieterwechsel stattgefunden. Allerdings hat der Vormieter den Strom bereits Mitte Januar abgemeldet, da er vor Beendigung des Mietverhältnisses frühzeitig auszog.
Die MVV hat mich ohne mein Wissen und Zutun für diesen Zähler als Vertragspartner eingesetzt und verlangt die Bezahlung von 438 kWh, obwohl die Wohnung in dieser Zeit leer stand und nur eine geringe Menge Strom für Renovierung verbraucht wurde. Der freundliche Mitarbeiter im MVV Kundenzentrum bat mich, die Sache schriftlich einzureichen um das Problem beheben zu können. Das tat ich mit dem "echten Zählerstand" bei Wohnungsübergabe Mitte Februar.
Statt der Korrektur erhielt ich nicht nur eine Mahnung sondern auch ein äußerst übles Schreiben mit der Behauptung, die MVV hätte mich bereits Ende Januar zur Ermittlung des Nutzers angeschrieben und wegen fehlender Rückmeldung mich als Nutzer einfach angemeldet zu haben. Ein derartiges Schreiben habe ich aber nie erhalten und auch die "Anmeldung" erfolgte, ohne mich darüber zu informieren. So nahm man mir die Gelegenheit, die "echten Zählerstände" zu erfassen. Die MVV weigert sich nun, die Rechnung von ca. 135 Euro zu stornieren.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Heute, 17. Juni 2016 erhielt ich eine weitere Mahnung mit Ankündigung einer Liefersperre! Wegen dieser Sache mit einer Forderung von nun 145 Euro droht die MVV, für das gesammte Haus mit 9 Einheiten die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung zu sperren mit der Begründung, ich hätte mich bisher nicht gemeldet!
In meiner Not habe ich H&G Mannheim angerufen und um Rat gefragt. Der Jurist war der Ansicht, dass kein wirksamer Vertrag zwischen der MVV und mir zustande gekommen und die Forderung unrechtmäßig sei. Er deutete an, dass sich derzeit ähnliche Beschwerden zur MVV Energie stark häuften. Ein befreundeter Anwalt teilte diese Auffassung und hielt die Liefersperre eindeutig für unverhältnismäßig.
Ich werde nun die Rechnung unter Vorbehalt zahlen müssen, um meine Mieter nicht von der Versorgung abzuschneiden und die Rückzahlung einfordern; wenn nötig auch gerichtlich.
Und wenn ich nicht der Einzige verägerte MVV-Kunde bin, interessiert sich ja vielleicht auch der Mannheimer Morgen dafür.
23.06.2016 | 15:47
Abteilung: Kommunikation
Sehr geehrter ReclaBox'ler, wir werden den Vorgang umgehend prüfen und uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine Klärung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen - Roland Kress, MVV Energie