Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 524 Views | 28.06.2016 | 21:16 Uhr
geschrieben von Franziska Pfleghaar

primamobile GmbH (Berlin)

Rechtsanwaltskosten obwohl kein Vertrag mehr besteht

Ich hab vor kurzem ein Schreiben von der Firma Primamobil erhalten, besser gesagt von einer Anwaltskanzlei, in der ich aufgefordert werde, bestimmte Beträge plus suche über meinen neuen Wohnsitz zu zahlen. Allerdings besteht schon länger kein Vertrag mehr, da ich diesen gekündigt habe. Es wurde mir bestätigt, allerdings finde ich die Unterlagen nicht mehr. Ich seh es aber trotzdem nicht ein zu zahlen, denn komischerweise wurden mir über die einzelnen Monatsbeiträge nicht mal Rechnungen zugestellt, sondern sind jetzt mit dem schreiben der Anwaltskanzlei eingegangen. Dazu kommt das es immer nur verschiedene Monatsbeiträge sind. Januar 14, November 14,Dezember 14 vom Januar 15 angeblich gleich 2 Monatsbeiträge sehr komisch das ganze.

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Fallen lassen der Mahngebühren und kosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2016 | 14:06
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Pfleghaar,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.

Leider müssen wir Ihrer Darstellung weitestgehend widersprechen. Gemäß Ihrer Kündigung vom 06.08.2014 haben wir Ihren Vertrag zum 30.06.2015 beendet. Jedoch sind Sie seit November 2014 mit sämtlichen Grundgebühren bis zum Vertragsende im Rückstand. Diese haben wir Ihnen mehrfach in Rechnung gestellt und angemahnt. Auch eine Mitteilung über einen Wohnortwechsel ist bei uns zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Sollten Sie unsere Mahnungen und Rechnungen nicht erreicht haben, würde dies in Ihren Verantwortungsbereich fallen. Nachdem alle Zahlungsaufforderungen ergebnislos blieben, haben wir die Betreibung der Forderungen an unseren Rechtsbeistand übergeben. Sie befanden sich also im Verzug mit den Rechnungsbeträgen und grundsätzlich sind alle Forderungen, inklusive der Rechtsverfolgungskosten, berechtigt.

Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände bezüglich Ihres Wohnortwechsels und der damit verbundenen faktischen Unkenntnis von den Forderungen haben wir uns jedoch aus Kulanz entschlossen, auf die Rechtsverfolgungskosten zu verzichten. Auf den Ausgleich der Forderungen im Übrigen müssen wir jedoch bestehen. Zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte und Kosten bitten wir Sie daher, die Restforderungen alsbald auszugleichen. Eine entsprechende Forderungsaufstellung wird Sie umgehend per Post erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primamobile-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.07.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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