371 Views | 08.07.2016 | 13:21 Uhr
geschrieben von Horst Rammler

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Abonnetmentpreis

Habe einen Vertrag - Verlängerung - abgeschlossen. Per Telefon bei Sky. Der Vorzugspreis sollte für das gleiche Paket - wei es bestand - gelten. Dann war auf einmal die Zeitschrift nicht mehr im Preis enthalten. Antwort: "Bei einem 'Sonderangebot wäre das eben so. "

Erst nach langwierigem Hin und Her wurde jüngst die unberechtigte, erhöhte Abbuchung zurückgenommen. Im Prozess bei Skyx hätte all dies vermieden werden können, wenn sich eine Mitabeiterin/ein Mitarbeiter einfach mal den Ursprungsvertrag angesehen hätte.

Nun die Preiserhöhung von - entgegenkommendeweise - nur e 1,50 - anstatt € 3,-- - pro Monat. Habe dem erstmal widersprochen.

Die AGB zeigt zwar die Möglichkeit der Erhöhung von Sky - allerdings bei Erhöhung der Kosten dort.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass Sky die erhöhten Kosten nachweisen muss? Kennt sich hier einer in der rechtlichen Situation aus?

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Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Rücknahme der ERhöhung


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Kommentare und Trackbacks (1)


19.08.2016 | 14:33
von Horst Rammler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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