Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1229 Views | 12.07.2016 | 20:12 Uhr
geschrieben von Hubert Kohl

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV zahlt Bonus nicht - keine Empfehlung!

Bestell-/Kundennummer: 121044

Der Stromlieferungsvertrag wurde ordnungsgemäß zum 30.04.2016 von mir gekündigt. Bis heutigen Datums (05.07.02016) wurde noch keine Jahresabrechnung erstellt und somit auch der Neukundenbonus nicht ausgezahlt. Ich habe jetzt eine Frist bis zum 10.07.2016 gesetzt! BEV arbeitet unseriös - wie die zahlreichen Eintragungen beweisen!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer Jahresabrechnung und Auszahlung des Guthabens inkl. BONUS


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.07.2016 | 11:42
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kohl,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir freuen uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, Ihr Anliegen zu klären. Dieses wurde umgehend an unsere Fachabteilung übergeben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.07.2016 | 09:37
von Hubert Kohl | Regelverstoß melden
BEV hat wie erwartet nicht reagiert. Nachfolgendes Schreiben wird am 14.7. per Fax und am 15.7. durch Briefeinwurf eines Boten in der Geschäftsstelle in München (der Briefkasten wird mit 2 weiteren Unternehmen geteilt!) zugestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vertragsverhältnis wurde durch eine ordentliche Kündigung zum 30.4.2016 beendet. Der Zählerstand wurde Ihnen danach unverzüglich übermittelt. Leider haben Sie auf mein Fax vom 2.7.2016 nicht reagiert und die gesetzte Frist nicht eingehalten.

Die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukunden-Bonus wurde bis heutigen Datums (14.7.2016) von BEV nicht erstellt. Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22. 10.2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16.7.2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-Frist bestätigt.

Da der Verdacht eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nahe liegt, werde ich die Wettbewerbszentrale e. V. um Prüfung des Sachverhalts bitten, ebenso geht eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie. Eine Kopie des Schriftverkehrs erhält auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Ich fordere Sie ultimativ auf, unverzüglich eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und bitte um Überweisung des Guthabens auf mein Konto:

.

An einem Alternativangebot (TV, Tablet, Staubsauger etc.) anstelle des vertraglich vereinbarten Bonus bin ich NICHT interessiert.

Als Termin für die Endabrechnung und des Zahlungseingangs ist der 25.07.2016 vorgemerkt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich rechtliche Schritte einleiten.

21.07.2016 | 20:10
von Hubert Kohl | Regelverstoß melden
Nachdem ich in zwei Schreiben BEV mitgeteilt habe, dass ich an einem Alternativangebot NICHT interessiert bin, kam jetzt endlich die Abrechnung des Jahresverbrauchs. Wie erwartet OHNE Neukundenbonus.
Weiteres Schreiben an BEV mit Fristsetzung! Warnung vor BEV!

22.07.2016 | 18:18
von Hubert Kohl | Regelverstoß melden
BEV hat Neukundenbonus überwiesen - das letzte Fax/Schreiben ist somit hinfällig. Warum nicht gleich? BEV ist und bleibt unseriös!

24.07.2016 | 12:51
von Hubert Kohl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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