BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV zahlt Bonus nicht - keine Empfehlung!
Bestell-/Kundennummer: 121044
Der Stromlieferungsvertrag wurde ordnungsgemäß zum 30.04.2016 von mir gekündigt. Bis heutigen Datums (05.07.02016) wurde noch keine Jahresabrechnung erstellt und somit auch der Neukundenbonus nicht ausgezahlt. Ich habe jetzt eine Frist bis zum 10.07.2016 gesetzt! BEV arbeitet unseriös - wie die zahlreichen Eintragungen beweisen!
14.07.2016 | 11:42
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Kohl,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir freuen uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, Ihr Anliegen zu klären. Dieses wurde umgehend an unsere Fachabteilung übergeben.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vertragsverhältnis wurde durch eine ordentliche Kündigung zum 30.4.2016 beendet. Der Zählerstand wurde Ihnen danach unverzüglich übermittelt. Leider haben Sie auf mein Fax vom 2.7.2016 nicht reagiert und die gesetzte Frist nicht eingehalten.
Die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukunden-Bonus wurde bis heutigen Datums (14.7.2016) von BEV nicht erstellt. Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22. 10.2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16.7.2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-Frist bestätigt.
Da der Verdacht eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nahe liegt, werde ich die Wettbewerbszentrale e. V. um Prüfung des Sachverhalts bitten, ebenso geht eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie. Eine Kopie des Schriftverkehrs erhält auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ich fordere Sie ultimativ auf, unverzüglich eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und bitte um Überweisung des Guthabens auf mein Konto:
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An einem Alternativangebot (TV, Tablet, Staubsauger etc.) anstelle des vertraglich vereinbarten Bonus bin ich NICHT interessiert.
Als Termin für die Endabrechnung und des Zahlungseingangs ist der 25.07.2016 vorgemerkt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Weiteres Schreiben an BEV mit Fristsetzung! Warnung vor BEV!
Beschwerde ist gelöst