1100 Views | 11.07.2016 | 08:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8552647

Vorwerk & Co. KG (Wuppertal)

Vorwerk Abmahnungen

Abmahnungen durch Vorwerk.

Seit dem Frühjahr 2016 startet Vorwerk mal wieder Abmahnaktionen gegen Firmen.

SCHLAGWORTE

Diesmal hat man die kleinen Firmen im Visier, die Zusatzprodukte (hier Aufkleber für den Thermomix) anbieten.

Der Vorwurf: Verletzung des Markennamens.

Diese Firmen warben mit dem Wort „Thermomixaufkleber“.

Das dies so nicht richtig ist, ist unumstritten.

Richtig müsste es heißen: „Aufkleber für Thermomix“.

Da Vorwerk aber genau diese Aufkleber nicht herstellt, ist für Vorwerk also kein Schaden entstanden.

Trotzdem mahnt Vorwerk diese Firma ab mit zum Teil fatalen Folgen.

Es handelt sich um überwiegend kleine Firmen, die täglich mühsam ihr Brot verdiesen müssen.

Diesen kleinen Firmen kostet die Abmahnung ein Betrag von circa 10. 000 Euro.

Das geht an die Existenz.

Ich denke, dass es genügt hätte, wenn Vorwerk diesen kleinen Firmen ein Brief geschrieben hätte, diese fälschliche Bezeichnung zu ändern, gegebenenfalls unter Fristsetzung.

Aber nein, Recht muss Recht bleiben und man muss Recht behalten und Geld verdienen kann man dabei auch ganz nebenher.

Wir haben in unserer Familie insgesamt vier Thermomix gekauft und ich darf ihnen versichern, es sind die letzten gewesen.

Einer Firma mit diesem Geschäftsgebaren noch Geld hinterherwerfen werden wir nicht.

SO GUT ist der Thermomix auch wieder nicht.

Ich werde keinerlei Empfehlungen zum Thermomix mehr abgeben, im Gegenteil.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vorwerk & Co. KG: Erstattung mindestens der halben Kosten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


18.07.2016 | 08:18
von ReclaBoxler-8552647 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe ich bei Vorwerk auch nicht erwartet.


01.08.2016 | 08:26
von ReclaBoxler-8552647 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2016 | 08:38
von ReclaBoxler-8552647 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!