Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1567 Views | 18.07.2016 | 15:56 Uhr
geschrieben von Andreas Witte

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abrechnung/Rückzahlung

Auch ich warte seit April 2016 auf die Jahresabrechnung und die damit verbundene Rückzahlung von circa 300 Euro.

E-Mails werden mit Systemumstellung beantwortet und Briefe (Einschreiben) gar nicht beantwortet, am Telefon wird nun schon seit Wochen von Systemumstellung erzählt, aber nichts passiert.

Die monatliche Abschlagszahlung wurde ohne irgendeine Nachricht einfach von 76 Euro auf 83 Euro erhöht, obwohl der Verbrauch dies in keiner Weise rechtfertigt.

Ich habe mir meine letzten beiden Abschlagzahlungen wieder zurückgeholt, weil keiner unberechtigt von meinem Konto abbucht. Man kann die Beträge gerne mit meinem Guthaben verrechnen.

Jetzt wurde schon angemahnt und mit einem Rechtsanwalt und Stromabschaltung gedroht.

Diese Firma ist einfach unseriös und daher nicht empfehlenswert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Jahresabrechnung erstellen und Guthaben auszahlen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.07.2016 | 14:52
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Her Witte,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die zeitliche Verzögerung der Abrechnungserstellung ist – so versichern wir Ihnen - auch nicht in unserem kundenorientierten Sinne. Bitte glauben Sie uns, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, Ihnen die fällige Jahresverbrauchsabrechnung zu übersenden und gleichwohl ein sich zu ergebendes Guthaben auszuzahlen.

Ihren monatlichen Abschlag haben wir wieder auf den ursprünglichen Wert angepasst.

Wir bitten Sie bei Fragen zu Ihrer Abrechnung direkt auf unseren Kundenservice zu zukommen.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (10)


18.07.2016 | 20:31
von ReclaBoxler-9240671 | Regelverstoß melden
Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Die ist für Sie kostenlos und für den Versorger kostet es einiges.
Der wird danach sehr gesprächbereit sein.
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsempfehlungen.html

23.07.2016 | 22:32
von Andreas Witte | Regelverstoß melden
Die Worte les, ich wohl, allein es fehlt der Glaube mir.

Von einer Lösung des Problems ist keine Rede.
Heute ging mir ein Mahnbescheid von 239,20 € über einen Rechtsanwalt zu, mit der Drohung mir zum 16.08.2016 den Strom abzuschalten.

23.07.2016 | 23:54
von Andreas Witte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute am 23.07.16 schickt mir ein Rechtsanwalt eine Mahnung über 239,20 € und droht mit Stromabschaltung.


27.07.2016 | 08:22
von Andreas Witte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.07.2016 | 23:51
von Andreas Witte | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle wurde am 26.07.2016 eingeschaltet und kümmert sich.

Außerdem berufe ich mich au § 273 BGB --- Rückbehaltungsrecht ---

03.08.2016 | 08:49
von Andreas Witte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.08.2016 | 22:50
von Andreas Witte | Regelverstoß melden
Die Abrechnung mit Datum vom 07.07.2016 habe ich am 03.08.2016 erhalten und dann hat sich nichts mehr getan. Der Kundenservice ist nicht erreichbar und auf das Guthaben plus Neukundenbonus warte ich noch immer.

16.08.2016 | 22:51
von Andreas Witte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2016 | 13:13
von Andreas Witte | Regelverstoß melden
Nach Erhalt eines weiteren Teils der Abrechnung, einem Entschuldigungsschreiben der BEV wurde heute das Restguthaben überwiesen, damit hat sich die Angelegenheit erledigt.
Danke allen die mit Rat und Tat dazu beigetragen haben.

30.08.2016 | 23:06
von Andreas Witte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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