NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)
Monatelange Internetausfall
Bestell-/Kundennummer: 10412030
Da es die Geschäftleitung von NetCologne (NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Am Coloneum 9, 50829 Köln) anscheinend nicht für nötig erachtet auf meine schriftliche Beschwerde zu antworten, die ich am 11.7.2016 verfasse hatte, mache ich diese hiermit öffentlich:
Mangelhafte Serviceleistung und fehlender Internetanschluss
Sehr geehrter Herr Hermanns, sehr geehrter Herr Wilhelm,
wahrscheinlich sind Sie nicht darüber informiert, aber wir sind mit Ihrer Serviceleistung extrem unzufrieden.
Wir sind seit über 20 Jahre Kunde bei Ihnen gewesen, aber die letzten Jahre hatten wir ständig eine sehr schlechte DSL-Leitung mit häufigen Störungen. Seit Ende Mai diesen Jahres haben Sie uns die Internetleitung komplett gesperrt ohne uns vorher zu informieren. Heute haben wir unsere Telefonrechnung erhalten (als Anlage beigefügt), wo Sie uns die DSL-Leistung in Rechnung stellen obwohl wir seit über einem Monat keinen Internetanschluss mehr haben und uns über eine teure Mobilfunkverbindung behelfen müssen. Daher bin ich so frei und ziehe die 38,86 Euro von der Juni-Rechnung ab. Nach einem BGH-Urteil steht auch Privatkunden ein Schadensersatz zu. Den Musterprozess können Sie auf folgender Seite nachlesen:
www.teltarif.de/bgh-internet-ausfall-dsl-schadensersatz-recht-entschaedigung/news/49736.html
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Daher fordere ich Sie hiermit auf uns freiwillig eine angemessene Schadensersatzleistung anzubieten. Gleichzeitig fordere ich Sie auf die Internetverbindung unverzüglich wieder herzustellen. Da wir bereits eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben, klären Sie die genauen Modalitäten mit der BNA unter der Antrags-Nr. Schli-60607. Sollte Ihr Schlichtungsangebot nicht unseren Vorstellungen entsprechen, behalte ich mir vor im Rahmen meiner Rechtsschutzversicherung eine Schadensersatzklage gegen Sie einzureichen. Aufgrund des angesprochenen Musterprozesses besteht eine sehr hohe Chance, dass ich den Prozess gewinne und dann kommen noch hohe Gerichtskosten auf Sie zu. Das Schlichtungsverfahren ist für beide Seiten kostenlos. Das wollte ich Ihnen zu Bedenken geben. Weiterhin werde ich bei einer negativen oder unbefriedigenden Antwort den Vorfall an verschiedene Pressestellen weitergeben. Welchen Imageschaden Ihr Unternehmen durch die Veröffentlichung diese Vorfalls erfährt, brauche ich Ihnen sicherlich nicht zu erklären. Hiermit räume ich Ihnen eine Frist bis zum 31.7.2016 ein, bevor ich evtl. weitere rechtliche Schritte einleite. In der Hoffnung auf eine sehr baldige angemessene Antwort, verbleibe ich
Hochachtungsvoll
(Horst Meyer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich die falsche Stellungnahme von Netcologne (an die Bundesnetzagentur) nicht so stellen lassen kann, habe ich mit AVM Kontakt aufgenommen und mich bezüglich meiner zwei Fritzboxen informiert. Zwar habe ich kurze Zeit fälschlicherweise die neue Fritzbox 4020 angeschlossen, die leider nicht für einen DSL-Anschluss geeignet ist. Da ich aber einen Supportauftrag bei Netcologne gestellt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass uns Netcologne mitteilt, wann der Internetzugang wieder funktioniert. In meinem Schreiben an die Geschäftsleitung von Netcologne hatte ich ja auch darauf hingewiesen. Diese Antwort ist mir Netcologne bis heute schuldig geblieben. Aufgrund der Aussage von AVM brauchte ich nun einen funktionierenden Internetanschluss um zu überprüfen ob die alte Fritzbox 3272 wirklich defekt ist. Da diese aber nur für ADSL geeignet ist, die meisten meiner Bekannten aber schon VDSL haben, konnte ich sie nirgends testen. Da mir das Einschicken auch zu teuer war, habe ich sie dann einfach nochmal an meinem Anschluss getestet. Mehr als das sie nicht funktioniert, konnte ja schließlich nicht passieren. Und siehe da die alte Fritzbox 3272 funktioniert und ich komme wieder ins Internet. Das Internetprotokoll habe ich diese Mail beigefügt. Damit habe ich Netcologne eindeutig der Lüge überführt, denn der Techniker war vor Ort und hat das Gerät gesehen und behauptet es wäre kaputt. Daher bin ich weiterhin nicht bereit anteilig die DSL-Gebühr für die letzten zwei Monate zu bezahlen. Sollte der Internetzugang zukünftig weiter funktionieren, werde ich die nächsten zwei Rechnungen natürlich wieder bezahlen. Im Übrigen möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass sich Netcologne vertragswidrig verhalten und Gebühr für das Leigerät haben wollte, ansonste hätte ich mich ja gar nicht nach einem eigenen Gerät umgeschaut. Ich hoffe ich habe Ihnen damit dargelegt, das sich Netcologne mehrfach unkorrekt verhalten hat und ich hoffe Sie werden uns mit diesem Ärger nicht im Regen stehen lassen. Viele Dank für Ihre Mühe,
Mit freundlichen Grüßen
Horst Meyer