Von ROLLER beantwortete Beschwerde. | 681 Views | 15.08.2016 | 13:38 Uhr
geschrieben von Lars V.

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Mängel an Wohnlandschaft

Bestell-/Kundennummer: 90XHFL

Sehr geehrte Damen und Herren,

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3 Bilder

am 01.05.2016 haben wir die Wohnlandschaft "Sonja" im Onlineshop von Roller bestellt. Die Wohnlandschaft wurde am 09.05.2016 geliefert. Bei dem Aufbau sind uns folgende Mängel direkt aufgefallen und wurden durch uns direkt per E-Mail an Roller kommuniziert:

- Rückenlehne am Mittelteil eingedrückt

- Fußstütze, welche bereits fest an am Mittelstück befestigt war, ist schief.

Nach ca. 3 Wochen Benutzung der Wohnlandschaft ist uns der extreme Faltenwurf auf den Sitzflächen aufgefallen. Dies haben wir ebenfalls Roller schriftlich per E-Mail mitgeteilt.

Nach einer längeren Diskussion wurde uns die Lieferung einer Ersatz Rückenlehne zugesagt. Ausserdem hat Roller eine Sachverständige? der Firma HSM beauftragt sich die Wohnlandschaft wegen der anderen Mängel anzusehen.

Diese Dame kam pünktlich und hat von der Wohnlandschaft Fotos gemacht. Zu den Mängeln hatte sie folgendes zu sagen:

1. Die Fußstütze am Mittelteil wäre extra schief.

SCHLAGWORTE

2. Der Faltenwurf wäre Materialtypisch und sollte mindestens 1x die Woche nach Benutzung "weggeklopft" werden, was sie uns auch mit vollem Körpereinsatz gezeigt hat.

3. Die Dame hat uns dann auch direkt darauf hingewiesen, dass man auf dieser Couch nicht lange liegen darf, da dies das Material, gerade an den Übergängen, beschädigen wird. (Da stellt sich die Frage, warum wir uns überhaupt eine Wohnlandschaft mit Liegefunktion (Bettfunktion) angeschafft haben, wenn man nicht lange auf ihr liegen darf)

Dieses Ergebnis haben wir erst einmal so hingenommen - es blieb uns ja nichts anderes übrig. Nachdem die Dame uns verlassen hat haben wir direkt Roller erneut kontaktiert.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es nicht normal ist, dass das Fußteil so schief montiert wurde. Desweiteren kann es nicht sein, dass wir die Wohnlandschaft regelmäig 1x die Woche 'abklopfen' müssen, damit der Faltenwurf zeitweilig zurückgeht.

Leider finden wir mit dem E-Mail Support keine zufriedenstellende Lösung.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Rücknahme, Minderung des Kaufpreises oder Beseitigung der Mängel


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.08.2016 | 13:38
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass Sie leider so unzufrieden mit uns sind. Wir werden uns umgehend mit den Kollegen in Verbindung setzen und uns um Ihren Fall kümmern.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


16.08.2016 | 12:26
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Hallo Herr Lars V.
das Fußstützen extra schräg angestellt werden aus statischen Gründen ist bekannt. Sicherlich wird es dort eine DIN bzw. ISO Norm geben.
Bei den Falten kenne ich zufällig die ISO Norm die besagt das bei einer Sitztiefe von bis zu 70 cm die Falte 1,96 cm hoch sein darf und das es sich um eine Warentypische Eigenschaft handelt. Über 70 cm darf diese auch höher sein. Gibt eine Tabelle bei der ISO Norm
Das man auf einem Sofa nicht jede Nacht drauf schlafen kann/darf erklärt sich von selbst und müsste sich auch einem nicht Orthopäden erschließen. Dafür gibt es ein Bett! Es gibt ausnahmen aber diese sind laut Kennzeichnungspflicht als Dauerschläfer ausgewiesen und kosten entsprechend weil sie ja zwei Möbelstücke in einem Verbinden. Sollte das nicht der Fall sein handelt es sich um eine Gästefunktion wo für es sicherlich wie für alles in Deutschland eine Norm gibt wie oft das im Jahr sein kann und darf.
PS sollten sie das Sofa doch zum täglichen Schlafen benutzen erlischen jegliche Gewährleistungsansprüche umgehend. Nicht sachgerechte Nutzung wäre hier das Stichwort das zu googlen wäre.

16.08.2016 | 14:45
von Steve Ale | Regelverstoß melden
HSM kenne ich zufällig aus eigener erfahrung.
Das sind meines wissens vereidigte Sachverständige die auch Gerichts Gutachten anfertigen.
In diesem Fall hat alles Hand un Fuß was gesagt wurde und wo kein Sachaden ist muss auch nichts beglichen werden.
Im Übrigen was die Falten betrifft gibt es sogar eine ISO Norm die Regelt wie Hoch die Falten sein dürfen bei welcher Sitzflächen Tiefe. Die Liste der ISO Norm geht nach meinem Wissen bei knapp 2 cm bei Sitzflächen bis 70 cm los und dann steigert es sich. Alles was in dieser Norm liegt ist normal und Warentypisch und das man nicht auf einem Sofa mit Gästeschlaffunktion nicht jede Nacht drauf schlafen kann müsste ja wohl jedem einleuchten, auch wenn man nicht das schärfste Messer im Besteckkasten ist.

18.08.2016 | 15:10
von Lars V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt erfolgte keine Rückmeldung, daher ist die Beschwerde noch nicht gelöst.


18.08.2016 | 15:15
von Lars V. | Regelverstoß melden
Hallo Steve Ale,

das man dort nicht jede Nacht drauf schlafen sollte ist ja auch okay und wollen wir auch gar nicht. Jedoch meinte die Dame, dass der Stoff dafür gar nicht geeignet ist, da dieser an den Übergängen dadurch überstrapaziert wird und somit reißen könnte.

Die Beschwerde bezog sich, wenn Sie alles gelesen haben, auch nicht nur um den Faltenwurf, sondern auch um weitere Mängel.

Und der Faltenwurf bleibt nur in diesem Zustand, wenn man die Wohnlandschaft nach Benutzung, mindestens 1x die Woche, "abklopft" und das finden wir mehr als unverständlich. Hätte diese Information online gestanden, hätten wir uns diese Wohnlandschaft nicht gekauft.

25.08.2016 | 23:48
von Lars V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch immer keine Reaktion seitens Roller


09.09.2016 | 00:01
von Lars V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und auch bis heute keinerlei Meldung seitens Roller


30.09.2016 | 00:37
von Lars V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch bis heute keine Antwort. Aber was soll man auch sonst erwarten. Sehr schade.




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