Durch HUK24 gelöste Beschwerde. | 991 Views | 26.08.2016 | 14:01 Uhr
geschrieben von Dagmar Groppe

HUK24 AG (Coburg)

100 % Schuldzuweisung meiner eigenen KFZ Versicherung

SCHLAGWORTE

Im Juli befuhr ich mit meinem PKW eine sehr schmale Straße. Mir kamen zwei Fahrzeuge entgegen. Das erste Fahrzeug fuhr problemlos an mir vorbei, das zweite Fahrzeug fuhr nicht ganz rechts und kollidierte mit meinen Außenspiegel. Da ich bereits ganz rechts fuhr konnte ich nicht weiter ausweichen, ohne im Graben zu landen. Beide Spiegelgläser waren defekt. Ich war allein unterwegs, im anderen Fahrzeug saß ein Ehepaar. Das Paar behauptete später bei der Versicherung, ich habe einen Schlenker nach links gemacht. Das ist nicht möglich, da die Straße so eng ist, daß ein Schlenker nach links, nachdem das erste Fahrzeug vorbei war, bedeutet hätte, daß mein Vorderwagen nach links lenkt. Somit hätte der Kotflügel das andere Fahrzeug getroffen. Ein Schlenker ist bei der Enge der Straße nahezu ausgeschlossen. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs hat zwar den direkten Unfall nicht gesehen, konnte jedoch bestätigen, daß ich ganz rechts fuhr und das andere Fahrzeug direkt hinter ihm war. Ich bin völlig unschuldig an dem Unfall.

Der erstaunliche Ergebnis: Die Versicherung des Unfallgegners akzeptiert 50 % Schuldanerkennung und hat bereits die 50 % überwiesen.

Meine Versicherung, die HUK24, weist mir 100 % Schuld zu. Begründung: Mein Zeuge hat den Unfallhergang nicht gesehen. Die Ehefrau gilt als Zeugin. Vor Gericht würde diese Zeugenaussage nicht in vollem Umfang gelten.

Meine eigene Versicherung arbeitet gegen mich. Wie will man so einem Unternehmen weiterhin vertrauen? Ich kann es nicht.

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Meine Forderung an HUK24 AG: 50 % Schuldanerkenntnis


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.09.2016 | 19:05
von Dagmar Groppe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt eine kurze Nachricht, daß es nach nochmaliger Prüfung es zu einer Haftungsverteilung von 50 % kommt. Das ist für mich OK. Noch netter wäre eine kurze Entschuldigung gewesen.




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