Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Abzocke bei Rentnern ohne Smartphone mit Koffer-Gebühr
Bestell-/Kundennummer: Feedback ID 30484122
Neue Masche der Deutschen Lufthansa scheint es zu sein, ältere Menschen, die nicht mit Smartphones/Tablets ausgerüstet sind, am Schalter stehend mit einer Extrazahlung für das Gepäck zu konfrontieren, trotz Buchung incl. 1 Gepäckstück 23KG!
Wir fordern die unrechtmäßig abverlangten Gepäckstück-Zusatzgebühren in Höhe von €30 sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von €100 für mehrere unbeantwortete elektronische Schreiben.
Die Dame am Check-In-Schalter der Deutschen Lufthansa wies beim Einchecken meine Mutter darauf hin, daß angeblich der Koffer nicht im Flugpreis mitinbegriffen sei. Obwohl meine Mutter protestierte und darauf bestand, daß der Koffer im Flugpreis enthalten wäre, was ohne Probleme von der Mitarbeiterin hätte online verifiziert werden können, denn was der Kunde als Buchungsbestätigung erhält, ist zwangsläufig auch als Info auf den Lufthansa-Datenbank verzeichnet. Stattdessen, bestand die Mitarbeiterin darauf, daß die Zusatzgebühr bezahlt werden müsse, sonst könne der Koffer nicht eingecheckt werden!
Mit einer Schlange von weiteren, ungeduldig wartenden Fluggästen im Nacken und völlig verunsichert, da ohne Smartphone oder Tablet ohne Internet-/Datenzugang, zahlte meine Mutter schließlich widerwillig den Betrag.
Nach Ankunft in Athen, nahm meine Mutter Rücksprache zu mir auf und bekam die Bestätigung klipp und klar: Der Flug BEINHALTETE für beide Strecken, Athen-Hannover und Hannover Athen, jeweils ein Stück Handgepäck bis 8Kg und ein Stück Gepäck bis 23Kg.
Die anschließend von mir online erfolgten Versuche der Kontaktaufnahme und Rückzahlung der illegal, also betrügerischerweise abkassierten Zusatzgebühr schlugen bislang fehl. Was kam, waren nur automatisierte Antworten, sowie eine Antwort mit Unterschrift, die auf die Weiterleitung an die entsprechende Fachabteilung hinweist. Nicht mehr nicht weniger und das seit dem 11. Mai 2016, also nach fast 3 1/2 Monaten noch immer keine Antwort und natürlich auch keine Rückzahlung.
Dies ist nur eine Version des BETRUGS a la carte bei der Betrugsfirma Deutsche Lufthansa A. G., die es offenbar nötig hat, Straßenräuber Praktiken bei älteren Menschen einzusetzen! Nächster Schritt: Einschreiben mit letzter Zahlungsfrist und dann Klage, parallel online PR und Anti-Werbung für diesen Betrugsverein!
Last but not least, NIE WIEDER Flüge mit Betrugshansa!
Es folgen die Email- und Kontaktformular-Daten als Beleg der Geschehnisse:
Ihre Anfrage vom 11.05.2016 22:02 (COM-873751) [DE|de|5006]
your_feedback_lhcom_eu01services.dlh.de
Fri 5/13/2016 1:21 PMalex_pfffhotmail.com
Sehr geehrter Herr Pfaff,
vielen Dank für Ihre Email.
Sie wurde an die zuständige Fachabteilung weitergegeben, die sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Wir bitten Sie um Verständnis, wenn wir als technische Unterstützung für die Lufthansa-Webseite keine weitergehenden Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lufthansa Internet Service Center
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Original message:
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Titel: Herr
Firstname: alexander
Surname: pfaff
MAM number: nicht angegeben
Address: salzweg 19
30952 ronnenberg
DE
E-Mail: alex_pfffhotmail.com
Phone:
Request: PFAFF / IFIGENIA MRS
Ticket no.: 724‑2136761674, 220‑2362785390
Mon. 09 May 2016: HANNOVER DE - FRANKFURT DE
11:25 h HANNOVER DE (HAJ)
12:25 h FRANKFURT DE FRANKFURT INTL (FRA)
TERMINAL: 1
LH055
operated by: LUFTHANSA
Status: confirmed
Class/Fare: ECONOMY/CLASSIC (L) Economy Classic
Snacks & beverages
1 piece of carry-on baggage
up to 8kg/18lbs
Seat reservation
1 piece of baggage
up to 23kg/50lbs
Rebooking fee: 65 EUR
Refund: not possible
Ich hatte für meine Mutter einen Flug Athen-Hannover-Athen online gebucht. Hinflug alles ok, Rückflug am 09.05.16 ab Hannover: Wegen Verspätung und möglichen Nichterreichens des Anschlussfluges von Frankfurt, wurde auf München umgebucht. Beim Aufgeben des Koffers jedoch, forderte die freundliche LH-Mitarbeiterin eine 30 Euro Gebühr, da "der Koffer nicht im Flugpreis inbergiffen" sei! Da meine Mutter nicht zur Smartphonepopulation gehört, blieb ihr nichts anderes übrig als zu zahlen, denn sie konnte nicht das Gegenteil beweisen (E-Mail-confirmation). Wir fordern sie hiermit auf, unverzüglich die zu UNRECHT abkassierten 30 Euro auf unser XXXXbankkonto zurück zu überweisen: Efi Pfaff XXXXbank XXXXX IBAN: DE 31 250 XXXXXXXXXXXXX Für weitere Rückfragen stehen wir zur Verfügung unter XXXX 210 XXXXX00.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
MfG
ap
Sitz der Gesellschaft / Corporate Headquarters: Lufthansa Global Tele Sales GmbH, Berlin, Registereintragung / Registration: Amtsgericht Charlottenburg HRB 75680
Geschaeftsfuehrung / Management Board: Erik Mosch
Ihre Anfrage vom 11.05.2016 22:02 (COM-873751)
'Ihr Lufthansa.com technischer Support'
Wed 5/11/2016 10:03 PMalex_pfffhotmail.com
Sehr geehrte Lufthansa-Kundin, sehr geehrter Lufthansa-Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir haben Ihr Feedback unter der Nummer COM-873751 erhalten und werden den Vorgang umgehend bearbeiten.
Ihr Lufthansa Internet Service Center
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Nutzen Sie die Feedback Formulare auf der "Hilfe & Kontakt" Seite via www.lufthansa.com.
Ihre Anfrage
defaultlufthansa.com
Sat 6/18/2016 12:23 PM
Sehr geehrte/r Herr/Frau alexander pfaff,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht an die Deutsche Lufthansa AG.
Wir haben Ihr Anliegen an die entsprechende Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. In Kürze erhalten Sie eine weitere E-Mail zur Bestätigung mit Ihrer persönlichen Feedback ID.
Mit freundlichen Grüßen,
Deutsche Lufthansa AG
Customer Relations
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail Antwort. Der Absender nimmt keine E-Mails entgegen. Für weitere Nachrichten nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare auf www.lufthansa.com/feedback. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eingangsbestätigung für Ihre Anfrage unter der Feedback ID 30484122
alexandros pfaff
Lufthansa Customer Relations (customer.relationslufthansa.com)
Sent Items
Mögliche "Verzögerungen" sind nach über 5 WOCHEN indiskutabel, sollte man meinen oder was meinen Sie?
Wir möchten Sie also zum letzten Mal höflichst bitten, SOFORT die illegal abverlangte und abkassierte Gepäckgebühr zurückzuzahlen!
Es ist schon mehr als eine Frechheit, was sich die "ehrenwerte" Lufthansa erlaubt!
Hat LH es wirklich nötig sich unrechtmäßig bei Rentnern zu bereichern?
Daß dies natürlich auf Kosten des ohnehin schon lädierten Images der LH geht, sollte eigentlich ihre Chef-Marketing-Strategen etwas hellhörig werden, lassen, sofern die natürlich überhaupt etwas von den extrem unprofessionellen, arroganten und an Betrug grenzenden Praktiken ihrer Mitarbeiter mitbekommen.
Die Frage stellt sich hier also nicht nach dem WAS, also der illegalen Praxis unberechtigte Gelder abzuverlangen, denn die ist KLAR, sondern nach dem WIE: Im Klartext, haben die Angestellten a priori Anwweisungen hierzu (illegal unter dem Vorwand abzukassieren, das System würde aber anzeigen, das "Ihr Ticket kein Freigepäckstück hat") oder war es einmal mehr eine "rein zufällige Panne" des Systems! Solcherart Pannen kennen wir nämlich nur zu gut.
Also, es bleibt für die LH nur eins zur Schadensbegrenzung:
Antwort und Überweisung SOFORT einschl. Zinsen plus ggf. anderweitiger Wiedergutmachung!
Grußfloskeln entfallen auch dieses Mal
a. m.p.
Lufthansa Customer Relations
6/18/2016
Sehr geehrte (r) Herr/Frau,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit der Deutschen Lufthansa.
Wir haben Ihre Anfrage unter der Feedback ID 30484122 erhalten und werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aktuell können wir Ihnen leider nicht so schnell wie gewohnt antworten und entschuldigen uns für mögliche Verzögerungen.
Möchten Sie uns weitere Informationen bezüglich Ihres Feedbacks zukommen lassen, können Sie auf diese Email antworten. Bitte teilen Sie uns in der Betreffzeile Ihre Feedback ID mit.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Homepage LH.com unter „Hilfe & Kontakt“.
Mit freundlichen Grüßen,
Lufthansa German Airlines
Customer Relations
Wenn man 'Lufthansa' fälschlicherweise und öffentlich einen Betrug vorwirft, als 'Betrugsverein' oder als 'Betrugshansa' bezichnet, könnte dies geschäftsschädigend sein und entsprechende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. - Fakt ist, daß 'Lufthansa' letztendlich keinen Betrug im Sinne des § 269 StGB beging, denn es mangelt an der sogenannten Täuschungshandlung. Die haben ganz klar gesagt, daß sie Geld für die Beförderung eines Koffers haben wollten. Das die Kofferbeförderung schon mit im Flugpreis entirchtet war, war ein Fehler von 'Lufthansa'.
2.
Somit hat der Passagier Anspruch auf eine Erstattung der zuviel gezahtlen Koffeergebühren.
3.
Reagiert die Airline nicht oder läßt sie Fristen verstreichen, kann man sich an die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.' ( www.soep-online.de) wenden. Die Vorteile eines solchen Schlichtungsverfahrens gegenüber einer gerichtlichen Klage habe ich hier aufegüfhrt: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html
Deutsche Lufthansa AG Hauptverwaltung Von-Gablenz-Str. 2
50679 Köln-Deutz
alexander pfaff
Salzweg XX
30XX2 XXXXXberg, 12.10.2016
Zahlungsaufforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie hiermit auf, innerhablb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Schreibens, den Betrag von €150 auf unser Postbankkonto zu überweisen:
XXXXXXXXXX XXXXXX - DE62 2XX1 0XX0 0XXXXX305
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
€30 für die widerrechtlich abverlangte und abkassierte Koffergebühr am Schalter
€120 für Auslagen und Schriftverkehr
Sofern der o. g. Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist bei uns eingegangen ist, werden wir über unsere Rechtsschutzvesricherung Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG wegen vorsätzlicher Täuschung des Kunden und Betrug einreichen!
Details zum Thema entnehmen Sie bitten den über Monate unbeantwortet gebliebenen elektronischen Schreiben (ihre Feedback ID: 30484122), sowie den zweimaligen Anschreiben des Internetportals „Reclabox“ und der dortigen, entsprechenden Beschwerde-Seite: de.reclabox.com/beschwerde/124806-deutsche-lufthansa-abzocke-bei-rentnern-ohne-smartphone-mit-koffer-gebuehr
Für etwaige Rückfragen können sie uns erreichen per
E-Mail: alex_pfffhotmail.com
tel.: 00XX 210 XXXXXXX
Die monatelange Nichtbeantwortung unserer Anfragen und somit Weigerung der rechtwidrig abverlangten Koffergebühr, sowie die ebenfalls unbeantwortet verbliebenen Anschreiben des Portals Reclabox, untermauern den Verdacht auf vorsätzlichen Betrug am Kunden. Diese Fakten werden, falls auch diese letztmalige Zahlungsaufforderung unberücksichtigt bleibt und ignoriert wird, die Urteilssprechung vor Gericht deutlich vereinfachen!
Mit freundlichen Grüßen
alexander pfaff
Im § 269 StGB lesen wir: "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
Wenn also die Lufthansamitarbeiterin am Schalter angeblich auf ihrem PC sehen kann, daß KEIN Koffer im Flugpreis inbegriffen sei und auf Zusatzzahlung besteht, obwohl der Kunde beim Kauf des Tickets elektronisch die Bestätigung aller Einzelheiten, einschl. beinhalteten Koffers bis 23Kg erhalten hat und dies ebenfalls auch auf der Dantenbank der Fluggesellschaft gespeichert sein MUSS (!), ist hier eine Betrugsabsicht deutlich erkennbar. Hinzu kommt, daß diese Masche bei einer Rentnerin (über 70) versucht wurde, wo die Nutzung von neusten Technologien (Tablet, Smartphone etc. die i. d.R. offen gehalten werden) eher selten vorkommt!
Die Tatsache, daß sich niemand, auch nach schriftlicher Vorlage der Belege/Beweise dieser Firma mit dem Missgeschick/Fehler (falls es ein solcher war) oder eben dem Betrug, der aufgeflogen ist, auseinandersetzen will, erhärtet genau den Verdacht des Letzteren!
In diesem Fall sind also "beweiserhebliche Daten" so gespeichert/verändert worden, daß es zum finanziellen Nachteil des Gegenüber (Fluggasts) gekommen ist. Dieser Betrugsverein hat bei tausenden von Kunden bereits ein 100%igen Imageverlust aber offensichtlich ist den Marketingexperten dieser Vereinigung der Betrugs-Spatz in der Hand wichtiger als Legal-Taube auf dem Dach.
Dazu muß man aber auch den § 15 StGB-Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln- angeben. "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. "Der Fehler, daß die Dame am Check-In-Schalter nicht wußte, daß die Mitnahme des Koffers bereits mit dem Flugpreis entrichtet war, kann auch ganz einfach auf einem Systemfehler beruhen. Ich glaube nicht, daß Lufthansa es nötig hat, sich solcher Machenschaften -wie von Alexander Pfaff geschildert- vorsätzlich(!) zu bedienen.
Im übrigen ist das deutsche Strafrecht personengebunden. Eine Firma kann man nicht strafrechtlichen verklagen! Man müßte also die einzelne Person in dem Unternehmen 'Lufthansa' ausfindig machen, die die Daten verändert hat, um diese Einzelperson zu verklagen.
Das Strafrecht immer die Bestrafung des Täters (Geld- oder Freiheitsstrafe) zum Ziel und nicht die Wiedergutmachung des Schadens beim Geschädigten. Eine Antwort, wie man zu seinem Recht kommen kann, habe ich in meiner ersten Antwort zu diesem Thema aufgezeigt.
Ich verstehe zwar den Ärger von Alexander Pfaff. - Nur darf man sich jetzt nicht verrennen, wenn man seinen Schaden (zu Recht!) einfordern will.
Sehr geehrter Herr Paff,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Oktober 2016.
Bedauerlicherweise konnten wir Sie unter der angegebenen Nummer nicht erreichen.
Gern würden wir die Koffergebühr in Höhe von 30 EUR aus Kulanz zurückzahlen. Hierfür benötigen wir eine Vollmacht von Frau Pfaff. Dieses haben wir bereits per E-Mail am 2. Juni angefragt. Leider haben wir gemerkt, dass es an die falsche
E-Mail Adresse ging.
Anbei erhalten Sie eine Vorlage. Bitte schicken Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben von Frau Pfaff unter Angabe der Feedback ID: 30435565 an customer.relationslufthansa.com zu.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für Auslagen und Schriftverkehr übernehmen.
Sobald wir die Vollmacht von Ihnen erhalten haben, werden wir die Zahlung in Höhe von 30 EUR veranlassen.
Wir freuen uns über eine Rückmeldung und verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Mxxx Sxxxx
Unsere Antwort:
Frau XXXX,
schön, daß es die DLH nach dem Einschreiben von uns dann doch noch für nötig hielt, eine besonders „unschöne“ Vorhergehensweise außergerichtlich lösen zu wollen! Nur ist auch in Ihrem Schreiben keinerlei Entschuldigung oder sonstige Reue zu erkennen. Im Gegenteil, Sie schreiben, daß Sie die ILLEGAL abkassierte Koffergebühr „gern aus Kulanz zurückzahlen“ würden? GERN AUS KULANZ?
Sagen Sie was ist denn eigentlich mit Ihrer Firma los, derart weltfremd und arrogant zu agieren?
Die LH hat die zusätzliche Gepäckgebühr unrechtmäßig, also illegal abkassiert und es ist mehr als Ihre Pflicht diese zurückzuzahlen! Kulanz wäre es oder besser Kundenservice und ein Versuch der Wiedergutmachung, die Auslagen zu kompensieren, aber diese Kosten können Sie ja leider nicht übernehmen. Sehr bedauerlich!
Daß die LH es monatelang nicht nötig hält, überhaupt auf Kundenschreiben zu antworten, insbesondere, wenn eklatante Fehler seitens des Unternehmens vorliegen und der Kunde zum Vorteil der Firma direkt geschädigt wurde, weiterhin keinerlei Reaktionen zeigt, weder bei erneuten Amschreiben vom Kunden, zwei weiteren Anschreiben vom Reclabox-Portal und einer Erinnerung des zu bedauernden LH-Mitarbeiters, der für die FB-Seite zuständig ist, spricht eine mehr als deutliche Sprache!
Und daß die LH uns unter der angegebenen Tel.Nr. nicht erreichen konnte, erscheint übrigens genauso unwahrscheinlich, wie die angebliche Antwort „bereits am 02 Juni“, die „leider an eine falsche Email-Adresse ging“! Dies sind einfach zu viele Fehler und zu viele dumme Zufälle, meinen Sie nicht auch?
Übrigens ist unser Telefon selbst bei unserer Abwesenheit so „smart“, daß sämtliche Anrufe gespeichert werden, mit Nummer, Datum und Uhrzeit; in den vergangenen Wochen war, abgesehen davon, daß wir fast immer erreichbar waren (!), jedoch keine einzige Nummer aus Deutschland unter den nicht beantworteten Gesprächen verzeichnet…
Und zur fehlgeleiteten Email folgendes:
Falls es diese jemals gegeben haben sollte, warum haben Sie diese nicht einfach als „forward“ erneut geschickt, plus neuem Text? Das hätte deutlich Ihre Glaubwürdigkeit erhöht! Aber selbst wenn es diese „fehlgeleitete Email“ jemals gegeben haben sollte, was wir bezweifeln, dann dürfte die LH doch wohl spätestens von den weiteren erfolgten Anschreiben hellhörig geworden sein und reagiert haben, was, wie Sie wissen, ja leider nicht geschah, bis zu unserem letzten, per Einschreiben an die Zentrale der LH gesendeten Brief…
Übrigens, war bei Ihrer Email KEINE Vorlage für eine Vollmacht "anbei" oder sonst wie vorhanden. Daher haben wir eine kurze Vollmacht selbst formuliert und als PDF angehängt.
Daß die LH einen deart miserablen Kundenumgang und praktisch nicht existenten Kundenservice „ausübt“ hat schon zahlreiche Exkunden auf andere Fluggesellschaften umsteigen lassen und falls die LH auch weiterhin bei dieser Praxis des nichtexistenten Kundenservice verbleibt, werden noch viele Kunden diesem Beispiel folgen.
Ihre Art mit Kunden umzugehen ist schon wirklich mehr als bedauernswert und eine sichere Methode, ihre Kunden zu verjagen… vielleicht hat die LH ja genügend?
Mit Wünschen für eine Besserung in sachen Kundenservice
alexander m. pfaff
Nach diesem Brief kam dann SOFORT ein Telefonanruf und die LH-Mitarbeiterin hatte einen sehr freundlichen Ton, mit dem Ziel, dann eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sie entschuldigte sich im Namen des Unternehmens mehrfach und versuchte das Unerklärliche zu erklären (was dann doch nicht wirklich gelang!). Sie sicherte die umgehende Rückzahlung plus ein kleines "Trostpflaster" (Extrabetrag von 50 Euro) für die Vorgehensweise ihrer Firma zu, die dann einige Tage später auch auf unserem Konto einging.
Quintessenz (wie auch Frau XXX von LH telefonisch mitgeteilt) : Wenn eine Firma über Monate zu lasten des Kunden agiert bzw. nichts tut und erst nach Eingang eines physischen Briefs per Einschreiben mit Androhung von rechtlichen Schritten überhaupt erst reagiert, dann liegt etwas extrem schief! Wenn die LH nicht eine radikale Kehrtwende in sachen Kundenservice macht, wird die Firma mit reihenweise wegrennenden Kunden konfrontiert werden. Das Argument der sehr hohen Kundenanfragen und damit zusammenhängenden "Verzögerungen" ist eine faule "Dauerausrede" und falls wirklich die Mitarbeiter dem Arbeitsaufkommen nicht nachkommen können, dann sollte sich die Geschäftsleitung einmal überlegen, ob nicht etwas aus dem MarketingBudget für ein paar mehr Servicemitarbeiter investiert wird; denn zufriedene Kunden sind die sichersten "Neu- bzw. Dauerkunden" für weitere Flüge. Sollte alles beim alten / selben bleiben, wird die LH wohl sehr bald Absatzprobleme bekommen und dann, mit einem bereits stark zerstörten Immage wird es sehr viel teurer, die Kunden wieder an Board zurück zu ziehen. Wir jedenfalls werden die LH in Zukunft meiden woimmer es geht und es geht praktisch immer.
Ich wundere mich auch über die veröffentlichung des Schriftverkehrs mit Namen, Adresse und allem drum und dran, ist sowas zulässig?