887 Views | 12.09.2009 | 09:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7423022

Deutsche Postbank AG (Bonn)

Pfusch bei der Postbank?

Ich habe eine Pfändung über 58 Euro von der Postbank erhalten. Durch die Pfändung wird eine alte Pfändung, die längst erledigt ist, wieder aktiviert. Warum auch immer.

Seitens des Gläubigers liegt keine neue Pfändung vor, weil ich eine Ratenzahlung vereinbart habe, die ich immer pünktlich zahle. Die 58 Euro kann ich sofort zahlen. Durch die "alte" Pfändung ist mein Konto aber eingefroren worden und ich komme seit zwei Tagen nicht an mein Geld!

Die Schalterbeamten waren so dermaßen frech und abweisend, dass ich überlege, die Bank zu wechseln. Sie geben sich überhaupt keine Mühe, bei der Zentrale anzurufen und die Angelegenheit aufzuklären. Stattdessen bekam ich eine 0900 Nummer, die man aber nicht erreicht, weder vom Handy noch aus der Telefonzelle. Was für ein Service!

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Meine Forderung an Deutsche Postbank AG: Schadensersatz für die Tage, an denen ich kein Geld bekomme.


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.01.2010 | 19:36
von Didi Ahrens | Regelverstoß melden
Die Postbank hat nicht widerrechtlich gehandelt.

Pfändungen, die sich auf einem Konto befinden, können für ruhend erklärt werden, solange sie nicht abgezahlt sind. Dazu muss man mit dem Gläubiger eine Vereinbarung treffen (z.B. Ratenzahlung), dieser gibt dann das OK an die Bank weiter. So verschwindet die Pfändung zwar sichtbar, ist aber immer noch da. Sobald eine neue Pfändung auftaucht, wird der Ruhezustand der alten Pfändung deaktiviert. Erst wenn die neue Pfändung ebenfalls ruhend oder erledigt ist, ruht die alte Pfändung ebenso.

Wenn eine Pfändung als erledigt (durch abgezahlte Leistung an den Gläubiger) erklärt wird, muss der Kontoinhaber den Gläubiger auffordern, den Löschungsantrag für die Pfändung bei der Bank zu stellen. Nur der Gläubiger darf das tun. Meist reicht es, per Fax oder Brief eine kurze Erklärung abzugeben, in der das OK für die Löschung der Pfändung gegeben wird. Die bank ist dann verpflichtet, die Pfändung komplett aus dem Konto zu nehmen.

Solang der Gläubiger das nicht tut, bleibt die Pfändung, auch wenn erledigt, auf dem Konto.

Hier ist keinerlei Anspruch auf Schadenersatz bei der Bank möglich, denn Du musst Dich erkundigen, was richtig ist. Normalerweise hätte Dein Gläubiger von selbst drauf kommen können.



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