793 Views | 10.10.2016 | 20:11 Uhr
geschrieben von Gerold Reinstädtler

BAUHAUS GmbH & Co. KG (Mannheim)

Kaution für Leihgerät zu Unrecht einbehalten

Bestell-/Kundennummer: Mietvertrag MV_558035001_016

Am 26.08.2016 hat meine Frau in meinem Auftrag bei BAUHAUS Wetzlar einen Tellerschleifer "Bona Numatic" ausgeliehen. Das Gerät wurde meiner Frau kurz gezeigt und dann in ihr Auto eingeladen.

Beim späteren Ausladen (nach Geschäftsschluss vom BAUHAUS) stellte ich sofort den völlig ungepflegten Zustand (Verkleidungsteile wackelten, Inspektionstermin lt. Plakette lange überschritten, fehlende Piktogramme auf dem Gerät hinsichtlich persönlicher Schutzausrüstung) fest.

Da ich das Gerät dringend brauchte, habe ich es trotzdem benutzt.

Bei der Rückgabe am 29.08.2016 monierte BAUHAUS den desolaten Zustand des Gerätes und weigerte sich die hinterlegte Kaution in Höhe von EUR 200,-- zurückzuzahlen.

Der Hinweis, dass das Gerät bereits bei Auslieferung in diesem Zustand war, wurde nicht akzeptiert. Auf weitere schriftliche Beschwerden hat BAUHAUS in keiner Weise reagiert.

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Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG: Erstattung der Kaution in Höhe von EUR 200,00


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


17.10.2016 | 20:37
von Gerold Reinstädtler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Einigung. BAUHAUS reagiert nicht.




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