Durch Einrichtungshaus Ostermann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 782 Views | 20.09.2016 | 14:58 Uhr
geschrieben von Petra Albrecht

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG (Witten)

„Besser gleich zu Ostermann“?

Bestell-/Kundennummer: 01-643747/5

Nein, dem können wir uns leider momentan überhaupt nicht anschließen!

SCHLAGWORTE

Am 30.05. d. J. kauften wir im Hause Witten eine Eckbankgarnitur zum Preis von € 1.925,00 und überwiesen € 925,00 als Anzahlung. Liefertermin sollte „ca. 30. /31. KW 2016“ sein, das wäre die Zeit zwischen dem 25.07. und dem 06.08. gewesen.

Wir organisierten die Abholung unserer alten Garnitur für den 05.08., doch kurz vorher, jedoch nach unserer tel. Anfrage, traf ein Schreiben der Fa. Ostermann vom 28.07. ein, dass die Lieferung nicht termingerecht erfolgen werde und man sie „voraussichtlich erst in der 37. KW vornehmen“ könne (12. - 17.09.). Wir bestellten die Abholung also wieder ab und ließen uns für den 16.09. eintragen.

Von unguten Vorahnungen getrieben, rief mein Mann heute (13.09.) bei Ostermann an und - jawoll - er erfuhr, dass unsere Möbel noch nicht geliefert werden können, sondern frühestens in KW 40 eintreffen werden und auch dann nicht vor der 41. KW (10. - 15.10.) bei uns einziehen können.

Unsere Anzahlung ging fristgerecht auf dem Ostermann-Konto ein, der Liefertermin wurde bis zur heutigen Aussage bereits um 100 % überschritten. Abholtermine für alte Möbel müssen langfristig beantragt werden, was sollen wir nun tun - uns weiter lächerlich machen und neue Termine bestellen, um sie dann wieder zu stornieren oder, wenn die Eckbankgarnitur erfreulicherweise dann doch eintrifft, die alten Sachen den Nachbarn vor die Nase stellen?

Freundlicherweise werden wir lt. Aussage der Mitarbeiterin wegen der Unannehmlichkeiten bei Eintreffen unserer Garnitur „vorgezogen“, doch meine Freude darüber hält sich in Grenzen; ich frage mich eher, wieviel länger die armen Möbel ohne Vorzugsbehandlung noch auf ihr neues Zuhause warten müssen.

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Meine Forderung an Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG: Unverzügliche Lieferung / frühzeitige Kontaktaufnahme Ostermanns mit dem Hersteller w/ Erfüllen der vertraglichen Pflichten


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Kommentare und Trackbacks (5)


27.09.2016 | 16:24
von Petra Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ostermann hat den neuen Liefertermin (40. /41.KW) wieder schriftlich bestätigt und wir müssen erneut warten und hoffen, dass es nun tatsächlich klappen wird :-( .


10.10.2016 | 12:20
von Petra Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gerade wurde uns auf tel. Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Lieferung bis voraussichtlich KW 45 (07. -12. 11.) verzögert und wir haben nun folgende Mail abgeschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich vom o. g. Vertrag zurücktrete.

Die Eckbankgruppe wurde am 30.05. d. J. bestellt mit einer Lieferzeit von 8 Wochen (Lieferangabe 30. /31. KW).
Inzwischen sind 19 Wochen vergangen und wir warten immer noch; soeben erhielten wir die telefonische Auskunft, dass sich der Liefertermin erneut verzögert bis voraussichtlich zur 45. KW, d. h., 07. -12. 11. Wir hätten dann mindestens 23 Wochen auf die Ware gewartet, falls sie dann tatsächlich kommen würde.

Ich bitte um unverzügliche Rücküberweisung der von mir geleisteten Anzahlung in Höhe von 925,00 € auf mein
Konto bei der ***, IBAN ***, BIC ***.

Freundliche Grüße"

Wir sind sehr gespannt, was nun kommt :-) .


12.10.2016 | 10:29
von Petra Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern erreichte uns dann wieder ein Brief (wie immer unmittelbar NACH unseren Anfragen), in dem uns mitgeteilt wurde, dass unsere Ware voraussichtlich in KW 45 einträfe.

Heute liegt die nächste Nachricht im Briefkasten: Die Eckbankgruppe wird voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche ankommen. Genauere Erklärungen, Reaktionen auf unseren Vertragsrücktritt = null :-( .

Mein Mann hat gerade wieder angerufen, innerhalb spätestens bekommen wir Bescheid.

. wahrscheinlich über das nächste voraussichtliche Lieferdatum


13.10.2016 | 01:37
von Petra Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem meinem Mann am Telefon der Kragen geplatzt war, ging es nun sehr schnell - um 12.54 h erreichte uns folgende Mail:

"Sehr geehrter Herr Albrecht,

wir beziehen uns auf oben genannte Bestellung, sowie Ihre E-Mail vom 10.10.2016.

Ihren Stornowunsch bedauern wir sehr. Wie bereits fernmündlich vereinbart haben wir oben genannte Bestellung aufgehoben. Unsere Buchhaltung wurde angewiesen die geleistete Anzahlung in Höhe von 925,00 Euro auf das von Ihnen genannte Girokonto zu erstatten.

Das Schreiben unserer Auftragsbearbeitung vom 11.10.2016 betrachten Sie bitte als gegenstandslos.

Wir hoffen, dass Sie uns diese Angelegenheit nicht allzu sehr nachtragen und würden uns freuen, Sie auch weiterhin in der Zukunft als einen der vielen zufriedenen Kunden in unserem Einrichtungshaus begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen"

Wir gehen davon aus, dass unser Geld in den nächsten Tagen eintreffen wird. Die Mail (Vordruck) allerdings grenzt schon an Ignoranz. Hat die Firma Ostermann eigentlich gar nicht gemerkt, wie sauer wir auf sie sind, da sämtliches Handeln der Mitarbeiter nur auf unsere Anfragen hin erfolgte und das 10 Wochen lang und mehr als halbherzig? Nein - die Chance, uns als zufriedene Kunden zu halten, hat Ostermann längst vertan.


18.10.2016 | 18:52
von Petra Albrecht endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit heute Mittag ist die damals geleistete Anzahlung wieder auf unserem Konto, sodass zwar die Beschwerde keinen Erfolg brachte, die Sache für uns jedoch erledigt ist.




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