Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 398 Views | 18.09.2016 | 16:13 Uhr
geschrieben von Syl Kor

Stromio GmbH (Kaarst)

Keine Reaktion auf Kündigung und nun Ärger mit Inkasso

Bestell-/Kundennummer: 20262092

Wir haben im Dezember 2015 überpünktlich den Stromliefervertrag mit der Stromio GmbH gekündigt.

SCHLAGWORTE

Die Frist bis zur Kündigungsbestätigung ließ Stromio ohne Reaktion verstreichen.

Die erste Reaktion kam, als die Kündigungsfrist verstrichen war.

Nachdem wir die Einzugsermächtigung entzogen haben, kündigte die Stromio GmbH den Vertrag ihrerseits. Leider sind bis dahin zwei Monate ins Land gegangen, der neue Stromlieferant konnte nicht starten und wir mussten in die Ersatzversorgung.

Alles nicht so schlimm, aber nun kommt Post von TeschInkasso und stellt irrwitzige Forderungen im Namen von Stromio.

Stromio bietet die ganze Palette an, was man hier schon gelesen hat (leider zu spät).

-reagiert nicht auf Kündigungen;

-behauptet Post geschickt zu haben, welche nie angekommen ist;

-schätzt Stromzählerstände zu ihren Gunsten;

-treibt die Kunden mit einer am Telefon vorlauten Inkasso-Firma zur Weissglut und behauptet Unwahrheiten.

Ich hoffe inständig, dass viele den Text lesen, bevor sie sich für Stromio und alle Anhängsel entscheiden oder der Gesetzgeber (Traumvorstellung) was unternimmt.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Einstellung der Angelegenheit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2016 | 11:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Am 14.12.2015 haben Sie uns bezüglich Ihres Kündigungswunsches per E-Mail angeschrieben.

Auf diese E-Mail haben wir am 16.12.2015 geantwortet und Ihnen mitgeteilt, dass eine Kündigung in Schriftform benötigt wird.

In § 20 Abs. 4 unserer Alllgemeinen Geschäftsbedingungen wird explizit auf die Form einer wirksamen Kündigung hingewiesen:

“. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. ”

Aus diesem Grund hat das OLG Düsseldorf uns mit Urteil vom 18.12.2014, Az. I-6 U 163/14 bestätigt, dass die von uns in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geforderte Schriftform für Kündigungen rechtmäßig ist und daher weiter verwendet werden darf.

Auch haben wir Sie am 22.01.2016 auf Ihren Anruf hin, telefonisch auf die Kündigungsform hingewiesen sowie ein weiteres Mal am 15.03.2016 per E-Mail.

Da eine schrfitliche Kündigung ausblieb, lief der Vertrag weiter.

Am 15.03.2016 haben Sie uns per E-Mail die Einzugsermächtigung entzogen, diese wurde Ihrem Wunsch entsprechend deaktiviert.

Die fälligen Abschläge, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind wurden nicht gezahlt, daher wurde der Vertrag nach mehreren schriftlichen Mahnungen wegen Zahlungsevrzug zum 11.05.2016 gekündigt.

Mit diesem Kündigungsschreiben haben wir Sie auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir die erforderlichen Abrechnungsdaten bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einholen und Sie gebeten den Endzählerstand an diesen zu vermitteln.

Bei einem fehlenden Zählerstand ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Verbrauch zu schätzen und diesen Wert an uns zu übermitteln.

Da bis heute eine Mitteilung an diesen ausblieb, wurde uns nur der geschätzte Zählerstand mitgeteilt.

Am 15.06.2016 haben wir Ihre Schlussrechnung erstellt und mit einer Benachrichtigung an die uns bekannte E-Mail-Adresse in Ihr Kundenportal hinterlegt.

Auch haben wir Ihnen eine weitere Mahnung per Post am 14.07.2016 zugesandt. Da bis dato keine Zahlung bei uns eingegangen ist, wurde die Forderung an das Inkasso weitergeleitet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den oben genannten Gründen Ihrem Wunsch nicht nachkommen können.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.09.2016 | 15:09
von Syl Kor noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider sind wir gezwungen uns rechtlichen Beistand zu nehmen.
Diese Falschdarstellungen können und wollen wir nicht hinnehmen.




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