Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1232 Views | 28.10.2016 | 11:18 Uhr
geschrieben von Robert Faldus

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus nicht ausgezahlt, Jahresabrechnung überhöht etc

Bestell-/Kundennummer: 113221

Gutschrift auf Kundenkonto nicht verrechnet

Vertragsnummer 113221

SCHLAGWORTE

Beschwerde:

Neukundenbonus nicht ausgezahlt, Jahresabrechnung überhöht, Gutschrift auf Kundenkonto nicht verrechnet

Am 16.09.16 (Posteingang) erhielt ich meine Jahresendabrechnung mit Rechnungsdatum 11.09.16 (Sonntag), 176,19 Euro Guthaben. Darunter der Hinweis Wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Obwohl ich einen größeren Minderverbrauch hatte, wurde mein monatlicher Abschlag von 131€ auf 140€ erhöht, man hatte den Grundpreis 7,83€, abgerechnet 8,10€ doch einfach auf sagenhafte 19,27€ erhöht. Trotzdem wurden mir am 04.10.16 131€ und nicht 140€ abgebucht (trotz Guthaben von 176,19€). Außerdem hatte ich am 22.09.16 von meinem Sonderkündigungsrecht wegen der eklatanten Preiserhöhung Gebrauch gemacht. Vorher hatte ich noch Tel. (ca. 50 Minuten Wartezeit in den Warteschleifen meiner Anrufe) und per E-Mail versucht Kontakt auf zu nehmen. Außerdem steht mir, seit dem 31.08.16, noch ein Neukundenbonus von 209,37€ zu. Dies wurde mir zwar schriftlich mitgeteilt, aber wie ich zu meinem Geld komme, Fehlanzeige, und bis heute (06.10.16 kein Zahlungseingang).

Meine Maßnahmen bis jetzt die o. a. Kündigung und die SEPA-Lastschrift von 131€ per Homebanking einfach zurückgeholt. War für mich Neuland ging sehr einfach. Wenn ich per Liefervertrag mein Einverständnis zum SEPA-Lastschriftverfahren gebe, dann erlischt dieses Einverständnis auch mit der Kündigung dieses Vertrags. Man war also gar nicht mehr berechtigt Geldbeträge von meinem Konto abzubuchen. Ich halte dieses ganze Geschäftsgebaren, dass ja kein Einzelfall ist, nicht nur für unseriös sondern sehe hier den dringenden Tatverdacht des Betrug § 263 StGB Abs. (1) (2) der Versuch ist schon strafbar (3) in besonderen Fällen…. 1. gewerbsmäßig… erfüllt.

Ich behalte mir also vor bei der STA München diesbezüglich Strafanzeige zu erstatten.

Ich war sehr erstaunt, als ich bei meinen Recherchen einige Beschwerden gleicher Art in Ihrem Internetportal reclabox unter Beschwerden BEV, über ähnliche Machenschaften sehen konnte, und dann insgesamt 155 Beschwerden registriert waren. Wieviel solcher Fälle muss es wirklich geben, da sich ja nicht alle betroffenen Kunden bei Ihnen beschweren, nicht jeder einen Computer besitzt und viele wegen der Arbeit und den Unannehmlichkeiten nichts unternehmen. Das (große) Firmen meinen sie könnten so agieren fängt nach meiner langjährigen eigenen Erfahrung bei Firmen mit dem Buchstaben B (Autofirma) an und geht über P/T/S weiter, um nur einige aufzuführen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen, nur die Androhung mit dem Strafrecht (Betrug) ist hier Trumpf (alle meine Forderungen waren berechtigt und wurden erfüllt) über Zivilrecht werden wir Kunden doch nur hingehalten und die Rechtsanwälte verdienen gut daran, bis wir dann endlich zum eventuellen Erfolg kommen. Für die unsere stundenlangen Bemühungen diesbezüglich interessiert sich auch niemand, dafür gibt es im Erfolgsfalle auch keine Entschädigung, noch nicht einmal eine kleine Pauschalsumme.

Auf das BEV-Spielchen mit dem Fernseher kann man auch leicht hereinfallen.

Gerne können Sie dieses Angebot gegen ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto eintauschen.

Schon ist der Vertrag verlängert (Kleingedrucktes)

In einem anderen Forum steht, dass man dieses Angebot ablehnen muss um seine Gutschrift zu bekommen. Normal ist doch, dass man ein Angebot einfach nur annimmt und nicht ablehnen muss.

Leider habe ich noch einen zweiten Stromvertrag bei der BEV, natürlich mit ähnlichen Folgen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Meine Forderung an BEV Auszahlung Neukundenbonus in Höhe von 209,37€, Auszahlung Gutschrift Kundenkonto in Höhe von 176,19€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


06.11.2016 | 17:59
von Robert Faldus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kurzfassung des weiteren Ablaufs
06.10.16 reclabox Beschwerde eingegeben
28.10.16 Beschwerde wird veröffentlicht
11.10.16 1. Widerspruch gegen einseitige Preiserhöhung
2. fehlerhafte Jahresendabrechnung
3. Kündigung zum 31.08.2017
per Einschreiben mit Rückschein an die BEV
Ergebnis siehe dann erst unter 19.10.16
12.10.16 Verivox eingeschaltet
BEV soll Sachverhalt klären
nichts geschieht seitens BEV
17.10.16 Ich erhalte ein Mahnschreiben der BEV über den Monatsabschlag + 10 €
19.10.16 nach 7 Tagen trifft der Einschreiben Rückschein bei mir ein. Er hat aber als Anschrift nicht die Münchener Adresse der BEV, sondern 77602 Offenburg, Postfach 1280. Mein Kommentar: einfach nur, mehr als seltsam!
20.10.16 Noch einmal an Verivox gewandt
Verivox wendet sich an die BEV mit Hinweis auf die dringliche Bearbeitung
28.10.16 Von BEV neue 3. Jahresendabrechnung, bis auf plus 8 Cent mit meiner der BEV mitgeteilten Summe identisch, bei der zweiten Kundennummer ein ähnliches Ergebnis. Abschlag jetzt nicht mehr 140€ sondern 132€. Trotz eklatanten Minderverbrauch 1€ höher wie der alte Abschlag. Grundpreis jetzt 16,15€ zu vorher 19,27€, alt 7,83€.
03.11.16 jetzt die absolute Krönung
Mahnung aus Offenburg von der Rechtsanwaltskanzlei STAPF. Kosten jetzt 211,20€ für Abschlag Oktober. Ich rufe dort an, zu meinem Erstaunen eine kompetente freundliche Dame am Telefon. Mein Hinweis auf mein Guthaben. Ergebnis die Mahnung wird zurückgezogen, 115€ werden vom Guthaben abgezogen und für November bezahle ich nur den mein Guthaben übersteigenden Restbetrag von 26,87€. Die Dame gibt mir dann auch bekannt, dass man meinen von mir errechneten Abschlag von 115€ ab Dezember akzeptiert hat. Dieses Schreiben hat mich aber nicht erreicht. Sie will es mir „noch einmal“ zu senden. Für meinen zweiten Vertrag konnte ich auch eine Klärung in meinem Sinne herbeiführen.
Für alle BEV-Kunden mit Guthaben, die BEV ist tatsächlich der Ansicht, dass man der BEV erst explizit mitteilen muss, dass man das Guthaben mit den Abschlägen verrechnet haben will. Sonderbares Geschäftsgebaren, mein Gaslieferant hat mir sogar bei einer Zwischenablesung den Geldbetrag für den Minderbetrag nicht nur mitgeteilt, sondern auch Rücküberwiesen. Es geht auch anders!
Ich bleibe dabei, dass hier der dringende Tatverdacht des Betrugs gegeben ist. Ich setze sogar noch einen drauf. Bei der Rechtsanwalt Mahnung sehe ich den dringenden Tatverdacht der Nötigung erfüllt.
Meine berechtigten Anliegen gegen die BEV wurden also durch meine Bemühungen und Schreiben erfüllt. Aber es hat mich auch viel Freizeit gekostet. Man soll sich nichts gefallen lassen und nachhaken.
Auch die reclabox einschalten ist ein guter Weg, so kann man anderen BEV-Geschädigten den richtigen Weg weisen, wie man doch noch, ohne Rechtsanwalt zu seinem Recht kommt.




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