191 Views | 17.10.2016 | 18:06 Uhr
geschrieben von Fabian Ernecker

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Kündigung nicht durchgeführt

Bestell-/Kundennummer: 6025090837

Bei Vertragsabschluss wurde ein Ablauf des Vertrages nach einem Monat vereinbart. Trotz mehrfacher schriftlicher Kündigung schickt o2 weiterhin Forderungen.

Parallel zu unserem neuen DSL Tarif wurde im März 2016 ein Mobiltarif abgeschlossen, um die Zeit bis zur Installation zu überbrücken. Bei Abschluss wurde mit zugesichert, dass dieser Tarif nach einem Monat automatisch enden würde. Auf erneute telefonische Nachfrage Anfang April wurde mir dies bestätigt.

SCHLAGWORTE

Es hat sich herausgestellt, dass die Firma sich an Ihre Zusage nicht gehalten hat, da Monat für Monat eine Rechnung sowie eine Lastschrift gestellt wurde. Dies habe ich im Juni 2016 schriftlich gegenüber Telefonica angefochten und eine erneute Kündigung hinterlegt. Auch diese würde scheinbar ignoriert, da es mit den Zahlungsaufforderungen weiterging und mittlerweile ein Brief einer Kanzlei einging. Die o2 Hotline habe ich übrigens bei über 20 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten nie erreicht. Durch einen Anruf bei der Kanzlei habe ich erfahren, dass sich der geforderte Betrag auf den Zeitraum Juni bis Oktober 2016 bezieht. Eine Kündigung ist angeblich niemals eingegangen.

Um weitere Konsequenzen einer Zahlungsverweigerung zu vermeiden habe ich den geforderten Betrag überwiesen. Da dieser jedoch keineswegs rechtens ist verlange ich von Telefonica Germany die Erstattung meiner Zahlung. Ein solches Geschäftsgebahren ist mir vollkommen unverständlich. Nach kurzer Internetrecherche scheint das bei diesem Unternehmen jedoch System zu haben.

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Erstattung der unberechtigten Zahlung in Höhe von 51,90 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.10.2016 | 20:34
von Fabian Ernecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Niemand hat sich gemeldet. Im meinen Augen betreibt dieses Unternehmen systematischen Betrug.


09.11.2016 | 12:09
von Fabian Ernecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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