BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Unbegründete Abschlagerhöhung
Bestell-/Kundennummer: 42851
Mit Schreiben 4.8. "Abschlaganpassung" von 73 auf 82 Euro. Angeblich vom Messstellenbetreiber einen aktuallisierten Zählerstand erhalten.
Auf mehrfache Nachfragen keine Nennung, wann und in welcher Höhe die Daten übermittelt wurden.
Nachfrage beim Messtellenbetreiber ergab eindeutig, das BEV keine Daten übermittelt wurden. Diese Antwort liegt in Papierform vor.
Nachdem BEV bereits im Laufe des Jahres unangekündigt eigenmächtig den Lastschriftbetrag geändert hat, wurde nunmehr das SEPA-Mandat entzogen. Das hat zumindest geklappt.
Trotz Zahlung des tatsächlich vereinbarten Abschlages kommt eine Mahnung. Mahnkosten inklusive.
Ende September dann Einschreiben an den Geschäftsführer Kollmer persönlich.
Antwort: Keine
Nach einiger Recherche in den letzten Tagen scheint es bei dem Unternehmen ein massives Aufkommen dieser unberechtigten "Anpassungen" gegeben zu haben und nach den eigenen Erfahrungen so von der Geschäftsführung angeordnet.
Es wird wohl spätestens zur Jahresabrechnung die Bombe platzen.
AGB BEV:
8.4 Im Falle von Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen ist der Kunde nur dann gegenüber der BEV zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung berechtigt, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder (.)
Da ist ja wohl kein Zweifel dran.
Mal sehen wieviele Zusatzkosten dann in der Endabrechnung noch so auftauchen.