HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)
Ofenscheibe gesprungen, Hark zeigt keine Reaktion
Bestell-/Kundennummer: 10076168
Sprung in Sichtscheibe - Brandgefahr, lt. HARK seien das normale Verschleißteile. Gemäß Bezirkskaminkehrermeister ein klarer Mangel des Materials.
2010 haben wir den Ofen HARK 17 F GT ECOplus mit einer sehr guter Ausstattung und unter hohem finanziellen Aufwand erworben. Die ersten Schwierigkeiten fingen damals schon an, wie es um die Lieferung des Ofens ging. Es muss erwähnt werden, das HARK-Callcenter in Duisburg hat noch einiges an Nachholbedarf in Sachen Kundenberatung und vor allem Freundlichkeit. Vielleicht sollte hier etwas Geld für etwaige Kurse investiert werden.
Das nächste Problem folgte sogleich darauf: Es wurden falsche Schrauben bzw. eine falsche Vorrichtung der Specksteinplatten mitgeliefert. Dieses Problem haben wir auch noch so hingenommen, da wir noch auf die Marke Hark vertraut haben…. Mit weiteren Schäden ging es innerhalb der nächsten Jahre weiter: Unter anderem ging die Feder der Ofentür kaputt, der Innenraum bekam an gewissen Stellen Roststellen.
Nun ist jedoch ein Schaden entstanden, der nicht mehr hinnehmbar ist und wir uns auf dem offiziellen Weg beschweren!
Ein Sprung in der Glasscheibe der Ofentür ist entstanden!
Keinerlei Fremdeinwirkung ist dem vorausgegangen. Wir haben den Schaden bereits von unserem zuständigen Kaminkehrmeister begutachten lassen. Dies ist ein ganz klarer Herstellungs- und Qualitätsschaden. Es wurden keine Stöße von außen oder innen gegen das Glas vollzogen (z. B. von Holz).
Wir heizen schon seit Jahrzenten mit Holz und ein derartiger Schaden ist noch nie vorgekommen. Da wir uns von der Qualität der Firma Hark überzeugen haben lassen sind wir nun doch ziemlich schockiert und enttäuscht über diesen Mangel.
Wenn wir nicht zu Hause gewesen wären und wir rechtzeitig mit strenger Überwachung das Feuer erkalten hätten lassen, hätte dies einen Hausbrand verursachen können. Dieser Ofen ist mit Dauerbrand ausgestattet und es ist nicht auszudenken was hätte passieren können, wenn das Glas bei brennendem Ofen vollständig gesprungen bzw. geplatzt wäre. Das Springen einer Glastür können wir so nicht akzeptieren!
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
1, 5 Wochen nach unserer offiziellen Beschwerde E-Mail haben wir eine Nachricht von HARK erhalten, dass sie uns leider nicht weiterhelfen können. Der Ofen sei außerhalb der Garantie und Ofenscheiben seien normale Verschleißteile.
Zu der entstandenen Brandgefahr, welche durch den Ofen entstanden ist gab es keinerlei Stellungnahme.
Fall es zu einem Brand gekommen wäre, würde sich HARK vermutlich zurücklehnen und das Haus runterbrennen lassen, wobei ihr Pfusch der Auslöser gewesen wäre! Zudem wurden wir als Kunden nie darauf hingewiesen, dass Scheiben Verschleißteile sein sollen. Ein Sachverständiger hat sich diesen Schaden angesehen und er stimmt mit uns überein, dass es sich hierbei ganz klar um einen Mängel des Materials handelt und von HARK verschuldet worden ist.
In dieser Preislage und bei der Qualität womit HARK sich überall brüsten und groß Werbung bzgl. Kundenzufriedenheit betreiben, kann HARK es sich nicht leisten eine derartige miese Qualität zu vertreiben. Zudem es sich hier nicht um eine Lappalie handelt, sondern um einen ernst zu nehmen Produktionsfehler wo Personen und Gebäude gefährdet werden.
In der Zwischenzeit haben wir auf der ganz „wundervollen“ Homepage von HARK eine Scheibe bestellt. Wir sind ja leider bei diesen Methoden auf derartige Schritte angewiesen. Bei HARK darf nicht einmal ein zuständiger Mitarbeiter vor Ort Bestellungen auslösen und Beratungen durchführen. Wie ältere Menschen sich in dem Online-Shop auskennen sollen, ist uns ein Rätsel. Aber wahrscheinlich ist HARK das sowieso egal. Kundenservice ist für HARK sowieso ein Fremdwort.
Wir werden eine Erstattung dieser Rechnung von HARK verlangen, dieses Thema ist noch nicht erledigt. HARK kann versichert sein, dass wir nicht davor zurückschrecken werden, gerichtliche Schritte einzuleiten und ggf. auf gewisse Medien zuzugehen. Wie Verbraucher hinters Licht und betrogen werden, ist immer einen guten Bericht wert.
02.11.2016 | 14:34
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrte Frau Schwarzmann,
es tut uns leid, dass Sie mit unserem Produkt nicht zufrieden sind. Auch für die verspätete Antwort unserer Kollegen aus dem Service möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Es ist in der Tat so, dass feuerberührte Teile von der Garantie ausgeschlossen sind. Dazu zählt auch die Scheibe.
Nach sechs Jahren sehen wir leider keine mehr Möglichkeit eine entsprechend Kulante Regelung zufinden.
Bei einer fehlerhaft gefertigten Scheibe würde ein Defekt unmittelbar nach Inbetriebnahme auftreten. Wenn eine Scheibe nach mehr als sechs Jahren springt, kann dies nicht in einem Fertigungsfehler begründet werden.
Es wäre nett, wenn Sie uns das Gutachten des Sachverständigen zur Verfügung stellen könnten sodass wir Einblick auf das zur Feststellung des „Materialfehlers“ verwendete Verfahren haben.
In der Bedienungsanleitung weisen wir darauf hin, dass die Feuerstätte nur unter Aufsicht betrieben werden darf. Der Aufstellanleitung ist ebenfalls zu entnehmen, dass brennbare Böden durch geeignete Maßnahmen (Bodenplatte aus Glas) zu schützen sind. Ein Dauerbrand ist nur mit Kohle möglich. Bei Berücksichtigung der maximalen Auflagemenge, berührt die Kohle weder die Feuerraumtür noch die Scheibe. Das herausfallen der Glut wäre somit sehr unwahrscheinlich bis unmöglich.
Selbstverständlich können Sie jedes benötigte Ersatzteil in unseren Studios bestellen. Wenn Sie uns den Namen des Fachberaters in einer privaten Email nennen (somehark.de) können wir den Kollegen entsprechend schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kozlowski
(Hark GmbH & Co. KG)
Es ist eine Schande was bei Hark abgeht