Durch DB gelöste Beschwerde. | 332 Views | 07.11.2016 | 14:11 Uhr
geschrieben von Sascha Kastel

DB Vertrieb GmbH (Herzogenrath)

Fahrpreisnacherhebung trotz gültigen Fahrkarte!

Wegen Nummer auf Mobilticket

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich versuche es so knapp wie möglich zu machen. Also ich habe mir bei der Arge eine Berechtigungskarte für ein Mobilticket beantragt. Bei der Antrag stellung fiel meinem Sachbearbeiter auf meine alte Berechtigungskarte sei abgelaufen. Daraufhin forderte er mich auf eine neue zu beantragen wofür er meinen Personalausweis bräuchte. Ich hatte zu dem Zeitpunkt aber keinen Personalausweiss. Den ich aber aber selben Tag noch beim Bürger Büro beantragt habe und mir einen Vorläufigen ausstellen lassen. Am nächsten Tag bin ich wieder zur ARGE gefahren und habe meine neue berechtigungskarte bekommen. Auf meine frage was mit der alten Karte sei, ob ich diese im zurück geben soll antwortete er: oh ja das wäre besser und ich ihm die alte Berechtigungskarte ausgehändigt.

So nun zur eigentlichen Sache. Ab dem 1.9.2016 habe ich mir ein Mobilticket wie jeden Monat geholt. Dort muss man eine Nr.: die auf der berechtigungskarte steht oben rechts eintragen. Ich habe die Nr.: von "meiner alten Berechtigungskarte" dort eingetragen. Als ich dann meine neue Berechtigungskarte bekommen habe bin ich 1 Tag später von einem Schaffner kontrolliert wurden morgens früh um 8 Uhr. Dieser fragte dann was das den für eine Nummer sei. Erst da viel mir auf das ich die neue Nummer noch nicht eingetragen habe. Ich habe dem Schaffner die Situation erklärt. Aber er meinte nur zu mir er müsse normalerweise meine Karte einziehen und ich solle mich darum kümmern das wars. Da ich die nächste Station aussteigen musste hatte er sich meine Daten von meinem Personalausweiss notiert. Einige tage darauf bekam ich dann die Fahrpreisnacherhebung von 60€. Daraufhin habe ich mit der Fahrpreisnacherhebungs stelle kontakt aufgenommen und dort alles erklärt. Diese sagte mir dann ich solle einen Nachweiss bei dem zuständigen mitarbeiter aushändigen lassen und diesen dann an die Fahrpreisnacherhebungstelle weiterleiten. Entweder per Post oder über die Webseite.

Ich habe mich an alles gehalten so wie es soll. Sogar meine alte Berechtigungskarte wieder abgegeben. Im klar Text heisst das die Bahn unterstellt mir Leistungserschleichung bzw. diebstahll aufgrund einer nichteingetragenen Nummer auf einer Monatskarte.

Ich konnte alles belegen. Habe die Unterlagen über die Webseite hochgeladen. Dann bekam ich wieder einen brief.

Sehr geehrter Herr.

vielen dank für ihr schreiben.

Wir haben ihre eingesandten Unterlagen geprüft und reduzieren unsere Forderung auf die Bearbeitungsgebühr.

Bitte überweisen Sie bis zum 11.11.2016 den reduzierten Betrag von 7,00€ geben Sie dabei die Fahrpreisnacherhebungsnummer an.

Wir wünschen ihnen stets eine gute Fahrt in unseren Zügen!

Mit freundlichen grüssen.

das ist doch ein Witz oder? Auch das datum 11.11 alles klar.

Es sind zwar nur 7€ aber warum soll ich die zahlen? Aufgrund eines Nummern Systems das einen hartz IV bezieher zu einem potentiellen Straftäter macht wegen einer 6 stelligen Nummer! Jeder kann sich dabei auch mal vertun wer die Berechtigungskarte sich einmal anschaut steht in der mitte leicht ersichtlich eine 6 stellige Nr. Aber vorsicht das ist die falsche. Diese ist vom Personalausweiss. 2 Zeilen drunter klein gedruckt steht dann die Nummer der Berechtigungskarte die man auf dem Mobilticket eintragen soll. Was ist das denn bitte schön? Meiner Meinung nach eine kleine Stolperfalle für diejenigen die nicht ganz genau aufpassen kann man sich so je nach Kontrolleur etwas von der Vergünstigung die man wohl nicht im beidseitigem Einverständniss getroffen hat evtl. wieder zurück holen.

Diese methoden sind natürlich absolut einwandtfrei. Natürlich ist das mit der Nummer des Persos die als 1. sofort ins Auge sticht auch nicht beabsichtigt. Wir wollen ja keinem was unterstellen. Karnevalsveranstaltung so kommt mir die deutsche Justiz manchmal vor in sachen begünstigungen und Gestzeslücken die solche Leute immer wieder ausnutzen um sich was dazu zu verdienen für nichts und wieder nichts.

Eine schande in Deutschland das man allem anschein nach mal wieder nichts dagegen tun kann. Vielleicht sollte ich mich weigern die 7€ zu zahlen. Aus den 7€ werden dann 70€ und nach drei Monaten soll ich dann für diesen Betrag ins Gefängniss. Jede Wette! Lächerlich einfach nur. Zeit das solch fadenscheinigen Geschäftsmethoden mal endlich das Handwerk gelegt wird.

Frechheit!

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Meine Forderung an DB Vertrieb GmbH: Was soll ich fordern pfff muss ja bezahlen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


15.11.2016 | 11:27
von Sascha Kastel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die 7€ überwiesen da amsonsten die Zahlungsfrist, die am 11.11.2016 ablief überschritten worden wäre bis ich postalisch von der DB bescheid bekommen hätte auf meinen Einspruch hin. Wenn das gleiche ein paar tausende machen ist das natürlich gut für die Kaffeekasse der DB.

sollten ihr System mal überarbeiten. Da hält man sich an alles und wird trotzdem noch zur Kasse gebeten. Aber so ist das halt als Hartz IV empfänger wird man dann in eine Schublade gesteckt wenn man vergünstigungen bekommt. Aber ist ja eh Geld vom Staat da holt man es sich auf diesem wege zurück.




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