Durch XXXL Einrichtungshäuser gelöste Beschwerde. | 1530 Views | 12.11.2016 | 22:23 Uhr
geschrieben von Güler Turunc

XXXL Einrichtungshäuser (Würzburg)

Liefertermin wird nicht eingehalten /Kundentäuschung

Bestell-/Kundennummer: BGUFVA

Sehr geehrte Geschäftsleitung, am 21.10.2016 habe ich in Ihrer Filiale Möbel XXX-Lutz Möbel Gamerdinger in Böblingen Möbel (komplette Wohneinrichtung) gekauft unter der Voraussetzung, dass zumindest für mich wichtige Möbelteile in der 50./51. KW 2016 geliefert werden, da ich kurz vor dem Umzug stehe. Laut ihrem PC (davon konnte ich mich selbst überzeugen) war zumindest das Schlafzimmer, der Esstisch und Stühle von Musterring zu diesem Termin lieferfähig. Infolgedessen habe ich mich dann für den Kauf entschieden. Die Verkäuferin wollte jedoch noch bei den einzelnen Möbelherstellern anrufen und nachfragen, ob eine vorzeitige Lieferung aller Möbel möglich sei.

SCHLAGWORTE

Am 05.11.2016 erhielt ich nun einen Anruf zur Vereinbarung eines Liefertermins, hier teilte mir man mit, dass eine Lieferung erst ab der 2. KW 2017 möglich sei. Auf die Frage, um welche Möbelteile es sich handelt, erhielt ich keine klare Aussage. Ich teilte mit, dass mir eine Teillieferung für die 50./51. zugesichert wurde und ich mit dem vorgeschlagenen Termin nicht einverstanden bin. An diesem Tag konnte ich die Verkäuferin in Böblingen leider nicht erreichen, um das nochmals zu klären. Am 07.11.2016 erhielt ich erneut einen Anruf, hier wusste man von dem Gespräch von vor zwei Tagen nichts und wollte mit mir erneut einen Liefertermin vereinbaren.

Nach etlichen Telefonaten mit der Verkäuferin, die übrigens um eine Problemlösung sehr bemüht war, zuletzt gestern durch den Abteilungsleiter und E-Mail-Verkehr heißt es nun, dass eine Komplettlieferung erst am 02./03.01.2017 möglich sei.

Hier handelt es sich definitiv um Kundentäuschung, da Verfügbarkeitsdatum laut Ausstellung und vereinbarte Absprachen nicht eingehalten werden.

Ich bin eine langjährige Kundin dort und habe schon sehr viel Möbel dort gekauft, u. a. auch zwei Küchen.

Ich ziehe nun Mitte Dezember 2016 in eine komplett leere Wohnung um.

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Meine Forderung an XXXL Einrichtungshäuser: Vollständige Lieferung bis spätestens 51. KW und 1000 Euro Gutschein.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


20.11.2016 | 08:13
von Güler Turunc gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


22.08.2017 | 17:56
von C. Sch. | Regelverstoß melden
Hallo,

können Sie mir sagen, wie ihre Beschwerde gelöst wurde? Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht und denke, dass da System dahinter steckt. Wie sah Ihre Lösung aus?

mit freundlichen Grüßen
Claudia Schmid



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