Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1135 Views | 03.12.2016 | 21:36 Uhr
geschrieben von Björn Meene

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bonus/Guthaben nicht ausgezahlt, Preiserhöhung versteckt, PAngV

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 121149 Kundennr. 159192

Rechnung vom 18.11.2016

Fehlende Bonusberechnung

SCHLAGWORTE

BEV verrechnet den Bonus in Höhe von 171,12 Euro nicht mit den Kosten der Strombelieferung. Diese Gutschrift wäre gem. Punkt 4.1 der AGB spätestens im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und fällig gewesen. Das Angebot, stattdessen ein Tablett mit fraglichem Wert (laut BEV-Angabe: 199 Euro) geschenkt zu bekommen (und im Kleingedruckten auf den Bonus zu verzichten), entbindet BEV keinesfalls von dieser Verpflichtung.

Abrechnung zu vertragswidrigen Preisen (Grund- und Verbrauchspreis).
Als Vertragsstand bis 14.11.2016 behauptet BEV in der Verbrauchsabrechnung einen Nettopreis von 0,1944 Euro / kWh zzgl. 0,0205 Euro Stromsteuer / kWh und 19 % MwSt., sowie einen Nettogrundpreis von 40,15 Euro / 366 Tage zzgl. MwSt. Dieses entspricht nach kfm. Rundung (~) einem Bruttopreis von ~ 0,2557 Euro / kWh und einem Bruttogrundpreis von ~ 47,78 Euro / Vertragsgrundlage ist dem gegenüber das Angebot vom September 2015, in dem BEV als Bruttopreise 0,2496 Euro / kWh, sowie einen Grundpreis von 47,72 Euro / Jahr angeben. Vertragsunabhängige gesetzliche regulierte Kostenänderungen belaufen sich seit 01.01.2016 auf 0,601 Cent / kWh netto. Hierauf entfällt ein Verbrauch von 2112 kWh. Die Rechnung weißt hier einen falschen Wert, nämlich 1514 kWh aus. Insgesamt folgt daraus eine Preissteigerung von 12,69 Euro netto.

Weiterhin ist festzustellen, dass ein monatlicher Grundpreis vereinbart wurde. Mithin ist eine Anhebung a. G. des Schaltjahres auf 366 365tel des vereinbarten Preises keinesfalls statthaft, denn: Auch ein Schaltjahr hat bekanntermaßen nur zwölf Monate.

Der Gesamtverbrauch beläuft sich auf 2490 kWh. Somit ergibt sich nach den vereinbarten Preisen eine Summe von:

2490 * 0,2490 Euro = 621,50 Euro Brutto

2112 * 0,00601Euro = 12,69 Euro zzgl 19 % MwSt = 15,10 Euro

Verbrauchsabhängig: 636,60 Euro Brutto

Grundpreis: 47,72 Euro Brutto

Gesamtrechnungsbetrag: 684,32

BEV verlangt 684,49 Euro und rechnet also mit einem überhöhten Preis ab, der den Vertragsstand nicht wiedergibt.

Verdeckte Preiserhöhung zum 01.10.2016
Punkt 4 der BEV - Jahresabrechnung nennt (kleingedruckt auf Seite 5) einen „aktuellen Verbrauchspreis“ von 0,1980 Euro / kWh zzgl. Stromsteuer, sowie einen monatlichen Grundpreis von 6,69 Euro/ Monat. Beide genannten Preise sind laut dem BEV-Schreiben zzgl. MwSt., also Nettoangaben.

Hier verstößt die BEV gegen § 3, Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV), in der eine Bruttoangabe des verbrauchsabhängigen Preises je Mengeneinheit vorgeschrieben wird. Dieser Punkt ist als ein Versuch zu verstehen, eine Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr mit unlauteren und wettbewerbswidrigen Mitteln zu erreichen.

Verrechnung des Guthabens

Aufgrund der Vorauszahlung ist ein Guthaben entstanden. BEV verrechnet das Guthaben mit der Abschlagszahlung im neuen Vertragsjahr. Das Guthaben ist nicht verrechnungsfähig , da es dem ersten Vertragsjahr zugeordnet werden muss. Eine Verrechnung mit zukünftigen Forderungen ist nicht zulässig. Das Guthaben muss ausgezahlt werden.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: A) Neuberechnung, B) Sonderkündigungsrecht, C) Bonusauszahlung, D) Guthabenauszahlung Kompromiss: Verzicht auf A) = wenn B) Vertragsfreigabe und C und D sofort erfolgt.


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
24.01.2017 | 17:52
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Meene,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Erstattung des Guthabens, sowie des Neukundenbonus ist bereits erfolgt. Zudem teilen wir Ihnen gerne mit, dass eine neuerliche Rechnung erstellt wird. Sofern diese ein weiteres Guthaben aufweist, erstatten wir selbstverständlich auch dieses.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.02.2017 | 21:10
von Björn Meene gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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