Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 1079 Views | 08.12.2016 | 16:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7567118

voxenergie GmbH (Berlin)

Mehrfache Verstöße gegen eigene AGB´s und Kündigung ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 8790095831

Im August diesen Jahres erhielt ich einen Anruf der Firma voxenergie GmbH. Der Mitarbeiter erzählte, dass voxenergie einer der preiswertesten Stromanbieter in unserem Gebiet sei und unterbreitete ein "ANGEBOT" über einen Stromtarif mit folgenden Konditionen: Arbeitspreis (brutto) : 26,99 Cent/kWh; Grundpreis (brutto) : 8,99 EUR/Monat. Er wollte mir das "ANGEBOT" zuschicken - dies mußte ich mit "JA" bestätigen. Ich sagte dem Mitarbeiter, dass er mir das "ANGEBOT" zuschicken könne, damit ich es mir anschauen kann; das heißt aber nicht, das ich es auch annehme! In diesem Telefongespräch war nie die Rede von einem "AUFTRAG" bzw. "VERTRAG" mit voxenergie. Ein "ANGEBOT" stellt nicht gleichzeitig einen "AUFTRAG" bzw. "VERTRAG" dar, solange ich keine schriftliche Einverständniserklärung oder eigenhändige Unterschrift abgebe, dass ich das "ANGEBOT" annehmen möchte.

SCHLAGWORTE

Kurze Zeit später erhielt ich ein Schreiben von voxenergie, bei dem ich ein sogenanntes "Stammdatenblatt" ausfüllen sollte und mit meiner Unterschrift der voxenergie GmbH die Vollmacht erteilen sollte für einen Stromanbieterwechsel und für die Kündigung meines bisherigen Stromlieferanten. Da das "ANGEBOT" für mich nicht in Frage kam, habe ich auch nichts unterschrieben und auch nichts zurückgeschickt. Damit war die Sache für mich erledigt, was sich wenige Tage später als großer Irrtum herausstellen sollte.

Denn am 06.09.2016 bekam ich Post von meinem bisherigen Stromanbieter "Stromio" mit der Info über eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2016, veranlasst von dem neuen Lieferanten voxenergie GmbH.

Da ich bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Vertrag noch die AGB´s von voxenergie (die laut voxenergie Absatz 1. Strom "Bestandteil eines jeden Vertrages sind") vorliegen hatte, mußte ich mir die AGB´s über das Internet bei meiner Tochter besorgen, da ich leider selbst nicht über ein Internet verfüge. Schließlich schließe ich grundsätzlich keine Verträge ab, ohne vorher die AGB´s gelesen und akzeptiert zu haben.

Beim Lesen der AGB´s mußte ich dann feststellen, dass laut "Teil A Stromlieferung, Absatz 1. Allgemeines, Punkt 1.1." Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 20.000 kWh nicht beliefert werden können. Da ich mein Haus mit Elektroheizung heize und deshalb mehr als 20.000 kWh Strom im Jahr verbrauche, schickte ich sofort am 10.09.2016 einen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein (Belege liegen vor) an voxenergie, in dem ich den Sachverhalt erläuterte und darum bat, die vollzogene Kündigung bei "Stromio" wieder rückgängig zu machen.

Nach 4! Wochen (am 10.10.2016) bekam ich ein Antwortschreiben von voxenergie, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sie meinen Widerruf zwar erhalten haben, diesen jedoch als nicht fristgerecht zurückweisen müssen, da ich von meinem Widerrufsrecht nach "Auftragserteilung" keinen Gebrauch gemacht habe. Ich frage nochmal: welche Auftragserteilung? Meint voxenergie etwa die ungebetenen Anrufe seiner Mitarbeiter bei Menschen in ganz Deutschland, bei denen erst über eine "UMFRAGE", dann über ein "ANGEBOT" sich ein "JA" erschlichen wird, das auch noch auf Band aufgenommen wird, womöglich auch noch aus dem Zusammenhang gerissen wird, um den Kunden hinterher beweisen zu wollen, sie hätten eindeutig am Telefon einen "AUFTRAG" bzw. "VERTRAG" bestätigt und abgeschlossen (wie bei Reclabox mehrfach nachzulesen ist). Höchst unseriös das Ganze, leider! Auf den Sachverhalt mit dem Stromverbrauch von mehr als 20.000 kWh wurde bei der Ablehnung des Widerrufes garnicht eingegangen und voxenergie hält weiter an einem Vertrag fest, den es laut seinen eigenen AGB´s garnicht geben dürfte!

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Nach einigen Telefonaten mit voxenergie, die alle kein Ergebnis brachten, bekam ich am 11.11.2016 wieder Post von voxenergie über die "Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelten 2017". Auffällig im Briefkopf dieses Schreibens war, dass ich plötzlich neben einer Kunden-Nr. eine Vertrags-Nr. (VTG-VOX-.) habe - bisher hieß es immer Auftrags-Nr. (AFT-VOX-.), und auch in allen weiteren Schreiben, die dann noch folgten, heißt es immer wieder Auftrags-Nr. (AFT-VOX-.). Das ist etwas seltsam! Zudem ist das Schreiben auf den 04.11.2016 datiert, also 1 Woche vorher. Das ist leider auch keine Seltenheit bei voxenergie, dass zwischen den Datumsangaben auf den Schreiben und dem Zustelldatum 5 bis 7 Tage liegen. So langsam ist die Deutsche Post nicht, dass es nur an ihr liegen könnte. Andere Briefe werden ja auch in 2 bis 3 Tagen zugestellt. Wie soll man dann bei solchen Zeitabweichungen bestimmte Fristen (wie z. B. bei einem Widerruf wichtig) gerecht einhalten können?

Jedenfalls stand in diesem Schreiben vom 04.11.2016, dass sich zum 01.01.2017 mein Strompreis aufgrund gesetzlicher Umlagen, Abgaben und Netzentgelte erhöhen würde: Arbeitspreis (brutto) : von vorher 26,99 Cent/kWh auf dann 27,73 Cent/kWh; Grundpreis (brutto) : von vorher 8,99 EUR/Monat auf dann 10,50 EUR/Monat.

Da ich damit nicht einverstanden war, machte ich von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte erneut am 13.11.2016 per Einschreiben mit Rückschein (Belege liegen vor) den Vertrag, den es wie oben bereits erwähnt, garnicht geben dürfte. Außerdem bat ich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Bis heute ignoriert voxenergie meine Kündigung und schickt mir stattdessen mehrfach Schreiben mit meiner zukünftigen Abschlagshöhe.

Ich gebe voxenergie hiermit letztmalig die Gelegenheit, sich an "Teil A Stromlieferung, Punkt 5. Preisgarantien/Preise, Absatz 5.9" seiner AGB´s zu halten, der besagt, dass die Ziffer 5.7 (Bei einer Preisänderung durch voxenergie steht den Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen) ebenfalls anzuwenden ist, soweit künftig neue Abgaben, Steuern oder sonstige staatlich veranlasste. Belastungen wirksam werden.

Desweiteren verweise ich auf das Urteil vom 05. Juli 2016 (Az. I-20 U 11/16) vom Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bestätigt, dass Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht haben, wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen bzw. "hoheitlicher Belastungen" erhöhen.

Außerdem räumt Paragraf 41 Absatz 3 Satz 2 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) den Kunden bei einer Änderung der "Vertragsbedingungen" ein fristloses Kündigungsrecht ein - das gilt auch für Preisänderungen.

Laut OLG Düsseldorf ist ein Stromlieferant zudem verpflichtet, seine Kunden bei einer Preisänderung über die Kündigungsmöglichkeiten zu informieren. In meinem Schreiben von voxenergie vom 04.11.2016 über die Preisanpassung war diesbezüglich kein Wort zu finden - sehr merkwürdig! All das habe ich bisher bei noch keinem anderen Stromanbieter erlebt.

Sollte voxenergie weiterhin an diesem Vertrag festhalten, werde ich die Schlichtungsstelle Berlin in Anspruch nehmen und die Bundesnetzagentur über meinen Fall informieren.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Vertragsauflösung (Rückschaltung auf Grundversorger) und schriftliche Kündigungsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.12.2016 | 12:28
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte/r ReclaBoxler/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Ihrer Darstellung müssen wir leider widersprechen. Am 12.08.2016 haben Sie telefonisch einem Vertrag über einen Stromtarif zugestimmt. Wir haben uns den Mitschnitt Ihres Vertragsschlusses erneut aufmerksam angehört. Diesem kann man entnehmen, dass Sie alle wesentlichen Vertragsbestandteile eindeutig bestätigen. Während der fernmündlichen Auftragserteilung haben Sie auch mitgeteilt, dass Ihr Jahresverbrauch ca. 16. 000 kWh beträgt. Somit können wir Ihren jetzigen Vortrag nicht nachvollziehen. In dem fernmündlichen Gespräch wurden Sie von uns auch darauf hingewiesen, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite einsehen oder bei unserer Kundenhotline anfordern können.

Es ist unzutreffend, Sie haben lediglich das Angebot angefordert. Vielmehr haben Sie mit eindeutigem Rechtsbindungswillen einen Stromlieferungsvertrag mit voxenergie geschlossen. Ihren Auftrag haben wir mit Schreiben vom 16.08.2016 angenommen. Zudem wurden Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsschluss belehrt. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Ein Vertrag ist somit wirksam zustande gekommen.

Aufgrund der kürzlich erfolgten Korrespondenz werden wir den Vertrag kulanterweise zum 31.12.2016 beenden. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2016 | 22:39
von ReclaBoxler-7567118 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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