Durch Saturn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1265 Views | 02.01.2017 | 18:53 Uhr
geschrieben von Mehmet Ciloglu

Saturn (Ingolstadt)

2 Jahre gesetzliche Gewährleistung nicht bei Saturn

Bestell-/Kundennummer: 40455145

Ich habe mir am 13.02.2015 eine IPhone 5 S bei Saturn gekauft und seit Sonntag geht das Touch ID leider nicht mehr. Heiute war ich in Saturn Filiale in Mülheim und habe den Mangel vorgezeigt und wurde von der Marktleitung eines Besseren belehrt. Das ich nur 12 Monate Garantie habe und wenn ich meine Smartphone reparieren lasen möchte muss ich 29,90 Euro für den Kostenvoranschlag und die Repaeratur bezahlen. Ich habe die Filialleitung aufgefordet diis mir schriflich zubestätigen aber das wollte er leider nicht, weil es quasch ist.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt auf einen neu gekauften Artikel 2 Jahre. Es gibt dem Kunden die Sicherheit, innerhalb dieser 2 Jahre im Falle eines Schadens bei dem Produkt eine Nachbesserung oder Neulieferung der Ware zu verlangen. Nicht jedoch bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit.

Die bei Saturn wollen den Kunden nur abweisen und lügen dabei.

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.01.2017 | 21:32
von Mehmet Ciloglu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.01.2017 | 21:39
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Leider ist Ihre Auffassung falsch. Normalerweise haben Sie 6 Monate Garantie und danach 18 Monate Gewährleitung. Während dieser 18 Monate müssen Sie nachweisen, das der Mangel bereits bei Erwerb des Produktes vorliegt. Somit befindet sich, auch wenn es 1 Jahr garantie ist, Saturn im Recht. Siehe u. a. hier: www.it-recht-kanzlei.de/garantie-gewaehrleistung-unterschiede.html

04.01.2017 | 19:43
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Dieter Bopp:
Ihre Behauptung ist falsch. Die gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) beträgt immer zwei Jahre. Sie kann bei privaten Verkäufen gänzlich ausgeschlossen werden und beim Verkauf von gebrauchten Sachen auf ein Jahr begrenzt werden.

Sechs Monate lang liegt die Beweislast dafür, dass das Gerät nicht schon beim Verkauf einen Mangel hatte, beim Verkäufer, danach muss dies der Käufer beweisen.

Zur Beschwerde selbst: Die Beweislast liegt beim Kunden. Sie werden in der Praxis quasi nie beweisen können, dass das Gerät bereits bei Kauf einen Mangel aufwies. Saturn kann also eine Gewährleistung mit dem Verweis auf den fehlenden Nachweis durch den Käufer ablehnen.

07.02.2017 | 06:23
von Mehmet Ciloglu endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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